Informationen zu Long- und Post-COVID, dem Post-Vac-Syndrom und ME/CFS
Wissenswerte Informationen und interessante Unterschiede
Im Zusammenhang mit einer vorangegangenen SARS-CoV-2-Infektion sind zahlreiche mögliche gesundheitliche Langzeitfolgen beobachtet worden. Hierzu zählt eine Vielfalt körperlicher, kognitiver und psychischer Symptome, welche die Funktionsfähigkeit im Alltag und Lebensqualität negativ beeinflussen. Die Beeinträchtigungen treten entweder bereits in der akuten Erkrankungsphase auf und bleiben längerfristig bestehen, oder sie treten im Verlauf von Wochen und Monaten nach der Infektion (wieder) auf.
Dabei wird über sehr unterschiedliche Symptome berichtet, die allein oder auch in Kombination auftreten und von sehr unterschiedlicher Dauer sein können. Bislang lässt sich daher kein einheitliches Krankheitsbild abgrenzen. Zudem sind die zugrundeliegenden Mechanismen noch nicht geklärt, wobei Erkenntnisse hierzu dank intensiver Forschung fortlaufend hinzukommen.
Die bereits Ende 2020 veröffentlichte Leitlinienempfehlung des britischen National Institute for Health and Care Excellence (NICE) definiert "Long COVID" als gesundheitliche Beschwerden, die jenseits der akuten Krankheitsphase einer SARS-CoV-2-Infektion von 4 Wochen fortbestehen oder neu auftreten.
Als Post-COVID-Syndrom werden Beschwerden bezeichnet, die noch mehr als 12 Wochen nach Beginn der SARS-CoV-2-Infektion vorhanden sind und nicht anderweitig erklärt werden können.
Somit umfasst "Long COVID" sowohl im Anschluss an eine akute COVID-19-Erkrankung 4 bis 12 Wochen nach Symptombeginn noch bestehende Symptome als auch das "Post-COVID-19-Syndrom". Auch die deutsche S1-Leitlinie zu Post-COVID/Long-COVID der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) nimmt eine zeitliche Abgrenzung in Anlehnung an NICE vor, benennt jedoch als weitere mögliche Manifestation von Long COVID/Post-COVID auch die Verschlechterung vorbestehender Grunderkrankungen.
Im Oktober 2021 wurde nach einem wissenschaftlich fundierten Abstimmungsprozess eine vorläufige Falldefinition von Post-COVID-19 der Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlicht.
Unter dem Post-COVID-19-Syndrom werden gesundheitliche Beschwerden zusammengefasst,
- die in längerem Abstand (in der Regel drei Monate)
- im Anschluss an eine durchgemachte SARS-CoV-2 Infektion über längere Zeit fortbestehen und anderweitig nicht erklärbar sind.
Dabei werden Symptome und gesundheitliche Einschränkungen berücksichtigt, die über mindestens zwei Monate anhalten oder auch wiederkehrend und in wechselnder Stärke auftreten.
- langanhaltende Entzündungen im Körper
- Verschlüsse von kleinen Blutgefäßen
- Virusbestandteile, die nach der Ansteckung mit dem Coronavirus im Körper bleiben
- eine Aktivierung des Epstein-Barr-Virus
- eine veränderte Zusammensetzung der Darmflora
- Teile des Abwehrsystems, die sich gegen den eigenen Körper richten
Unterschiedliche gesundheitliche Beeinträchtigungen körperlicher, kognitiver und psychischer Art treten teilweise auch nach einer verabreichten SARS-CoV-2-Impfung auf. Diese werden unter dem Sammelbegriff Post-Vac-Syndrom zusammengefasst und sind den Symptomen von Long- bzw. Post-COVID häufig sehr ähnlich.
Auch hier ist kein einheitliches Krankheitsbild erkennbar. Kopfschmerzen, Migräne, Schwindel, Herz-Kreislauf-Beschwerden, Atemnot und Bewegungsstörungen gehören unter anderem zu den genannten Beschwerden.
Zu unterscheiden ist zwischen Impfreaktionen, Impfnebenwirkungen und Impfschäden:
- Impfreaktionen sind typische Beschwerden nach einer Impfung, wie Rötung, Schwellung oder Schmerzen an der Impfstelle. Auch Allgemeinreaktionen wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und Unwohlsein zählen hier dazu. Diese Reaktionen sind Ausdruck der erwünschten Aktivierung des Immunsystems und klingen in der Regel nach wenigen Tagen folgenlos ab. Art und Häufigkeit der erwartbaren Reaktionen finden sich in den Fachinformationen der jeweiligen Impfstoffe.
- Impfkomplikationen sind unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) nach Impfungen. Die Häufigkeit von UAW, die in klinischen Studien festgestellt wurden, finden sich in den Fachinformationen der jeweiligen Impfstoffe. Der Verdacht einer „über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung" ist namentlich meldepflichtig (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 IfSG). Die Meldung erfolgt von der Ärztin/vom Arzt an das Gesundheitsamt.
- Ein Impfschaden ist nach § 2 Nr. 11 IfSG „die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung.“
Die Antragsstellung zur Anerkennung eines Impfschadens ist ein von der verpflichtenden Meldung der behandelnden Ärztin/des behandelnden Arztes (nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 IfSG) unabhängiges Verfahren mit anderen gesetzlichen Grundlagen, Akteuren, Prozessen und Bewertungskriterien. Bei Verdacht auf das Vorliegen eines Impfschadens kann die betroffene Person einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens beim Versorgungsamt des jeweiligen Bundeslandes stellen.
Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) erhielt im Rahmen der Überwachung der Arzneimittelsicherheit seit Beginn der COVID-19-Impfkampagne (27. Dezember 2020) bis zum 19. Mai 2023 insgesamt 1.547 Meldungen über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen in unterschiedlichem zeitlichen Abstand nach COVID-19-Impfung.
Diese Meldungen erfolgten unabhängig von der Dauer der unerwünschten Reaktion und erfassten Beschwerden, die als Long-COVID-ähnlich, als Chronisches Erschöpfungssyndrom (Chronic Fatigue Syndrome/Myalgische Enzephalomyelitis, CFS/ME), als posturales Tachykardiesyndrom (POTS), als Post-Exertional-Malaise (PEM, Unwohlsein nach Belastung) oder als „Post-Vac“ bezeichnet wurden.
Bei der Betrachtung von Verdachtsmeldungen ist unter anderem das Verhältnis zur Anzahl der durchgeführten Impfungen des jeweiligen Impfstoffs zu beachten. In Deutschland wurden bislang mehr als 192 Millionen COVID-19-Impfungen verabreicht (weltweit ca. elf Milliarden). Gemessen an der Zahl der bislang verimpften Dosen von COVID-19-Impfstoffen und der Anzahl der gemeldeten Verdachtsfälle, in denen Beschwerden zum oben genannten Symptomkomplex berichtet wurden, sind solche Verdachtsfälle also extrem selten.
Das PEI erhielt darüber hinaus 340.282 Meldungen über den Verdacht einer Impfnebenwirkung bzw. Impfkomplikation insgesamt in zeitlichem Zusammenhang mit der Verabreichung eines COVID-19-Impfstoffes (Stand: 31. März 2023). Das PEI wird Meldungen über langandauernde, unerwünschte Reaktionen nach einer COVID-19-Impfung weiter beobachten und erfassen.
Einen Bericht über Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 finden Sie auf der Internetseite des PEI.
Quelle: Robert Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut
Häufig wird bei den erkrankten Personen eine ausgeprägte und anhaltende Verstärkung der Symptome nach nur geringer körperlicher oder geistiger Anstrengung festgestellt. Diese typische Belastungsintoleranz wird Post-Exertional Malaise genannt.
Zu den häufig auftretenden Beschwerden gehören unter anderem körperliche Schwäche, Muskel-, Gelenk-, und Kopfschmerzen, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Muskelschwäche, Herzrasen, Schwindel, Benommenheit sowie grippale Symptome. Nicht alle Betroffenen sind von den gleichen Symptomen betroffen. Auch die Art und Intensität der Symptome variiert.
Genaue Krankheitsmechanismen von ME/CFS sind bisher ungeklärt. Eine zugelassene kurative Behandlung und Heilung gibt es zum aktuellen Zeitpunkt nicht. Fortlaufende Studien bringen jedoch regelmäßig neue Erkenntnisse. Neuere Studien weisen auf eine mögliche Autoimmunerkrankung und eine schwere Störung des Energiestoffwechsels hin.
Häufig gestellte Fragen und Antworten, sowie eine ausführlichere Auflistung der Symptome von ME/CFS sind auf der Internetseite der deutschen Gesellschaft für ME/CFS e.V. zu finden.
Eine aktuelle Zusammenfassung, die u.a. die Symptome, die Ursachen und mögliche Behandlungen beinhaltet, stellt die Webseite gesundheitsinformation.de zur Verfügung. Die Informationen werden vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) sorgfältig erhoben und aufbereitet.
(Quelle: Deutsche Gesellschaft für ME/CFS e.V.)
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