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Fragen und Antworten zur Versorgung

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Fragen und Antworten zur Versorgung

Wissenswertes rund um den neuen Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen

Was umfasst die Grundversorgung? Ist die schnelle Notfallversorgung gesichert? Gibt es genug Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen? Antworten auf diese und andere Fragen bietet der Fragen-und-Antworten-Katalog zur Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen.

Was wird durch den neuen Plan besser für mich als Patientin bzw. Patient?

Die Qualität der Krankenhäuser wird künftig besser kontrolliert. So können sich Patientinnen und Patienten in Zukunft noch stärker darauf verlassen, dass die Krankenhäuser nur die Leistungen erbringen, für die sie auch die erforderliche Erfahrung, das notwendige Personal und die richtige Ausstattung haben.

Es sollen nicht mehr mehrere Krankenhäuser auf engstem Raum genau das Gleiche anbieten. Denn die doppelte Vorhaltung technischer und personeller Ausstattung − von teilweise eng benachbarten Krankenhäusern − kostet wertvolle Investitionsmittel und bindet medizinisches Fachpersonal, das konzentriert an weniger Häusern die medizinische Versorgung verbessern kann.

Kann ich mir ein Krankenhaus zur Behandlung aussuchen?

Ja, die freie Krankenhauswahl ist ein wichtiges Gut, das auch mit dem neuen Krankenhausplan gesichert bleibt.

Muss ich künftig weit fahren, wenn ich ins Krankenhaus muss?

Ein Krankenhaus zur Grundversorgung muss innerhalb von 20 Minuten mit dem Auto von 90 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen erreicht werden können. Zum Vergleich: Bundesweit gilt eine Orientierungsgröße von 30 Minuten.

Was umfasst die Grundversorgung?

Hier geht es um die stationäre Versorgung von häufigen Krankheiten. Dazu zählen Krankheitsbilder auf den Gebieten „Innere Medizin“ und „Chirurgie“, die keiner hochspezialisierten Diagnostik und Therapie bedürfen. Beispiele sind ein gebrochener Arm oder eine Blinddarmoperation.

Ist die schnelle Notfallversorgung gesichert?

Ja, auch die Notfallversorgung erfolgt wohnortnah. Alle Krankenhäuser sind zur allgemeinen Hilfeleistung im Notfall verpflichtet. Hier hat der Gemeinsame Bundesausschuss bereits Vorgaben gemacht, die natürlich auch im neuen Krankenhausplan berücksichtigt wurden.

Die Notfallversorgung in Nordrhein-Westfalen wird durch den neuen Krankenhausplan weiter verbessert: Denn der neue Plan stellt sich, dass Rettungswagen nur Krankenhäuser anfahren, die für die entsprechende Versorgung technisch und fachlich ausgestattet sind.

Was ist mit komplizierten Eingriffen – muss ich zu einer OP in ein weit entferntes Krankenhaus?

Der Plan stellt eine angemessene Erreichbarkeit sicher. Je seltener und spezialisierter eine Leistung ist, desto längere Anfahrtswege müssen möglicherweise in Kauf genommen werden. Auch hier sichert der Plan eine gleichmäßige Verteilung von Krankenhäusern mit entsprechenden Angeboten in ganz Nordrhein-Westfalen: Es wird also keine bevorzugten oder benachteiligten Postleitzahlengebiete geben.

Dem möglicherweise längeren Anfahrtsweg steht eine Verbesserung der erhaltenen Versorgung gegenüber. Denn durch die künftig stärkere Kontrolle der Qualität der Krankenhäuser können sich Patientinnen und Patienten noch mehr darauf verlassen, dass das angefahrene Krankenhaus, die erforderliche Erfahrung, das notwendige Personal und die richtige Ausstattung hat.

Ich habe in einem halben Jahr eine OP geplant. Was ist, wenn das Krankenhaus diese Leistung dann nicht mehr anbietet?

Der neue Krankenhausplan ändert nichts an bestehenden OP-Terminen. Für die Umstellung auf den neuen Plan ist genug Zeit vorgesehen. Übergangsvorschriften werden regeln, dass die Krankenhausleitung genau weiß, zu welchem Zeitpunkt es welche Leistung übernehmen oder eben auch nicht mehr erbringen soll. Dies kann also im Vorfeld bei planbaren Operationen berücksichtigt werden.

Gibt es genug Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen?

Die bestehenden Krankenhäuser decken den stationären Leistungsbedarf fast vollständig, wie das Gutachten „Krankenhauslandschaft Nordrhein-Westfalen“ von 2019 aufzeigt. Im Bereich der Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik ist im teilstationären Rahmen ein Ausbau der Krankenhausstrukturen notwendig.

Wie sind die Krankenhäuser in der alten Krankenhausplanung verteilt?

In den Ballungszentren des Landes besteht tendenziell eine medizinische Überversorgung und in dem ländlichen Raum teilweise eine Unterversorgung. Das zeigt das Gutachten „Krankenhauslandschaft Nordrhein-Westfalen“ von 2019.

In Regionen mit einer hohen Dichte haben demnach die Krankenhäuser relativ geringe Fallzahlen bei speziellen Leistungen, für die eigentlich besonders viel Routine und Erfahrung erforderlich sind.

Wieviel wird in die Krankenhäuser investiert?

Im Zeitraum von 2023 bis 2027 will die Landesregierung 2,51 Milliarden Euro zur Umsetzung der Krankenhausplanung einsetzen. Außerdem ist mit dem Haushalt 2023 die Pauschalfinanzierung um 195 Millionen Euro auf 765 Millionen Euro erhöht worden.

Werden Krankenhäuser schließen?

Eine Schließung ist immer eine unternehmerische Entscheidung des Krankenhausträgers – nicht der Landesregierung.

In den vergangenen Jahren war insbesondere die Konkurrenz unter Krankenhäuser Grund für wirtschaftlichen Druck und dadurch für Schließungen. Diese Schließungen gefährden gerade in ländlichen Regionen die wohnortnahe Versorgung.

Hier steuert der Krankenhausplan gegen: durch mehr Kontrolle und Effizienz. Es geht darum, medizinisch sinnvolle und wirtschaftlich tragfähige Strukturen zu schaffen, um eine effiziente Krankenhausplanung und die bestmögliche Qualität der medizinischen Versorgung zu erreichen.