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Sichere Geräte und Produkte

Sichere Geräte und Produkte

Täglich benutzen wir bei der Arbeit, zu Hause und in der Freizeit die unterschiedlichsten technischen Geräte. Damit von diesen Produkten keine Gefahren ausgehen, müssen sie durchdacht, ausgereift und geprüft sein. Fragen der sicherheitstechnischen Beschaffenheit - vom Spielzeug bis zur Großmaschine - regelt in Deutschland das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) mit seinen Produktsicherheitsverordnungen, sowie unmittelbar geltende EU-Verordnungen.

Das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz) ist die zentrale Rechtsvorschrift für die technische Sicherheit von Geräten, Produkten und Anlagen. Das ProdSG und die dazu erlassenen Rechtsverordnungen umfassen eine breite Palette von Produkten. Haarfön, Wasserkocher und Minibagger fallen genauso in den Anwendungsbereich des Produktsicherheitsgesetzes wie Spielzeug und komplexe Anlagen. Produkte wie Atemschutzgeräte und Gasgrills werden vorrangig durch unmittelbar geltende EU-Verordnungen geregelt. Den Produktsicherheitsvorschriften kommt eine umfassende Bedeutung sowohl für den Arbeitsschutz als auch den Verbraucherschutz zu.

Neben den grundsätzlichen Anforderungen hinsichtlich der technischen Sicherheit der Produkte enthalten das ProdSG und die EU-Verordnungen weitere Bestimmungen, die beim Bereitstellen von Produkten auf dem Markt zu beachten sind (z.B. hinsichtlich der Produktkennzeichnung). Das ProdSG und die EU-Verordnungen wenden sich dabei sowohl an die Hersteller der Produkte als auch den Einführer oder Händler. Darüber hinaus sind Regelungen zur Marktüberwachung enthalten.

Marktüberwachung

Die Marktüberwachung ist ein wichtiger Pfeiler bei der Realisierung des Europäischen Binnenmarkts. Denn der freie Warenverkehr von Gütern und Dienstleistungen beruht darauf, dass die Waren einheitlichen Standards bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Um dies zu gewährleisten, sind Marktkontrollen unabdingbar und werden auch von der EU-Kommission deutlich eingefordert. Marktaufsichtsbehörde sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen.

Beim Verwenden von Feuerwerkskörpern auf Bühnen, in Veranstaltungsräumen oder bei Vorführungen auf Spielflächen im Freien bestehen Brand- und Explosionsgefahren für die Mitwirkenden, Besucherinnen/Besucher sowie für die baulichen Einrichtungen. Daher unterliegt der Umgang mit Bühnen-Pyrotechnik dem Sprengstoffrecht. Die wichtigsten Informationen zu den rechtlichen Bestimmungen und zur korrekten Lagerung in Bezug auf Bühnen-Feuerwerke finden Sie hier:

Krachen, Zischen, Himmelsleuchten – Tipps für sicheres Silvestervergnügen

Böller, Schwärmer und Raketen…Traditionell wird das neue Jahr mit einem Feuerwerk begrüßt. Die typischen Silvester-Feuerwerkskörper können von den Verbrauchern vom 29. bis 31. Dezember erworben werden. Doch wer denkt beim Anblick der bunten Verpackungen schon an den explosiven Inhalt, der bei sorglosem Umgang gefährlich werden kann und alljährlich zu Unfällen führt. Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung NRW informiert Verbraucher durch ein Merkblatt mit Tipps für ein sicheres Silvesterfeuerwerk.

Silvesterfeuerwerk – Sicherer Verkauf

Beim Verkauf von Feuerwerk sind einige wichtige Regeln zu beachten, um Verbraucher vor Gefahren zu schützen sowie Brand- und Explosionsgefahren in den Geschäftsräumen vorzubeugen. Daher informiert die Arbeitsschutzverwaltung den Einzelhandel zum Jahresende über die sprengstoffrechtlichen Regelungen zur Lagerung und zum Verkauf von Feuerwerkskörpern. Darüber hinaus überprüfen die Bezirksregierungen vor dem Jahreswechsel Handelsbetriebe, die Silvesterfeuerwerk verkaufen. Ihr Augenmerk gilt dabei den Produkten und der Frage, ob es sich um Feuerwerk handelt, das geprüft ist und legal in Verkehr gebracht werden darf. Des Weiteren prüft die Arbeitsschutzverwaltung aber auch, ob die Lager- und Verkaufsbedingungen den Vorschriften des Sprengstoffrechts entsprechen. Werden gravierende Mängel festgestellt, droht ein empfindliches Bußgeld.

Das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.nrw) hat für Verbraucherinnen und Verbraucher zusammengestellt, was zu beachten ist, damit das Abbrennen von Feuerwerk sicher abläuft.
Die Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV) enthält Anforderungen an die Wirtschaftsakteure und regelt die Marktüberwachung von ortsbeweglichen Druckgeräten. Sie hat zum Ziel, dass nur ortsbewegliche Druckgeräte bereitgestellt, eingeführt, vertrieben und betrieben werden, die den Vorgaben der ODV entsprechen.
Zuständige Behörden für die Marktüberwachung von ortsbeweglichen Druckgeräten in NRW sind die Bezirksregierungen. Sie tragen durch ihre Überwachungstätigkeit dazu bei sicherzustellen, dass ortsbewegliche Druckgeräte, wie z.B. Propangasflaschen, beim Inverkehrbringen und während ihres Lebenszyklus mit den Anforderungen der  Verordnung übereinstimmen und die Sicherheit und Gesundheit von Personen oder andere im öffentlichen Interesse schützenswerte Belange nicht gefährdet werden.

Die Bezirksregierungen sind ortsnahe Ansprechpartner für Beschäftigte und Arbeitgeber. Als zuständige Aufsichtsbehörde überwachen sie die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und unterstützen die Betriebe mit Informationsmaterialien und Praxishilfen.