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Fragen und Antworten zum Bewertungsverfahren

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Fragen und Antworten zum Bewertungsverfahren

Wissenswertes rund um den neuen Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen

Wie wird die Qualität eines Krankenhauses sichergestellt? Wie entscheidet sich, welches Krankenhaus was anbieten darf? Antworten auf diese und andere Fragen bietet der Fragen-und-Antworten-Katalog zur Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen.

Wie wird die Qualität eines Krankenhauses sichergestellt?

Nur wenn Krankenhäuser bestimmte Mindestvorgaben erfüllen, dürfen sie die entsprechenden Leistungen anbieten. Die Qualitätskriterien gliedern sich in

  • die Erbringung verwandter Leistungsgruppen,
  • die Vorhaltung bestimmter Geräte,
  • fachärztlichen Vorgaben und
  • weiteren Struktur- und Prozesskriterien.

So sichert der neue Krankenhausplan Qualitätsstandards.

Alle Krankenhäuser, die einen Versorgungsauftrag erhalten haben, müssen die erforderliche Strukturqualität nachweisen – unabhängig von deren Trägerschaft oder Größe.

Bewerben sich mehr Krankenhäuser als notwendig für einen Versorgungsauftrag, wird anhand weiterer Qualitätskriterien das Krankenhaus ausgewählt, das den größten Mehrwert für die medizinische Versorgung der Bevölkerung darstellt.

Wer trifft diese Entscheidungen über das Leistungsangebot?

Über das Leistungsangebot entscheiden viele beteiligte Akteure in regionalen Planungsverfahren.

Zuerst verhandeln die betroffenen Krankenhäuser mit den Landesverbänden der Krankenkassen. Hierbei werden auch die Qualitätsmerkmale geprüft und die Versorgungsstrukturen von einzelnen Regionen konkret verhandelt.

Dann folgt eine Prüfung und Bewertung durch die zuständige Bezirksregierung und das Ministerium. Vor einer abschließenden Entscheidung werden weitere Akteure einbezogen. Soweit es im Einzelfall erforderlich ist, kann die örtliche Bezirksregierung zur Förderung des Verfahrens zu Regionalkonferenzen einladen und/oder externe Moderatoren einbinden. Die abschließende Entscheidung trifft das Ministerium.

Zu den weiteren Beteiligten zählen z.B. der Landesausschuss für Krankenhausplanung, die einzelnen kreisfreien Städte und Kreise sowie die Kassenärztlichen Vereinigungen.  

Mit dem Krankenhausplan 2022 wird das Planungsverfahren transparenter und die Beteiligten werden früher eingebunden. Hierzu wurde auch das Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen geändert. Das Verfahren endet mit einem Feststellungsbescheid für das Krankenhaus vor Ort. Dieser wird von der jeweiligen Bezirksregierung ausgestellt. Aus diesem ergibt sich genau, welche Leistungen das Krankenhaus erbringen soll.

Wie entscheidet sich, welches Krankenhaus was anbieten darf?

Im Rahmen der regionalen Planungsverfahren wird geprüft, ob das Krankenhaus die vorgegebenen Qualitätsanforderungen für die gewünschte Leistungsgruppe erfüllt.

Gibt es mehr Bewerber für eine Leistungsgruppe als benötigt werden, um den regionalen Bedarf zu decken, wird das am besten geeignete Krankenhaus ausgewählt. Das geschieht unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten.

Kriterien für die Auswahlentscheidung sind

  • Der krankenhausplanerische Bedarf
  • Erfüllung der Mindestvoraussetzungen für die gewünschte Leistungsgruppe
  • Erfüllung weiterer Auswahlkriterien für die gewünschte Leistungsgruppe
  • Regionale Verteilung
  • Fallzahl
  • Erbringung verwandter Leistungsgruppen am Standort (statt in Kooperation)

Wie kann sich ein Krankenhaus für die Aufnahme in den Plan bewerben?

Krankenhäuser, die bislang noch nicht in den Krankenhausplan aufgenommen sind, können hier einen Antrag stellen: Antragsassistent im Wirtschafts-Service-Portal.NRW