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Aufrufe ESF-Programm 2021-2027

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Aufrufe zur Projektumsetzung

Aktuelle Projektaufrufe für die ESF-Förderphase 2021-2027

In der ESF-Förderphase 2021-2027 veröffentlicht die Landesregierung Aufrufe zur Umsetzung von Programmen und Maßnahmen, die mit Mitteln der Europäischen Union kofinanziert werden. Die Aufrufe geben interessierten Trägern detaillierte Informationen zur Bewerbung und stehen zum Herunterladen bereit.

Projektaufrufe für ESF-Förderphase 2021-2027

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht gem. VO (EU) 2021/1060 Art. 49 Abs. (2) fortlaufend einen „Zeitplan der geplanten Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen“. Der Zeitplan dient der Transparenz über laufende und kommende Aufrufe.

Aufruf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08. April 2024 zur Einreichung von Interessensbekundungen für das Programm „Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung in Einrichtungen der Weiterbildung“ in der Förderphase 2021-2027.

Mit dem landesweiten Förderprogramm „Lebens- und erwerbsweltbezogene Weiterbildung in Einrichtungen der Weiterbildung (LEW)“ will das Land NRW lebenslanges Lernen befördern. Das Ziel ist gering Qualifizierten sowie Menschen mit Einwanderungsgeschichte die Integration in Beschäftigung zu erleichtern, ebenfalls sollen frühzeitig Ausbildungs- und Beschäftigungsperspektiven insbesondere von benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen erhöht werden.

So wird der Übergang ins Erwerbsleben und die Entwicklung umfassender Kompetenzen und Qualifikationen vorbereitet und soziale Teilhabe und gesellschaftlicher Zusammenhalt gestärkt.

Förderfähig sind Maßnahmen im Bereich der Grundbildung mit Erwerbswelterfahrung, der Bereich Weiterbildung geht zur Schule sowie die Qualifizierung von Beschäftigten der weiterführenden Schulen und Weiterbildungseinrichtungen.

Interessenten wird empfohlen, sich vor Einreichung der Interessensbekundung durch die zuständige Projektagentur beraten zu lassen. 
Die Interessensbekundungen können ab dem 08. April bis zum 26. April 2024 eingereicht werden.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat in der Strategie zur Fachkräfteoffensive NRW vorgesehen, das Projekt „Zukunftscampus“ voranzutreiben, um durch Lernortkooperation die Attraktivität der Beruflichen Bildung zu steigern.

Mit der Förderung von Kooperationsbüros für Zukunftscampus sollen Einrichtungen der beruflichen und akademischen Bildung unterstützt werden, Investitionen in die Einrichtung eines gemeinsamen Bildungsangebotes in Form eines Zukunftscampus Berufliche Bildung vorzubereiten oder zu begleiten. Die Einrichtungen werden dabei unterstützt, kooperative Lehr- und Lernangebote inklusive digitaler Formate zu entwickeln und modellhaft zu erproben und die daraus resultierenden Bedarfe an Investitionen in Infrastruktur vorzubereiten oder zu begleiten.

Interessenbekundungen können bis spätestens zum 30. Juni 2025 beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht werden.