Arbeit.Gesundheit.Soziales.
Mit Menschen für Menschen.

Vier Hände formen ein Viereck als Symbolbild für gegenseitige Hilfe

Medizinische Versorgung von geflüchteten Menschen

Problemlagen erkennen, schnell und angemessen helfen

Nordrhein-Westfalen ist ein weltoffenes Land und verfügt über positive Erfahrungen in der Integration von zugewanderten Menschen. Die Gesundheitsversorgung und die Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen in Pflege- und Gesundheitsberufe waren daher die zentralen Themen der 25. Landesgesundheitskonferenz (LGK).

Die LGK-Entschließung „Ankommen in NRW: Flüchtlinge im Gesundheitswesen“ markiert den Anfang einer Weiterentwicklung in der gesundheitlichen Versorgung von geflüchteten Menschen.

Informationsfilme für Flüchtlinge und Zugewanderte

Sieben Informationsfilme erklären Menschen mit Zuwanderungsgeschichte leicht verständlich wichtige Gesundheitsthemen. Alle Filme sind in jeweils vier Sprachen verfügbar (Deutsch, Englisch, Sorani (Kurdisch) und Arabisch) und richten sich auch an haupt- sowie ehrenamtliche Helfer. Diese können die filmgestützten Informationen für ihre Beratungsangebote nutzen.

Weitere Informationen

Besonders für die Behandlung psychisch belasteter Zuwanderer setzt sich die Landesregierung für ein Stufenmodell zur psychosozialen, psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung ein.

Auf der ersten Stufe geht es um die Sensibilisierung und das Erkennen von Problemlagen und psychischen Auffälligkeiten.

Auf der zweiten Stufe erfolgen die Akuthilfe, Krisenintervention und Stabilisierung. Liegt eine akute Behandlungsbedürftigkeit vor, erfolgen Vermittlung und Versorgung in den psychiatrisch-psychotherapeutischen Regelstrukturen.

Die dritte Stufe ist die Vermittlung und  Versorgung in der allgemeinen Beratungs- und Hilfestruktur.
 

Welchen Umfang die medizinischen Untersuchungen in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften haben sollen, in welchem Zeitraum sie vorzunehmen sind und wie sie dokumentiert werden sollten, ist durch Erlasse des NRW-Integrationsministeriums und des NRW-Gesundheitsministeriums geregelt.
 

Um ein landeseinheitliches Vorgehen bei der Untersuchung und Impfung von geflüchteten Personen aus der Ukraine in den Kommunen zu ermöglichen, hat das Gesundheitsministerium folgende Empfehlungen verfasst: