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Anerkennung von Unterstützungsangeboten für pflegebedürftige Menschen

Antragsverfahren für die Anerkennung eines Unterstützungsangebots

Wenn Sie ein Unterstützungsangebot im Alltag für pflegebedürftige Menschen anbieten möchten, benötigen Sie eine Anerkennung für dieses Angebot. In Nordrhein-Westfalen regelt die Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) - die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.

Zuständig für die Anerkennung sind die Kreise und kreisfreien Städte.

Den Text der Verordnung finden Sie hier: Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO)

Registrierung und Antragstellung

Nutzen Sie für die Antragstellung das elektronische Datenverarbeitungssystem www.pfaduia.nrw.de. Das System leitet Sie durch das Antragsformular und informiert Sie über die nötigen Schritte. Im Rahmen der Antragstellung benötigt die Behörde einige Daten, die zum Teil durch Vorlage entsprechender Dokumente nachgewiesen werden müssen. Die Dokumente können im Datensystem hochgeladen werden. 

Welchen Antrag auf Anerkennung eines Angebots zur Unterstützung im Alltag möchten Sie stellen?

Informationen zur Preisgestaltung - Angemessenheit von Preisen

Entsprechend § 7 Absatz 6 AnFöVO werden Angebote nur anerkannt, wenn ihre Vergütungen angemessen sind und die Preise für vergleichbare Leistungen von zugelassenen Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen.

Orientiert an den durchschnittlichen Preisen ambulanter Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen liegt der Höchstbetrag derzeit bei 36,00 € je Stunde. Soweit Angebote für Betreuungsgruppen erbracht werden, darf ein Höchstbetrag von 99,50 € pro Tag nicht überschritten werden (in Anlehnung an die Tagespflege). Bei stundenweiser Betreuung in Gruppen sind maximal 20,00 € je Stunde anerkennungsfähig.

Bei der Preisgestaltung ist zu bedenken, dass es sich grundsätzlich um niedrigschwellige Unterstützungsangebote handelt. Die genannten Höchstbeträge sollten möglichst nicht ausgeschöpft werden.

Informieren Sie sich bei den Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz  oder Ihrer Pflegekasse.