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Zahlen, Daten, Fakten zur neuen Krankenhausplanung im Regierungsbezirk Arnsberg

Grafik zeigt Landkarte von NRW

Zahlen, Daten, Fakten zur neuen Krankenhausplanung im Regierungsbezirk Arnsberg

Wissenswerte Informationen zu den regionalen Ergebnissen

Die Krankenhausplanung NRW ist eine der größten Strukturreform im Gesundheitswesen seit Jahrzehnten, mit der die flächendeckende stationäre Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen auch künftig gewährleistet werden soll. In diesem Bereich finden Sie Zahlen, Daten, Fakten zum Planungsverfahren und zu den Planungsergebnissen im Regierungsbezirk Arnsberg.

Zahlen, Daten Fakten zur regionalen Krankenhauslandschaft 

(Stand: 16.12.2024)

  • Krankenhäuser: 75
  • Krankenhausstandorte: 120
    (Hinweis: Ein Krankenhaus kann mehrere Standorte bzw. Betriebsstellen unterhalten)
  • Somatische Krankenhausstandorte insgesamt: 81
  • rein somatische Krankenhausstandorte: 71
  • somatische Krankenhausstandorte   
    mit Abteilungen für Psychiatrie / Psychosomatik: 10
  • Psychiatrische / psychosomatische Einrichtungen
    inklusive Tageskliniken: 39

Wohnortnahe Versorgung (Leistungsgruppen auf Kreisebene) 

Grundversorgung (RB Arnsberg)

 

Spezifische Leistungsgruppen (Planungsebene Regierungsbezirk)

Besondere Leistungsgruppen (RB Arnsberg)

Spezifische Leistungsgruppen (Planungsebene Versorgungsgebiet)

Spezialversorgung RB Arnsberg VG12

Versorgungsgebiet 12: Hamm, Kreis Soest, Kreis Unna

Spezialversorgung RB Arnsberg VG13

Versorgungsgebiet 13: Bochum, Dortmund, Herne

Spezialversorgung RB Arnsberg VG14

Versorgungsgebiet 14: Hagen, Ennepe-Ruhr-Kreis, Märkischer Kreis

Hinweis:
Bei der Leistungsgruppe Geburten wurden grundsätzlich alle Antragsteller berücksichtigt, soweit die Mindestkriterien erfüllt werden und keine Schließung von Seiten des Trägers beabsichtigt ist.

Spezialversorgung RB Arnsberg VG15

Versorgungsgebiet 15: Hochsauerlandkreis

Spezialversorgung RB Arnsberg VG16

Versorgungsgebiet 16: Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein

Hinweis:
Bei der Leistungsgruppe Geburten wurden grundsätzlich alle Antragsteller berücksichtigt, soweit die Mindestkriterien erfüllt werden und keine Schließung von Seiten des Trägers beabsichtigt ist.

Übergeordnete Zielsetzung der neuen Krankenhausplanung 

  • Mit der neuen Krankenhausplanung soll die Qualität der stationären Versorgung – sowohl in der Grund- als auch in der Spezialversorgung – verbessert werden.
  • Zudem soll dem ruinösen Wettbewerb der Krankenhäuser um Patientinnen und Patienten, Fallzahlen und Personal entgegengewirkt werden. Die aktuelle Lage vieler Krankenhäuser verdeutlich den Reformbedarf.

Neue Planungssystematik

  • Nordrhein-Westfalen plant als erstes Bundesland nicht mehr in Betten, sondern näher am Versorgungsgeschehen: in Leistungsgruppen und Fallzahlen. 
  • Grundlage hierfür ist eine neue und bundesweit bisher einmalige Planungssystematik mit 
    • 64 medizinischen Leistungsgruppen aufgeteilt auf vier Planungsebenen: 
      53 Kreise, 16 Versorgungsgebiete, 5 Regierungsbezirke und 2 Landesteile
  • Für jede Leistungsgruppe gibt der neue Krankenhausplan konkrete Qualitätsvorgaben vor. Diese Vorgaben (zum Beispiel Fallzahlen, insbesondere Mindestmengen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Personal, technische Ausstattung) muss ein Krankenhaus erfüllen, um die Leistungsgruppe zu erhalten.  
  • Dadurch können Patientinnen und Patienten sicher sein, dass sie in einem Krankenhaus versorgt werden, das auf den jeweiligen Eingriff gut vorbereitet ist und über ausreichend Erfahrung und Routine verfügt.
  • Darüber hinaus sieht die Planungssystematik vor, dass für mindestens 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in NRW je Landesteil ein Krankenhaus mit den Leistungsgruppen „Allgemeine Innere“ und „Allgemeine Chirurgie“ innerhalb von 20 Autominuten erreichbar sein soll. Zum Vergleich: Bundesweit gilt eine Orientierungsgröße von 30 Minuten. Dadurch ist eine gute Erreichbarkeit in der Notfallversorgung für die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen geregelt. 
  • Zudem wurde für jede Leistungsgruppe der Bedarf ermittelt und im Krankenhausplan 2022 ausgewiesen. So konnte dieser Bedarf für jede Leistungsgruppe mit den Anträgen der Krankenhäuser gegenübergestellt werden. Dadurch konnte ermittelt werden, wie der Bedarf gedeckt werden kann und wo Krankenhäuser zur Deckung des Bedarfs gegebenenfalls mehr oder weniger Leistungen und Fälle erbringen sollten als beantragt.
  • Sämtliche Planungsüberlegungen sowie die Ergebnisse des Planungsverfahrens beruhen auf den Vorgaben der Planungssystematik.

Finanzielle Unterstützung 

  • Nordrhein-Westfalen wird die Krankenhäuser bei notwendigen Strukturveränderungen und Investitionen mit erheblichen zusätzlichen Finanzmitteln unterstützen. 
  • Für die Umsetzung des Krankenhausplans 2022 stehen 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. 
  • Die Bewilligung erfolgt vollständig in dieser Legislaturperiode, die Auszahlung der Mittel ist – je nach Baufortschritt - sukzessiv bis zum Jahr 2030 vorgesehen.
  • Die ersten Förderbescheide über rund 409 Millionen Euro wurden bereits Anfang Dezember 2024 an acht nordrhein-westfälische Krankenhäuser überreicht.