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Agenda zur Stärkung der beruflichen Bildung

Agenda zur Stärkung der Beruflichen Bildung

Berufliche Bildung - ein entscheidender Faktor für wirtschaftliche Stärke

Initiative der Landesregierung zur Stärkung der Beruflichen Bildung

Die Berufliche Bildung ist ein entscheidender Faktor für Stärke, Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Um diese Bedeutung herauszustellen und die Weiterentwicklung der Beruflichen Bildung zu stärken, hat die Landesregierung die Agenda zur Stärkung der Beruflichen Bildung ins Leben gerufen. Damit hat die Landesregierung einen notwendigen und umfassenden Ansatz gewählt, der die zentralen Herausforderungen für die Zukunft der beruflichen Bildung angeht.

Die Berufliche Bildung ist ein entscheidender Faktor für Stärke, Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Sie trägt zu Wohlstand und Wachstum unseres Landes bei und genießt auch international ein hohes Ansehen.
 
Um diese Bedeutung herauszustellen und die Weiterentwicklung der Beruflichen Bildung zu stärken, wurde die Agenda zur Stärkung der Beruflichen Bildung ins Leben gerufen. Mit der erfolgten umfassenden Einbindung der Akteure der beruflichen Bildung wurde die Grundlage für eine erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen in der Agenda gelegt. Die mehrheitlich konstruktiven Rückmeldungen zeigten, dass die Landesregierung mit der Agenda einen notwendigen und umfassenden Ansatz gewählt hat, der die zentralen Herausforderungen für die Zukunft der beruflichen Bildung angeht. Mit der Agenda konnten zahlreiche im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziele aufgegriffen und in konkretes bildungspolitisches Handeln übersetzt werden.
 
Inzwischen wurde in allen fünf Handlungsfeldern der Agenda zur Stärkung der Beruflichen Bildung bereits eine Vielzahl von Handlungsschritten realisiert. Konkret wurden in rund 75 Prozent aller Maßnahmen bereits einzelne oder alle Handlungsschritte erfolgreich umgesetzt oder werden noch in dieser Legislaturperiode verwirklicht.

Das Handlungsfeld 1 verfolgt das Ziel, Globalisierungs- und Transformationsprozesse durch Digitalisierung in der beruflichen Bildung umzusetzen. So wurde die Handreichung zur chancengerechten Verknüpfung van Präsenz- und Distanzunterricht im Berufskolleg bereits veröffentlicht und unterstützt die Berufskollegs bei der Umsetzung u.a. durch rechtliche Erläuterungen, organisatorische Hinweise, didaktisch-methodische Konzepte sowie Praxisbeispiele. Die Einrichtung einer unterstützenden Digitalen Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Detmold ist zum September 2021 erfolgt. Ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung durch exzellente Berufsbildung wird mit den umfangreichen Investitionen (8 Mio. jährlich) in die überbetrieblichen Bildungsstätten im Rahmen des Handlungsfeldes 2 geleistet. Handlungsfeld 3 verfolgt das Ziel, den Übergang Schule-Beruf nachhaltig zu optimieren. Um die Praxistauglichkeit des analogen Berufswahlpasses zur Dokumentation und Begleitung zu erhöhen, erfolgte in einem ambitionierten Vorhaben die Weiterentwicklung zum digitalen Portfolioinstrument, dessen Piloteinsatz ab August 2022 geplant ist. Im Handlungsfeld 5 wird die Weiterentwicklung der Berufskollegs zu regionalen Berufsbildungszentren erprobt (5.1), um die regionale Verantwortung der Berufskollegs zu starken. Dazu wurden Schulversuche in sieben Regionen genehmigt.
 
Die Landesregierung ist bei der Umsetzung der Agenda also auf einem guten und erfolgreichen Weg.

Schon bei der Konstruktion der Agenda wurde bei der Zeitplanung berücksichtigt, dass nicht alle Maßnahmen und Handlungsschritte in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden können, da sich zum einen die Abstimmungsprozesse sehr umfangreich gestalten, weil beispielsweise die Beteiligung bundesweiter Gremien erforderlich ist oder genehmigte Schulversuche zunächst der Erprobung und Evaluation bedürfen und diese daher längere Laufzeiten haben, die über die Legislaturperiode hinausgehen. Zum anderen bedarf es z.B. bei der Umsetzung der Digitalisierungsprozesse regelmäßig normgebender Verfahren. So ist das 16. Schulrechtsänderungsgesetz, welches die Digitalisierung explizit im Schulgesetz verankert, am 9. März 2022 in Kraft getreten. Die Umsetzung dieser schulgesetzlichen Grundsatzentscheidung muss nun in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen nachvollzogen und konkretisiert werden.

Die Landesregierung hat daher die gemeinsame Kabinettvorlage vom 1. April 2022 des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Schule und Bildung sowie deren Absicht, auf dieser Grundlage die Umsetzung der Agenda zur Stärkung der Beruflichen Bildung weiter zu führen, gebilligt.