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Wohnberatung NRW

Wohnberatung in Nordrhein-Westfalen

Das Leben in den eigenen vier Wänden möglich machen

Zahlreiche Wohnberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen helfen Ihnen dabei, das Leben in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung einfacher und angenehmer zu gestalten. Die Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung der Projekt-Wohnberatungsstellen tragen die Kreise und Kommunen, in denen die Beratungsstellen angesiedelt sind, und die Pflegekassen jeweils zur Hälfte.

Wohnberatungsstellen beraten umfassend darüber, welche Möglichkeiten es gibt, das eigene Haus oder die Wohnung den Bedürfnissen entsprechend anzupassen. Sie erarbeiten konkrete Lösungsvorschläge, dazu wird in der Regel ein Hausbesuch vereinbart.

Darüber hinaus informieren Wohnberatungsstellen

  • ausführlich darüber, wie die Anpassung eines Hauses oder einer Wohnung finanziert werden kann. Auch bei gegebenenfalls anfallenden Formalitäten, wie etwa der Beantragung von Zuschüssen oder der Klärung mit Vermietern, gibt es tatkräftige Unterstützung;
  • helfen die Beratungsstellen dabei,  geeignete Handwerker zu finden, Kostenvoranschläge einzuholen und diese zu prüfen;
  • beraten sie rund um die Organisation und den Ablauf der Wohnungsanpassung;
  • führen sie nach Abschluss der Arbeiten eine gemeinsame Nachschau durch. Dabei kontrollieren sie, ob die Arbeiten wie vereinbart durchgeführt wurden, und prüfen die Rechnungen;
  • helfen sie auch bei einem Umzug, wenn die Anpassung der Wohnung nicht möglich sein sollte. 

Die Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung der Projekt-Wohnberatungsstellen tragen die Kreise und Kommunen, in denen die Beratungsstellen angesiedelt sind, und die Pflegekassen. Die Wohnberatung ist für Ratsuchende kostenlos.

Die Interessenten entscheiden, welche Serviceleistungen der Wohnberatung sie in Anspruch nehmen wollen. Bei der Antragsstellung auf Zuschuss von der Pflegekasse ist die Wohnberatungsstelle gerne behilflich.

Wer kann sich beraten lassen?

Das Angebot der Wohnberatung richtet sich zwar in erster Linie an ältere Menschen, Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf und Menschen mit Behinderungen sowie Demenzkranke und deren Angehörige. Sie steht aber grundsätzlich allen ratsuchenden Menschen offen. Meist besteht eine dringende Notwendigkeit, in der Wohnung Veränderungen vorzunehmen, um die selbstständige Lebensführung zu erleichtern. Wohnberatung hat darüber hinaus einen vorbeugenden Aspekt. Auch wenn zur Zeit keine Veränderung notwendig ist, kann ein Gespräch über mögliche Verbesserungen helfen, Unfallgefahren zu erkennen und zu vermeiden.

Wo befindet sich eine Wohnberatung in der Nähe?

Die Wohnberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen sind in einer Datenbank verzeichnet, die auf der Internetseite pflegewegweiser-nrw.de zu finden ist.

Pflegeministerium begleitet Wohnberatungsstellen übergangsweise

Seit dem 1. Januar 2022 stellt das MAGS NRW das Angebot einer Begleitung der Wohnberatungsstellen übergangsweise sicher. Das Angebot wird so lange bestehen bleiben, bis eine fachliche und organisatorische Koordination der Wohnberatung auf der Grundlage einer gemeinsamen Projektförderung von Land und Pflegekassen belastbar und verlässlich sichergestellt ist. Die Wohnberatungsstellen und weitere Akteurinnen und Akteure – wie zum Beispiel die Kommunalen Spitzenverbände für ihre Mitglieder – wurden hierüber vom MAGS informiert.
 
Unter der E-Mailadresse koordinierung-wohnberatung[at]mags.nrw.de (koordinierung-wohnberatung[at]mags[dot]nrw[dot]de) haben die  Wohnberatungsstellen die Möglichkeit, ihre Anliegen direkt an das MAGS zu adressieren.

Persönliche Ansprechpartnerinnen/Ansprechpartner sind

  • Alexandra Kuligowski (Telefon: 0211-855-4116)
  • Laura Elsenheimer (Telefon: 0211-855-4254)
  • Fabian Schalt (Telefon: 0211-855-31929

Hinweis für die geförderten Wohnberatungsstellen in NRW

Der aktuelle Antragsvordruck sowie weitere Formulare für das Förderverfahren der Wohnberatungsagenturen in Nordrhein-Westfalen stehen Ihnen seit dem 15.02.2024 auf der Internetseite der Landeskoordination Wohnberatung NRW bei der BAG Wohnanpassung zur Verfügung.

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