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Wohn- und Pflegeheime

Wohn- und Pflegeheime

Behinderte Menschen, die keinen eigenen Haushalt führen und auch nicht in ihrer Familie wohnen können oder wollen, finden ihr Zuhause in einem Wohn- oder Pflegeheim.
In Wohnheimen leben die Bewohner und Bewohnerinnen in kleinen Wohngruppen zusammen und haben feste Bezugspersonen, die den Einzelnen entsprechend seiner individuellen Möglichkeiten fördern und in der Bewältigung der persönlichen Angelegenheiten unterstützen. Die Aufenthaltsdauer in einem Wohnheim ist prinzipiell nicht begrenzt, doch bleibt eine Wiedereingliederung in das allgemeine gesellschaftliche Leben als Ziel bestehen.
Die Zahl der Menschen, die in einem Wohnheim betreut werden, ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen:
Ende 2000 lebten in Nordrhein-Westfalen rund 37.600 Menschen in Wohnheimen, Ende 2005 waren es bereits etwa 44.000.
In den Wohnheimen können Menschen:
  • voll versorgt werden (Unterkunft, Verpflegung, Wäsche usw.
  • für die Verrichtungen des täglichen Lebens Anleitung und Hilfe erhalten
  • gepflegt und/oder beaufsichtigt werden
  • Hilfe bei individueller oder gemeinsamer Freizeitgestaltung und Beschäftigung erhalten
  • notwendige Therapien bekommen.
Es gibt:
  • Wohnheime für Behinderte, die tagsüber in Werkstätten für Behinderte beschäftigt sind
  • Wohnheime mit integriertem Beschäftigungsangebot
  • Wohnheime mit gesteigertem ganztägigen Pflegeangebot
  • Trainingsheime, in denen behinderte Menschen in zwei bis drei Jahren gezielt auf ein selbstständigeres Leben in einer Wohngemeinschaft vorbereitet werden.
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert insbesondere kleine Wohnheime. Dabei wird auf eine Begrenzung der Platzzahl auf maximal 24 Personen und eine zentrale Lage Wert gelegt.

Träger von Wohnheimen und Pflegeheimen sind in der Regel Wohlfahrtsverbände, Mitgliedsvereine der Wohlfahrtsverbände und Kommunen. Adressen und Internetadressen der Wohlfahrtsverbände finden Sie hier.

Weitere Ansprechpartner sind die Landschaftsverbände (www.lwl.org/…, www.lvr.de/…) und die zuständigen Behörden vor Ort. Adressen und Telefonnummern finden Sie im Telefonbuch und auf den Internetseiten der Kommunen.