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Optionsziehung für das Werkstattjahr 2021/22

Foto: Minister Laumann besucht die Werkkiste

Werkstattjahr: Optionsziehung für das Maßnahmejahr 2021/22 beschlossen

Das Werkstattjahr als Angebot für noch nicht ausbildungsreife Jugendliche geht weiter. Für das Maßnahmejahr 2021/22 haben das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium und die Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit das Verfahren der Optionsziehung beschlossen. Die Träger des Werkstattjahrs werden zeitnah informiert. Das Werkstattjahr wird aus Mitteln des ESF gefördert.
Eine Weiterförderung des Werkstattjahrs ist auf Basis des Programmaufrufs 2020/21 für das Schuljahr 2021/22 sichergestellt.

In einer gemeinsamen Entscheidung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit wurde die Optionsziehung verabredet.

Im nächsten Schritt beabsichtigen die örtlichen Agenturen die Träger des Werkstattjahres entsprechend zu informieren. Ein erneutes Interessensbekundungsverfahren ist nicht erforderlich.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen fördert das Programm Werkstattjahr, gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Das Werkstattjahr reiht sich als niedrigschwelliges Berufsvorbereitungsprogramm in die Übergangsangebote der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ ein und ist ein Angebot für noch nicht ausbildungsreife junge Menschen, welches berufliche Qualifizierung mit praktischer, produktiver Arbeit und betrieblichen Praxisphasen verbindet.