
Werkstattjahr: Optionsziehung für das Maßnahmejahr 2021/22 beschlossen
Eine Weiterförderung des Werkstattjahrs ist auf Basis des Programmaufrufs 2020/21 für das Schuljahr 2021/22 sichergestellt.
In einer gemeinsamen Entscheidung zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit wurde die Optionsziehung verabredet.
Im nächsten Schritt beabsichtigen die örtlichen Agenturen die Träger des Werkstattjahres entsprechend zu informieren. Ein erneutes Interessensbekundungsverfahren ist nicht erforderlich.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen fördert das Programm Werkstattjahr, gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Das Werkstattjahr reiht sich als niedrigschwelliges Berufsvorbereitungsprogramm in die Übergangsangebote der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss (KAoA)“ ein und ist ein Angebot für noch nicht ausbildungsreife junge Menschen, welches berufliche Qualifizierung mit praktischer, produktiver Arbeit und betrieblichen Praxisphasen verbindet.