
© Hotel MutterHaus Düsseldorf GmbH
15. November 2017
Veranstaltung „Der neue Mutterschutz“ am 06. November 2017
„Wir wollen alle Akteure für dieses wichtige Thema sensibilisieren“, sagte Staatssekretär Dr. Edmund Heller in seiner Begrüßung zu Beginn der Veranstaltung. „Ziel des neuen Mutterschutzes ist ein verantwortungsvoller Ausgleich zwischen dem Gesundheitsschutz der schwangeren oder stillenden Frau und ihres Kindes einerseits und der Fortführung der Beschäftigung oder Ausbildung der Frau andererseits.“ Zentrale Neuerung ist die Erweiterung des Geltungsbereichs: Bisher waren insbesondere Frauen in einem Arbeitsverhältnis geschützt. Künftig gilt der Mutterschutz u. a. auch für Schülerinnen und Studentinnen, soweit die jeweilige Ausbildungsveranstaltung verpflichtend ist.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Alle Vorträge der Referentinnen und Referenten zum Herunterladen | |
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Programm der Veranstaltung "Der neue Mutterschutz" | Programm als PDF |
Einführung zum neuen Mutterschutzgesetz Dr. Ulrich Stockter |
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Schwanger im Studium - Die Umsetzung des neuen Mutterschutzgesetzes an Hochschulen aus Sicht der Gleichstellungsbeauftragten Dr. Anja Vervoorts |
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Die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz - Alles beim Alten? Susanne Arndt-Zygar |
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Die Gefährdungsbeurteilung nach dem neuen Mutterschutzgesetz - Was ist wirklich neu Mathias Knust |
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Unverantwortbare Gefährdungen - was ist das? Dr. Marija Tot |
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Mutterschutz aus betriebsärztlicher Sicht Dr. Wolfgang Panter |
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