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Umsetzung der neuen Krankenhausplanung: LWL-Kinder- und Jugendpsychiatrie in Dortmund

Übergabe des Förderbescheids an die LWL-Kinder- und Jugendpsychiatrie Dortmund (Elisabeth-Klinik)

Umsetzung der neuen Krankenhausplanung: Landesregierung unterstützt die LWL-Kinder- und Jugendpsychiatrie in Dortmund mit rund 4,1 Millionen Euro

Förderung ermöglicht Neubau einer Akutstation

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat am Dienstag, 1. April 2025, in Düsseldorf einen Förderbescheid über rund 4,1 Millionen Euro an die LWL-Kinder- und Jugendpsychiatrie Dortmund (Elisabeth-Klinik) übergeben. Mit diesen Mitteln wird der Neubau einer Akutstation für die Kinder- und Jugendpsychiatrie am Standort Elisabeth-Klinik ermöglicht. Dadurch können die Behandlungs- und Aufnahmemöglichkeiten der Klinik erhöht werden. Insgesamt soll der Neubau zwölf vollstationäre Behandlungsplätze umfassen. 

1. April 2025

Die Förderung erfolgt im Rahmen des Investitionsprogramms Krankenhaus-Einzelförderung. Für das Programm wurde für die aktuelle Wahl-periode der Förderschwerpunkt auf die Umsetzung des neuen Kran-kenhausplans gelegt. Dafür stellt die Landesregierung insgesamt 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Ende 2024 übergab das Gesundheits-ministerium die ersten Förderbescheide aus diesem Etat in Höhe von rund 409 Millionen Euro an nordrhein-westfälische Krankenhäuser. In der zweiten Förderrunde, in der nun auch die Förderung der LWL-Klinik Dortmund erfolgt, werden insgesamt rund 114 Millionen von den 2,5 Milliarden Euro für bauliche Maßnahmen zur Umsetzung der Kran-kenhausplanung bereitgestellt. Die weiteren Mittel werden sukzessive an Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen verteilt.

„Mit dem heutigen Stichtag beginnt landesweit die Umsetzung von weiten Teilen des bundesweit fortschrittlichsten Krankenhausplans in der Praxis. Dadurch, dass der neue Plan auf klaren Qualitätsvorgaben und tatsächlichen Bedarfen aufbaut, führt er zu Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen. Diese sind für die Sicherung der Behandlungsqualität und zur Beilegung des ruinösen Wettbewerbs der Kliniken untereinander um Fallzahlen und Personal notwendig. Die Strukturveränderungen sind auch mit Kosten verbun-den. Hier war von Anfang an klar, dass die Landesregierung ihren Teil leisten wird und die Krankenhäuser mit erheblichen Mitteln bei der Umsetzung der Änderungen unterstützen wird. Genau das haben wir jetzt erneut gemacht. Es freut mich sehr, dass wir gerade heute einen weiteren Teil der Mittel an nordrhein-westfälische Krankenhäuser ver-geben können. Mit der Förderung der LWL-Klinik Dortmund ermögli-chen wir den Neubau einer Akutstation für die Kinder- und Jugend-psychiatrie. Damit stärken wir die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung in Dortmund und tragen den höheren Bedarfen in diesem Bereich Rechnung“, so Minister Laumann.

„Wir freuen uns außerordentlich über die großzügige Förderung durch das Land. Mithilfe dieser Mittel können wir die kinder- und jugendpsy-chiatrische Versorgung für die Stadt Dortmund weiterentwickeln. Mit dem Bau einer neuen Akutstation werden die notwendigen räumlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung moderner Versorgungskon-zepte ermöglicht“, so Dr. Daniel Napieralski-Rahn, Kaufmännischer Direktor der LWL-Klinik Dortmund - Elisabeth-Klinik.

Hintergrund:
Im Dezember 2024 hat die Landesregierung das bundesweit erste Krankenhausplanungsverfahren nicht anhand von Betten, sondern anhand von klaren Qualitätsvorgaben und eindeutigen Erreichbar-keitsvorgaben erfolgreich abgeschlossen und die Ergebnisse öffentlich vorgestellt. Seitdem steht fest, welches Krankenhaus ab dem Inkrafttreten der neuen Planung welche Leistungen anbieten kann und zu welchen Veränderungen es in der nordrhein-westfälischen Krankenhaus-landschaft kommen wird. Der überwiegende Großteil der Regelungen der neuen Planung tritt landesweit am heutigen 1. April 2025 in Kraft. Für die Umsetzung von Änderungen in bestimmten Leistungsgruppen, zum Beispiel in der Kardiologie und der Notfallversorgung, besteht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025. Denn aufgrund der hohen Fallzahlen oder der besonderen Notfallrelevanz in diesen Leistungs-gruppen wird die erforderliche Anpassung von Kapazitäten zusätzlich Zeit in Anspruch nehmen.

Mit dem Investitionsprogramm Krankenhaus-Einzelförderung der Lan-desregierung soll die Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen zielgerecht verbessert werden, um eine qualitativ hochwertige und pa-tientengerechte Versorgung für die Menschen sicherzustellen. Für die aktuelle Wahlperiode wird die Umsetzung des neuen Krankenhaus-plans gefördert. In diesem Rahmen erfolgt nun die zweite Bescheid-übergabe mit einem Fördervolumen in Höhe von insgesamt 114 Millionen Euro an vier nordrhein-westfälische Krankenhäuser. Weitere In-formationen finden Sie hier: https://www.mags.nrw/pressemitteilungen-und-pressedatenbank
 

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