
Umsetzung der neuen Krankenhausplanung: Landesregierung unterstützt das Klinikum Lippe in Bad Salzuflen mit rund 17,8 Millionen Euro
Förderung ermöglicht Neubau für die Kinder- und Jugendpsychiatrie
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat am Dienstag, 1. April 2025, in Düsseldorf einen Förderbescheid über rund 17,8 Millionen Euro an das Klinikum Lippe für den Standort in Bad Salzuflen übergeben. Die Förderung fließt in einen Neubau für den Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie, der drei Stationen und eine Tagesklinik enthalten wird. Die stationäre Kinder- und Jugendpsychiatrie ist in Bad Salzuflen verortet und versorgt die Kreise Minden-Lübbecke, Herford und Lippe. Durch den Neubau entstehen am Standort Bad Salzuflen 32 neue Betten. Dadurch werden die Kapazitäten des Standorts von derzeit 48 auf 80 Betten im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie aufgestockt. Der Aufbau der Versorgungskapazitäten ermöglicht eine Verbesserung der psychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Region.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Investitionsprogramms Krankenhaus-Einzelförderung. Für das Programm wurde für die aktuelle Wahlperiode der Förderschwerpunkt auf die Umsetzung des neuen Krankenhausplans gelegt. Dafür stellt die Landesregierung insgesamt 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Ende 2024 übergab das Gesundheitsministerium die ersten Förderbescheide aus diesem Etat in Höhe von rund 409 Millionen Euro an nordrhein-westfälische Krankenhäuser. In der zweiten Förderrunde, in der nun auch die Förderung für das Klinikum Lippe erfolgt, werden insgesamt rund 114 Millionen von den 2,5 Milliarden Euro für bauliche Maßnahmen zur Umsetzung der Krankenhausplanung bereitgestellt. Die weiteren Mittel werden sukzessive an Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen verteilt.
„Mit dem heutigen Stichtag beginnt landesweit die Umsetzung von weiten Teilen des bundesweit fortschrittlichsten Krankenhausplans in der Praxis. Dadurch, dass der neue Plan auf klaren Qualitätsvorgaben und tatsächlichen Bedarfen aufbaut, führt er zu den Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen. Diese sind für die die Sicherung der Behandlungsqualität und zur Beilegung des ruinösen Wettbewerbs der Kliniken untereinander um Fallzahlen und Personal notwendig. Die Strukturveränderungen sind auch mit Kosten verbunden. Hier war von Anfang an klar, dass die Landesregierung ihren Teil leisten wird und die Krankenhäuser mit erheblichen Mitteln bei der Umsetzung der Änderungen unterstützen wird. Genau das ha-ben wir jetzt erneut gemacht. Es freut mich sehr, dass wir gerade heute einen weiteren Teil der Mittel an nordrhein-westfälische Krankenhäuser vergeben können. Mit der Förderung des Klinikums Lippe ermöglichen wir einen Neubau mit drei Stationen und einer Tagesklinik für die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Damit stärken wir die kinder- und jugendpsychiatrische Versorgung in der Region “, so Minister Laumann.
„Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die gemeinsame Anstrengung der letzten Jahre, die ihr Ergebnis in den Förderbescheid des Landes NRW gefunden hat. Im Konsens mit den beteiligten Kreisen hat das Klinikum Lippe den Bedarf für eine Erweiterung der Klinik in Bad Salzuflen erkannt und in diesem Sinne einen Antrag in dem Ver-fahren neue Krankenhausplanung NRW an das MAGS gestellt. Für dessen positive Bewertung sind wir außerordentlich dankbar. Möglich ist nun eine räumliche Aufstockung der aktuellen Klinik und der Aus-bau der stationären Versorgung in Bad Salzuflen von 48 auf künftig 80 Betten. Hinzu kommen ambulante Angebote mit rund 40 Plätzen in Bad Salzuflen und an Standorten in den Kreisen Herford und Minden-Lübbecke, die künftig für eine deutliche verbesserte Versorgungssituation in diesem wichtigen Leistungsbereich sorgen werden“, so Dr. Niklas Cruse, Geschäftsführer des Klinikum Lippe.
Hintergrund:
Im Dezember 2024 hat die Landesregierung das bundesweit erste Krankenhausplanungsverfahren nicht anhand von Betten, sondern anhand von klaren Qualitätsvorgaben und eindeutigen Erreichbar-keitsvorgaben erfolgreich abgeschlossen und die Ergebnisse öffentlich vorgestellt. Seitdem steht fest, welches Krankenhaus ab dem Inkrafttreten der neuen Planung welche Leistungen anbieten kann und zu welchen Veränderungen es in der nordrhein-westfälischen Krankenhauslandschaft kommen wird. Der überwiegende Großteil der Regelungen der neuen Planung tritt landesweit am heutigen 1. April 2025 in Kraft. Für die Umsetzung von Änderungen in bestimmten Leistungsgruppen, zum Beispiel in der Kardiologie und der Notfallversorgung, besteht eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025. Denn aufgrund der hohen Fallzahlen oder der besonderen Notfallrelevanz in diesen Leistungsgruppen wird die erforderliche Anpassung von Kapazitäten zusätzlich Zeit in Anspruch nehmen.
Mit dem Investitionsprogramm Krankenhaus-Einzelförderung der Landesregierung soll die Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen zielgerecht verbessert werden, um eine qualitativ hochwertige und pa-tientengerechte Versorgung für die Menschen sicherzustellen. Für die aktuelle Wahlperiode wird die Umsetzung des neuen Krankenhaus-plans gefördert. In diesem Rahmen erfolgt nun die zweite Bescheid-übergabe mit einem Fördervolumen in Höhe von insgesamt 114 Millio-nen Euro an vier nordrhein-westfälische Krankenhäuser. Weitere In-formationen finden Sie hier: https://www.mags.nrw/pressemitteilungen-und-pressedatenbank