Coronavirus: NRW bleibt wachsam und besonnen (Testseite)
Zahl der bestätigten Corona-Fälle in Nordrhein-Westfalen hat sich weiter erhöht
Aktuelle Informationen
- Verordnung zur Regelung von Neu- und Wiederaufnahmen in vollstationären Dauer- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen (CoronaAufnahmeVO)
- Informationen des NRW-Integrationsministeriums in diversen Fremdsprachen
- Test Zeitsteuerung
Überschrift
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Regelmäßig aktualisierte
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Vorbeugung durch Beachtung von Hygieneregeln
Das Coronavirus wird durch eine sogenannte Tröpfcheninfektion übertragen, also etwa durch Niesen oder Husten. Zur Vorbeugung können daher jene Hygienemaßnahmen helfen, die auch bei anderen, klinisch ähnlichen Infektionskrankheiten angeraten sind. Dazu gehören: regelmäßiges Waschen der Hände, Nutzung von Einweg-Taschentüchern beim Husten, Niesen und Naseputzen und das Meiden von größeren Personenansammlungen.- Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Kampagne „Waschen wie Walter" des Bundesministeriums für Gesundheit
Selbstgenähter Mundschutz: Das gilt es zu beachten!
Im Internet kursieren verschiedene Informationen, dass Atemmasken, sogenannter Mund-Nasen-Schutz (MNS, auch als Operationsmasken/OP-Masken, chirurgische Masken bezeichnet) knapp seien. Inzwischen werden daher verschiedene Anleitungen zum Selbernähen angeboten. Wichtig ist: Masken sollen schützen – nicht gefährden. Nach Angaben der WHO kann das Tragen einer Maske in Situationen, in denen dies nicht empfohlen ist, ein falsches Sicherheitsgefühl erzeugen, durch das zentrale Hygienemaßnamen wie eine gute Händehygiene vernachlässigt werden können. Weitere Hinweise finden sich im folgenden Merkblatt.Richtiges Verhalten im Ernstfall
Personen, die Kontakt zu einer an dem neuartigen Coronavirus erkrankten Person hatten oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben und innerhalb von 14 Tagen Krankheitszeichen wie Fieber oder Atemwegsprobleme entwickeln, sollten ihre Ärztin oder Arzt aufsuchen.Wichtig ist: Vorher anrufen! Der Besuch in Praxis oder Krankenhaus sollte angekündigt werden. Und dabei können zugleich Hinweise auf Kontakte und Krankheitszeichen gegeben werden.
Informationen in Leichter Sprache
Was ein Virus ist, wie es sich verbreitet und was man dagegen tun kann, erläutert nun auch ein Text in Leichter Sprache. Unterstützt durch passende Illustrationen, sind die wichtigsten Informationen zum Coronavirus durch die „Agentur Barrierefrei" in Wetter an der Ruhr sehr anschaulich aufbereitet worden.Informationen in Gebärdensprache
Darüber hinaus hat das vom Ministerium geförderte „Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben" (KSL) ein kurzes Video zum Coronavirus in Deutscher Gebärdensprache veröffentlicht.Videotelefonie in Gebärdensprache
Viele Menschen mit Behinderung sind von der derzeitigen Situation besonders betroffen. Zum Beispiel, weil sie ein höheres Risiko haben, schwer zu erkranken. Umso wichtiger ist es, dass hilfreiche Informationen verständlich aufbereitet sind. Auf dieser Seite hat die Aktion Mensch Links zu hilfreichen Informationsangeboten und Nachrichten für Menschen mit Behinderung gesammelt. Viele davon sind in Leichter oder Einfacher Sprache oder Gebärdensprache verfügbar. Der Überblick wird ständig um aktuelle Angebote erweitert.Informationssammlung zum Corona-Virus für Menschen mit Behinderung
Viele Menschen mit Behinderung sind von der derzeitigen Situation besonders betroffen. Zum Beispiel, weil sie ein höheres Risiko haben, schwer zu erkranken. Umso wichtiger ist es, dass hilfreiche Informationen verständlich aufbereitet sind. Auf dieser Seite hat die Aktion Mensch Links zu hilfreichen Informationsangeboten und Nachrichten für Menschen mit Behinderung gesammelt. Viele davon sind in Leichter oder Einfacher Sprache oder Gebärdensprache verfügbar. Der Überblick wird ständig um aktuelle Angebote erweitert.Multilingual information on coronavirus and measures of the State Government
The State Government informs about current measures with regards to the coronavirus in several languages. This section is updated frequently.Erweiterung des Leistungsangebots
Zur Unterstützung der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen und zur Entlastung pflegender Angehöriger hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit für mehr und flexiblere Angebote geschaffen. Zunächst befristet bis zum 30.09.2020 dürfen alle anerkannten Anbieter von Unterstützungsangeboten im Alltag auch „Dienstleistungen bis zur Haustür erbringen“ (z. B. den Einkauf von Waren des täglichen Bedarfs, die Erledigung von Botengängen zu Arzt und Apotheke oder den Abhol- und Lieferservice von Speisen und Wäsche). Auch die Abrechnung der Nachbarschaftshilfe wird erleichtert.Überschrift
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