Arbeit.Gesundheit.Soziales.
Mit Menschen für Menschen.

Teilzeitberufsausbildung-Logos (TEP)

TEP-Projektträger können im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit die vom Land NRW zur Verfügung gestellten TEP-Logos nutzen.

Zuwendungsempfangende/Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit zur geförderten Maßnahme die Embleme des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union zu verwenden. In Ergänzung stellt das Land Nordrhein-Westfalen für TEP-Projektträger Logos zur Verfügung, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum TEP-Angebot zusätzlich genutzt werden können.

Wichtiger Hinweis zum Herunterladen der folgenden Dateien:

Bitte klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das jeweilige Logo und laden es mit "Ziel speichern unter..." herunter.

 

 

TEP-Wordmarke


 

 

TEP-Logo, zweifarbig