Teilzeitberufsausbildung-Logos (TEP)
TEP-Projektträger können im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit die vom Land NRW zur Verfügung gestellten TEP-Logos nutzen.
Zuwendungsempfangende/Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit zur geförderten Maßnahme die Embleme des Landes Nordrhein-Westfalen und der Europäischen Union zu verwenden. In Ergänzung stellt das Land Nordrhein-Westfalen für TEP-Projektträger Logos zur Verfügung, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit zum TEP-Angebot zusätzlich genutzt werden können.
Wichtiger Hinweis zum Herunterladen der folgenden Dateien:
Bitte klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das jeweilige Logo und laden es mit "Ziel speichern unter..." herunter.
TEP-Wordmarke
TEP-Logo, zweifarbig
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