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Tarifbeschäftigte erhalten häufiger Weihnachtsgeld

Mehrere 10- und 20-Euro Scheine liegen zusammen mit weihnachtlicher Dekoration auf einer Fläche.

Tarifbeschäftigte erhalten häufiger Weihnachtsgeld

Aktuelle Übersicht des Arbeitsministeriums zur Jahressonderzahlung in verschiedenen Branchen

Viele Arbeitnehmende können sich zum Ende des Jahres über Weihnachtsgeld freuen. Allerdings bekamen laut des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts 2024 insgesamt nur 52 Prozent aller Beschäftigten in Deutschland Weihnachtsgeld. Dieses fällt höher aus, wenn es mit einem Tarifvertrag geregelt ist.

24. Oktober 2025

Eine aktuelle Übersicht des Arbeitsministeriums stellt die Regelungen zum Weihnachtsgeld aus ausgewählten Branchentarifverträgen in Nordrhein-Westfalen dar.

„Das Weihnachtsgeld bleibt für viele Beschäftigte eine wichtige Zusatzzahlung. Allerdings können sich nicht alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf das zusätzliche Entgeltplus freuen, denn es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Mit einem Tarifvertrag sind die Voraussetzungen für eine Sonderzahlung in der Regel deutlich besser. Das zeigt einmal mehr, wie wichtig eine Tarifbindung für faire Löhne ist“, erläutert Arbeitsminister Karl-Josef Laumann.

In vielen Branchen sehen die Tarifverträge ein Weihnachtsgeld oder ein 13. Monatsgehalt vor, das in der Regel mit dem November-Gehalt ausgezahlt wird. Eine aktuelle Übersicht des Arbeitsministeriums zeigt: Das tarifliche Weihnachtsgeld ist in den verschiedenen Branchen unterschiedlich verteilt. Es wird in den meisten Branchen als fester Prozentsatz vom Monatsentgelt berechnet. In Branchen, in denen in diesem Jahr Lohnsteigerungen vereinbart wurden, steigen damit in der Regel auch die Weihnachtsgelder entsprechend.

Die Höhe der tarifvertraglich vereinbarten Zahlung unterscheidet sich erheblich: Die Spanne reicht von 255 Euro in der Landwirtschaft bis zu 130 Prozent des Monatseinkommens in der Chemischen Industrie. Ein klassisches 13. Monatsentgelt in Höhe von 100 Prozent eines Monatsentgeltes erhalten die Beschäftigten in Teilen der Energiewirtschaft, der Süßwarenindustrie, bei der Deutschen Bahn AG, im Bankgewerbe sowie in einzelnen westdeutschen Tarifregionen der Textilindustrie und dem privaten Transport- und Verkehrsgewerbe.

Die Tarifbindung ist bundesweit in den letzten zehn Jahren um neun Prozent gesunken. Aktuell arbeiten 49 Prozent der Beschäftigten für tarifgebundene Unternehmen. Nordrhein-Westfalen liegt mit einer Tarifbindung von 55 Prozent gemeinsam mit drei weiteren Bundesländern über der 50-Prozent Marke. Aber auch zwischen Rhein und Weser sinkt die Zahl tarifgebundener Betriebe. So profitierten 2018 noch 60 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nordrhein-Westfalen von einer Tarifbindung ihres Arbeitgebers.

Eine aktuelle Übersicht der Regelungen zum Weihnachtsgeld aus ausgewählten Branchentarifverträgen finden Sie unten stehend oder unter www.tarifregister.nrw.de.