Die Anerkennung von Leid und Unrecht in Einrichtungen der Psychiatrie und Behindertenhilfe ist ein wesentlicher Auftrag der unter Mitwirkung des Landes Nordrhein-Westfalen zum 1. Januar 2017 gegründeten Bundesstiftung „Anerkennung und Hilfe“.
Diese richtet sich an Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 31. Dezember 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder vom 7. Oktober 1949 bis zum 2. Oktober 1990 in der ehemaligen DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an Folgewirkungen leiden.
Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ wurde von der Bundesregierung, allen Ländern und der evangelischen und katholischen Kirche errichtet. Aufgaben der Stiftung sind die öffentliche Anerkennung, die Anerkennung durch wissenschaftliche Aufarbeitung der Leids- und Unrechtserfahrungen, die individuelle Anerkennung und Unterstützung durch finanzielle Hilfe.
In Nordrhein-Westfalen haben bislang rund 2.000 Betroffene eine finanzielle Anerkennung für das ihnen widerfahrene Leid und Unrecht erhalten.
Gezahlt werden eine einmalige pauschale Geldleistung von 9.000 Euro sowie eine einmalige Rentenersatzleistung in Höhe von 3.000 Euro für sozialversicherungspflichtige Arbeit von bis zu zwei Jahren bzw. in Höhe von 5.000 Euro für sozialversicherungspflichtige Arbeit von mehr als zwei Jahren.
Anträge können noch bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden bei den Anlauf- und Beratungsstellen der Stiftung in Köln und Münster.
Für ehemalige Heimkinder hatten Bund, westdeutsche Bundesländer und Kirchen bereits zum 1. Januar 2012 den Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ eingerichtet, der zum 31. Dezember 2018 seine Arbeit beendet hat. Für die neuen Bundesländer hat es den Fonds „Heimerziehung in der DDR“ gegeben.