©Bild: MAGS NRW / Bildmagnet
Chronologie der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen
Von der Planung bis zur Umsetzung
Die neue Krankenhausplanung NRW ist eine der größten Strukturreform im Gesundheitswesen seit Jahrzehnten, mit der die flächendeckende stationäre Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen auch künftig gewährleitstet werden soll. Vorausgegangen ist ein mehrjähriger, intensiver Prozess, bei dem alle Beteiligten fortwährend einbezogen und informiert waren. Die enge Einbindung und große Transparenz war von Anfang an ein sehr wichtiger Aspekt bei der Entwicklung des Krankenhausplans. In diesem Bereich finden Sie ausführliche Informationen zu den Meilensteinen der Entstehung des neuen Krankenhausplans NRW.
Der Beginn des Verfahrens
- Im Jahr 2018 hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) ein Gutachten zur Analyse der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben.
- Dieses Gutachten wurde im September 2019 veröffentlicht, Es empfahl eine grundlegende Reform der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen. In Nordrhein-Westfalen gebe es – mit einigen Ausnahmen – zwar eine nahezu flächendeckende Versorgung mit stationären Angeboten, so das Gutachten. Aber: Diese orientiere sich zu wenig an den tatsächlichen Bedarfen und der Behandlungsqualität.
- Auf der Basis der Gutachtenergebnisse haben das MAGS und der Landesausschuss für Krankenhausplanung in Arbeitsgruppen, denen unter anderem Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherung, der Ärztekammern und der Krankenhausgesellschaft angehörten, neue Rahmenvorgaben für die Krankenhausplanung entwickelt.
- 2022 wurde der neue Krankenhausplan, der eine innovative Systematik für die Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen festlegt, einvernehmlich im Landesausschuss für Krankenhausplanung verabschiedet und veröffentlicht.
Der Planungsprozess wird konkret
- Im Herbst 2022 konnten die Krankenhäuser über eine digitale Plattform ihre Antragsunterlagen für ihr gewünschtes Leistungsportfolio einstellen.
- Von November 2022 bis Mai 2023 haben anschließend die Krankenhäuser und die Krankenkassen verhandelt. Danach übernahmen die Bezirksregierungen als zuständige Planungsbehörde die Verfahrensleitung und haben die eingereichten Unterlagen der Krankenhäuser sowie die Verhandlungsergebnisse intensiv geprüft.
- Auf Basis der Berichte und Voten der Bezirksregierungen und weiterer Unterlagen hat das MAGS seine Planungsüberlegungen entwickelt und im Sommer 2024 das erste Anhörungsverfahren gestartet.
- Mit den Anhörungsverfahren hat das MAGS den Beteiligten die Möglichkeit gegeben, ihre Auffassung zur geplanten Verteilung der Leistungsgruppen mitzuteilen, den Konsens zum Vorschlag des MAGS zu erklären oder weitere Argumente oder Dokumente zu den gestellten Anträgen vorzulegen. So wurde die Expertise der Experten vor Ort, die die Planung vor Ort umsetzen werden, erneut in den Prozess eingebunden.
Die beiden Anhörungsverfahren
- Im Mai und Juni 2024 wurden landesweit alle am Verwaltungsverfahren Beteiligten, also die Krankenhäuser, die Krankenkassen, die Kommunen und die Mitglieder des Landesausschusses für Krankenhausplanung in einem ersten Anhörungsverfahren darüber informiert, wie das Gesundheitsministerium die Anträge der Krankenhäuser bewertet.
- Die Beteiligung an diesem Anhörungsverfahren war groß: Mehr als 500 Stellungnahmen gingen beim MAGS ein und wurden anschließend intensiv analysiert, geprüft und ausgewertet.
- Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dem ersten Anhörungsverfahren wurde im November 2024 ein zweites Anhörungsverfahren durchgeführt, um über den aktualisierten Stand der Planungsüberlegungen zu informieren.
- Die Verfahrensbeteiligten hatten dabei erneut die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. In diesem Verfahren gingen erneut zahlreiche Stellungnahmen ein.
- Ergebnis beider Anhörungsverfahren waren Anpassungen bei rund 160 Planungsentscheidungen.
Der Abschluss des Planungsverfahrens
- Am 16. Dezember 2024 wurden die Feststellungsbescheide durch die Bezirksregierungen digital an die Krankenhäuser übertragen. Damit ist das Krankenhausplanungsverfahren erfolgreich und im angekündigten Zeitplan abgeschlossen.
- In den Bescheiden sind rund 6.200 Einzelentscheidungen enthalten.
- Die Feststellungsbescheide legen fest, welche Leistungen die Krankenhäuser zukünftig anbieten können.
- Für manche Leistungsgruppen sind in den Bescheiden Fallzahlen angegeben. Hierbei ist wichtig zu wissen: Es handelt sich bei diesen Fallzahlen um planerische Zahlen. Ein Krankenhaus handelt nicht außerhalb seines Versorgungsauftrages, wenn es notwendige Behandlungen in einer Leistungsgruppe oberhalb der zugewiesenen Fallzahl vornimmt.
- Entscheidend ist, ob ein Krankenhaus eine Leistungsgruppe zugewiesen bekommen hat oder nicht.
Ausblick
- Die Umsetzung des Krankenhausplanes tritt am 1. April 2025 in Kraft.
- Für die Umsetzung bestimmter Leistungsgruppen ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 vorgesehen. Es handelt sich um insgesamt zehn Leistungsgruppen der Kardiologie (EPU / Ablation, Interventionelle Kardiologie, Kardiale Devices), der Notfallversorgung (Bauchaortenaneurysma, Carotis operativ / interventionell, Stroke Unit), der Orthopädie (Endoprothetik Hüfte, Endoprothetik Knie, Wirbelsäuleneingriffe) und um die Leistungsgruppe „Bariatrische Chirurgie“.
- Mit dem Start der neuen Krankenhausplanung ist jedoch nicht Schluss. Der Krankenhausplan ist ein lernendes System und wird sich künftig weiterentwickeln.
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