Arbeit.Gesundheit.Soziales.
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Glossar

Im Glossar werden Fachbegriffe, die für die Indikatoren und Themen der Sozialberichterstattung Nordrhein-Westfalen eine Rolle spielen, erläutert.

-> Erwerbstätige – abhängig Erwerbstätige

Alleinerziehende sind Mütter und Väter, die ohne Ehe- oder Lebenspartner/-innen mit Kindern in einem Haushalt zusammenleben. Zu den Kindern zählen Personen unter 18 Jahren ohne Lebenspartner/-in und ohne eigene Kinder im Haushalt. Elternteile mit Lebenspartner/-innen im Haushalt zählen zu den Lebensgemeinschaften mit Kindern.

-> Einkommen – Äquivalenzeinkommen

Äquivalenzskalen dienen dazu, Haushaltseinkommen auf ein Pro-Kopf-Einkommen umzurechnen und zwischen Haushalten unterschiedlicher Größe und Zusammensetzung vergleichbar zu machen. Dabei werden Einspareffekte berücksichtigt, die durch das gemeinsame Wirtschaften in Mehrpersonenhaushalten entstehen. Die neue OECD-Skala weist der ersten Person im Haushalt ein Gewicht von 1 zu, weiteren Personen ab 14 Jahren ein Gewicht von 0,5 und Kindern unter 14 Jahren ein Gewicht von 0,3.

Das Arbeitnehmerentgelt (Inland) umfasst sämtliche Geld- und Sachleistungen, die den innerhalb eines Wirtschaftsgebiets beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus ihren Arbeits- oder Dienstverhältnissen zufließen. Das Arbeitnehmerentgelt setzt sich aus den Bruttolöhnen und -gehältern sowie den tatsächlichen und unterstellten Sozialbeiträgen der Arbeitgebenden zusammen.

Zu den in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erfassten Arbeitslosen zählen Personen, die

  • vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine Beschäftigung von weniger als 15 Wochenstunden ausüben,
  • eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden suchen,
  • den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und arbeitsbereit sind,
  • in der Bundesrepublik Deutschland wohnen,
  • mindestens 15 Jahre alt sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben,
  • sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.

Teilnehmende an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos.

-> SGB II

Statistisches Maß für den Durchschnitt einer Verteilung; es ergibt sich aus der Summe aller Werte dividiert durch die Zahl der Werte.

Das Armutspotenzial bezeichnet die Gesamtheit der Menschen, die von relativer Einkommensarmut betroffen sind oder in Haushalten mit Bezug von Mindestsicherungsleistungen leben.

Die Armutsrisikoquote gibt den Anteil der Personen an der Bevölkerung an, deren Einkommen unterhalb der Armutsrisikoschwelle liegt. Dargestellt werden die Armutsrisikoquoten auf Basis der neuen OECD-Skala. Hiernach liegt die Armutsrisikoschwelle (für Nordrhein-Westfalen) bei 60 % des Medians der Äquivalenzeinkommen der (nordrhein-westfälischen) Bevölkerung.

Die Armutsrisikoschwelle bezeichnet den Einkommenswert, unterhalb dessen von relativer Einkommensarmut gesprochen wird. In diesem Bericht wird die Armutsrisikoschwelle auf 60 % des Medians des nach der neuen OECD-Skala berechneten Äquivalenzeinkommens der Bevölkerung festgelegt.

Beeinträchtigte Personen werden im Mikrozensus alle vier Jahre, zuletzt 2021, erfasst (die Ergebnisse des Mikrozensus 2025 lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vor). Dazu zählen Menschen, die eine Krankheit oder Unfallverletzung mit einer Dauer von mehr als einem Jahr oder eine amtlich anerkannte Behinderung, unabhängig vom Schweregrad, angeben.

Den Schwerpunkt der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit bildet die Berichterstattung über die sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten.

Der Bestand wird auf Basis der Meldungen zur Sozialversicherung monatlich mit sechs Monaten Wartezeit ermittelt. Aufgrund der Abgabefristen und des Meldeflusses können belastbare statistische Ergebnisse aus der Beschäftigungsstatistik erst nach Ablauf dieser Wartezeit bereitgestellt werden. Um dennoch zeitnähere Ergebnisse zu ermöglichen, wird monatlich zusätzlich der Bestand an Beschäftigten mit zwei und drei Monaten Wartezeit ermittelt und auf "6-Monatswerte" hochgerechnet.

Für die Darstellung von Ergebnissen des Mikrozensus mit Bezug zum Haushalts- oder Lebensformkontext wird die Bevölkerung in Privathaushalten zugrunde gelegt. Hierzu zählen alle Personen, die allein oder zusammen mit anderen eine wirtschaftliche Einheit (Privathaushalt) bilden. Die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften wird nicht berücksichtigt, wohl aber Privathaushalte im Bereich von Gemeinschaftsunterkünften. Da eine Person in mehreren Privathaushalten wohnberechtigt sein kann, sind Mehrfachzählungen möglich. In diesem Bericht werden ausschließlich Personen am Ort ihrer Hauptwohnung berücksichtigt.

Die Bruttolohnquote zeigt den Anteil der Arbeitnehmerentgelte am Volkseinkommen. Das Arbeitnehmerentgelt nach dem Inländerkonzept ist die Summe aus Bruttolöhnen und -gehältern sowie den Sozialbeiträgen der Arbeitgebenden bezogen auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Wohnort in Nordrhein-Westfalen. Das Volkseinkommen setzt sich wiederum aus dem empfangenen Arbeitnehmerentgelt, dem Unternehmens- und dem Vermögenseinkommen zusammen und bildet damit die klassischen Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital ab.

Dezile teilen eine nach der Größe geordnete Reihe von Merkmalswerten, z. B. Einkommensangaben, in zehn gleich große Teile. Das 1. Dezil umfasst in diesem Beispiel die untersten 10 % der Einkommensbeziehenden, das 10. Dezil die obersten 10 %.

Das Dezilverhältnis ist ein Maß für die Einkommensungleichheit und ergibt sich, wenn das Einkommen des obersten Zehntels (10. Dezil) durch das Einkommen

  • des untersten Zehntels bzw. des 1. Dezils (90/10-Dezilsverhältnis) oder
  • der unteren Hälfte bzw. des Medians (90/50-Dezilsverhältnis) 

geteilt wird. Es zeigt an, wie viel das oberste, einkommensstarke Zehntel der Bevölkerung im Vergleich zu einkommensschwächeren Teilen verdient Ein höherer Wert deutet auf eine größere Einkommensspreizung hin.

Das Dezilsverhältnis ist ein Maß zur Beschreibung von Einkommensungleichheit. Es ergibt sich, indem das Einkommen des obersten Zehntels der Verteilung (10. Dezil) durch das Einkommen

  • des untersten Zehntels bzw. des 1. Dezils (90/10-Dezilsverhältnis) oder
  • der unteren Hälfte bzw. des Medians (90/50-Dezilsverhältnis)

geteilt wird. Es zeigt an, um welchen Faktor das Einkommen des einkommensstärksten Zehntels höher ist als das Einkommen einkommensschwächerer Bevölkerungsgruppen. Ein höherer Wert weist auf eine stärkere Einkommensungleichheit hin.

Das Äquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen je Haushaltsmitglied. Es wird ermittelt, indem das Haushaltsnettoeinkommen durch die Summe der Bedarfsgewichte aller im Haushalt lebenden Personen dividiert wird. Zur Gewichtung können unterschiedliche Äquivalenzskalen verwendet werden. Der ersten erwachsenen Person im Haushalt wird das Gewicht 1 zugeordnet. Für weitere Haushaltsmitglieder werden geringere Gewichte kleiner als 1 eingesetzt, weil angenommen wird, dass durch gemeinsames Wirtschaften Einspareffekte entstehen.

In diesem Bericht wird für den Vergleich der Nettoeinkommen von Privathaushalten unterschiedlicher Größe und Struktur als Äquivalenzskala die neue OECD-Skala herangezogen, welche die Bedarfe der Haushaltsmitglieder folgendermaßen gewichtet: Gewicht 1: erste erwachsene Person im Haushalt; Gewicht 0,5: weitere Haushaltsmitglieder ab 14 Jahren; Gewicht 0,3: Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren.

In Anlehnung an die Berechnung der auf die Haushalte bezogenen Äquivalenzeinkommen wird auf Basis der Lohn- und Einkommensteuerstatistik ein auf den Steuerfall bezogenes Äquivalenzeinkommen ermittelt. Dazu wird das Einkommen je Steuerfall durch die Summe der Bedarfsgewichte der dem Steuerfall zurechenbaren Personen dividiert (erste Person, bei Zusammenveranlagten zusätzlich die Partnerin bzw. der Partner sowie ggf. Kinder, die steuerlich geltend gemacht werden). Zur Gewichtung wird die neue OECD-Skala herangezogen.

Das Haushaltsnettoeinkommen entspricht der Summe der monatlichen Nettoeinkommen aller Mitglieder eines Privathaushalts. Im Mikrozensus wird es anhand vorgegebener Einkommensklassen ermittelt. Bei Haushalten mit selbstständigen Landwirtinnen und Landwirten verzichtet der Mikrozensus auf die Angabe des Haushaltsnettoeinkommens.

Die Höhe des individuellen Nettoeinkommens wird im Mikrozensus durch eine Selbsteinstufung der befragten Person in vorgegebene Einkommensklassen ermittelt. Das monatliche Nettoeinkommen umfasst die Summe aller Einkommensarten nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Die wichtigsten Einkommensarten sind: Lohn oder Gehalt, Unternehmenseinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungsleistungen (auch Leistungen für Unterkunft und Heizung), Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Kindergeld, Wohngeld.

Das Primäreinkommen der privaten Haushalte (einschließlich privater Organisationen ohne Erwerbszweck) umfasst die Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen, die den inländischen privaten Haushalten zufließen. Zu diesen Einkommen zählen das Arbeitnehmerentgelt, die Selbstständigeneinkommen, der Betriebsüberschuss der Einzelunternehmen und Selbstständigen (einschließlich der Vergütung mithelfender Familienangehöriger und des Betriebsüberschusses aus der Produktion von Dienstleistungen aus selbst genutztem Wohneigentum) sowie die netto empfangenen Vermögenseinkommen.

In der Verteilungsrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ergibt sich das verfügbare Einkommen der privaten Haushalte, indem zum Primäreinkommen (Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen) die empfangenen Transferleistungen (Altersversorgung, Sozialhilfe u. a.) hinzuaddiert und die geleisteten Transferleistungen (Sozialbeiträge, Einkommensteuern u. a.) abgezogen werden. Das verfügbare Einkommen entspricht damit dem Einkommen, das den privaten Haushalten letztendlich zufließt und das sie für Konsum- und Sparzwecke verwenden können.

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ist die größte freiwillige Haushaltserhebung der amtlichen Statistik. Sie wird alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt im Jahr 2023. Sie liefert u. a. statistische Informationen über die Einkommenssituation privater Haushalte, ihre Ausstattung mit Gebrauchsgütern, ihre Vermögens- und Schuldensituation sowie ihre Konsumausgaben.

-> Reichtum – Einkommensreichtum

Menschen mit Einwanderungsgeschichte sind entsprechend dem Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen (§ 4 TIntG)

  1. Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sind, oder
  2. Personen, die außerhalb des heutigen Gebiets der Bundesrepublik Deutschland geboren wurden und nach dem 31. Dezember 1955 nach Deutschland eingewandert sind, oder
  3. Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die Kriterien der Nummer 2 erfüllt.

Im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik werden die steuerpflichtigen Erwerbe von Todes wegen und aufgrund von Schenkungen nachgewiesen, für die im Berichtsjahr Erbschaft- oder Schenkungsteuer festgesetzt wurde.

Nach dem Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Konzept) gelten Personen im Alter von 15 bis unter 75 Jahren als erwerbslos, wenn sie in der Berichtswoche weniger als eine Stunde beschäftigt waren, nicht selbstständig tätig waren, in den vergangenen vier Wochen aktiv eine Erwerbstätigkeit gesucht haben und verfügbar sind, d. h. innerhalb von zwei Wochen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Eine Registrierung bei der Agentur für Arbeit ist hierfür nicht erforderlich. Arbeitslos gemeldete Personen, die vorübergehend geringfügig beschäftigt sind, zählen nach dem ILO-Konzept zu den Erwerbstätigen. 

Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet (Inländerkonzept), die eine unmittelbar oder mittelbar auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen (Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, abhängig Beschäftigte, Erwerbslose), unabhängig von der Bedeutung des Ertrages dieser Tätigkeit für ihren Lebensunterhalt und ohne Rücksicht auf die tatsächlich geleistete oder vertragsmäßig zu leistende Arbeitszeit. Die Zahl der Erwerbspersonen setzt sich zusammen aus der Zahl der Erwerbstätigen und Erwerbslosen.

Beamtinnen und Beamte, Angestellte, Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Auszubildende.

Erwerbstätige sind nach dem Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Konzept) alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in der Berichtswoche zumindest eine Stunde gegen Entgelt (Lohn, Gehalt) oder als Selbstständige bzw. als mithelfende Familienangehörige gearbeitet haben oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Keine Rolle spielt dabei, ob es sich bei der Tätigkeit um eine regelmäßig oder nur gelegentlich ausgeübte Tätigkeit handelt. Aus der ILO-Definition der Erwerbstätigkeit folgt, dass auch Personen mit einer »geringfügigen Beschäftigung« im Sinne der Sozialversicherungsregelungen sowie Soldatinnen und Soldaten, bis 2011 Wehrpflichtige und Zivildienstleistende als Erwerbstätige erfasst werden. Personen, die sich in einem formalen Arbeitsverhältnis befinden, dieses aber z. B. aufgrund von Elternzeit oder Sonderurlaub vorübergehend unterbrochen haben, gelten ebenfalls als erwerbstätig.

Als Wohnungen mit geringer Wohnfläche werden in diesem Bericht Wohnungen mit einer Wohnfläche unterhalb der »Kölner Empfehlungen« bezeichnet. Dabei ist zu beachten, dass die »Kölner Empfehlungen« die Wohnfläche ohne Flur ausweisen, während die Wohnflächenangaben des hier ausgewerteten Mikrozensus den Flur einschließen (Glatzer 1980, S. 46 ff.). Dem Vorschlag von Joachim Frick folgend werden daher die Flächenangaben der »Kölner Empfehlungen« mit einem Aufschlag von 10 % verwendet (Frick 1995, S. 4).

Dabei ergeben sich die folgenden Grenzwerte nach modifizierten »Kölner Empfehlungen«.

HaushaltsgrößeWohnfläche (m2)
1 Person39
2 Personen56
3 Personen71
4 Personen82
5 Personen101
6 Personen118
7 Personen127
8 Personen139

Von einem „zu geringen Resteinkommen“ wird dann gesprochen, wenn das nach Abzug der Bruttowarmmiete verbleibende Haushaltseinkommen unter dem Regelsatzniveau nach dem SGB II im jeweiligen Untersuchungsjahr liegt. Die Regelbedarfsstufen hat das Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen (o. D.a) veröffentlicht.

Es lassen sich zwei Formen geringfügiger Beschäftigung unterscheiden: geringfügig entlohnte Beschäftigung (1) und kurzfristige Beschäftigung (2). Im Zeitraum von 2005 bis 2019 galten folgende Regeln:

1) Geringfügig entlohnte Beschäftigung: Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die jeweils geltende Minijob-Grenze nicht überschreitet.

2) Kurzfristige Beschäftigung: Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf nicht mehr als drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Soweit diese zeitlichen Grenzen nicht überschritten werden, kann das monatliche Arbeitsentgelt über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.

In diesem Bericht wird/werden nur geringfügige Beschäftigung in der Haupttätigkeit bzw. ausschließlich geringfügig Beschäftigte betrachtet.

Der Gini-Koeffizient ist ein Maß der relativen Konzentration bzw. Ungleichheit und kann einen Wert zwischen Null (Gleichverteilung) und Eins (maximale Konzentration) annehmen. Er basiert auf der Lorenzkurve, welche – z. B. im Falle von Einkommensverteilungen – von den Einkommensärmsten beginnend die aufsummierten Bevölkerungsanteile im Verhältnis zum aufsummierten Anteil des von ihnen erzielten Gesamteinkommens darstellt. Die Bevölkerung wird also nach der Höhe des Einkommens in aufsteigender Ordnung sortiert, sodass man an der Lorenzkurve ablesen kann, welchen prozentualen Anteil am Gesamteinkommen die untersten x % der Bevölkerung haben. Bei absolut gleichmäßiger Verteilung der Einkommen ergäbe die Lorenzkurve eine mit 45 Grad ansteigende Gerade (Linie der perfekten Gleichverteilung). Die Abweichung der tatsächlichen Kurve von dieser Ideallinie wird durch den Gini-Koeffizienten gemessen. Er ist definiert als das Verhältnis der Fläche zwischen Lorenzkurve und Gleichverteilungslinie zu der gesamten Dreiecksfläche unter der Gleichverteilungslinie. Im Falle der Gleichverteilung ergibt sich somit für den Gini-Koeffizienten ein Wert von Null. Würde sich das gesamte Einkommen auf nur eine Person konzentrieren, verliefe die Lorenzkurve entlang der waagerechten Achse und bei 100 % Einkommensanteil entlang der senkrechten Achse (Linie der perfekten Ungleichverteilung) und der Gini-Koeffizient hätte den Wert 1. Eine Zunahme des Gini-Koeffizienten bedeutet somit eine Zunahme der Ungleichverteilung.

Beispiel für eine Lorenzkurve der Einkommensverteilung in der Bevölkerung

-> Mindestsicherungsquote
-> SGB II

-> SGB II 
-> Mindestsicherungsquote 

-> Mindestsicherungsquote

Jede zusammenwohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften, zählen im Mikrozensus als (Privat-)Haushalt. Zu einem Haushalt können verwandte und familienfremde Personen (z. B. Lebenspartner/-innen) gehören. Gemeinschafts- und Anstaltsunterkünfte gelten im Mikrozensus nicht als (Privat-)Haushalte, sie können aber Privathaushalte beherbergen.

-> Einkommen – Haushaltsnettoeinkommen

Das IAB-Betriebspanel ist eine jährliche Wiederholungsbefragung von stets denselben Betrieben in Deutschland. Das Panel startete im Jahr 1993 in Westdeutschland und wurde 1996 auch auf die neuen Bundesländer ausgeweitet. Befragt werden Betriebe aller Branchen und Größenklassen mit mindestens einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Person zu einer Vielzahl beschäftigungspolitischer Themen.

-> Erwerbstätige – ILO-Konzept
-> Erwerbslose – ILO-Konzept

Die Insolvenzstatistik gibt Auskunft zu beantragten und beendeten Insolvenzverfahren von Unternehmen, Verbraucherinnen und Verbrauchern, ehemals selbstständig Tätigen und anderen natürlichen Personen in Nordrhein-Westfalen. Erfasst wird auch die Höhe der voraussichtlichen Forderungen. Bei Insolvenzen von Unternehmen werden zusätzliche Angaben nachgewiesen, z. B. zum Wirtschaftszweig, zur Rechtsform und zur Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Der Interquartilsabstand gibt die Breite des Intervalls an, in dem die mittleren 50 % einer Verteilung (z. B. Einkommensverteilung) liegen. Ein geringer Interquartilsabstand bedeutet, dass die (Einkommens-)Werte nahe beieinanderliegen, ein größerer Interquartilsabstand, dass diese weiter streuen.

Die Lohn- und Einkommensteuerstatistik erfasst die Zahl der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen und das Volumen der Steuereinnahmen auf regionaler Ebene. Sie wird jährlich erhoben, die Ergebnisse werden jedoch erst veröffentlicht, wenn die anonymisierten Steuerdaten von den Finanzbehörden nach Abschluss aller Veranlagungsarbeiten für statistische Auswertungen zur Verfügung gestellt werden. Dies ist planmäßig 3 ½ Jahre nach Ende des jeweiligen Veranlagungszeitraums der Fall. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung lagen daher die Ergebnisse für das Berichtsjahr 2021 vor.

Bei den Auswertungen auf Basis der Lohn- und Einkommensteuerstatistik muss berücksichtigt werden, dass die Statistik keine Vollerhebung aller Einkommen darstellt, sondern nur steuerpflichtige Einkommen betrachtet. Insbesondere die Ränder der Verteilung werden nicht vollständig abgedeckt. Niedrige Einkommen sind oft nicht steuerpflichtig. Hohe Einkommen aus Kapitaleinkünften werden aufgrund der Abgeltungssteuer unterschätzt. Durch diese werden Kapitalerträge, die den Sparer-Pauschbetrag überschreiten, pauschal mit 25 % besteuert und direkt von den Banken abgeführt. Dadurch müssen diese Einkünfte meist nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden.

Personen gelten als materiell und sozial depriviert, wenn sie oder ihr Haushalt nach eigener Einschätzung aus finanziellen Gründen unfreiwillig auf bestimmte Güter, Dienstleistungen oder soziale Aktivitäten verzichten müssen, die von den meisten Menschen als wesentlich für eine angemessene Lebensqualität angesehen werden. Hierfür schätzen Befragte ihre finanziellen Möglichkeiten in 13 Bereichen ein, beispielsweise bezogen auf Freizeitaktivitäten, Ernährung und die Wohnsituation.

Statistisches Maß für den Zentralwert einer Verteilung; derjenige Wert, der eine nach ihrer Größe geordnete Reihe von Werten halbiert.

Der Mikrozensus ist die größte Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik zwischen zwei Volkszählungen. Jährlich wird in Deutschland rund ein Prozent der Bevölkerung in Privathaushalten zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Da die Auskunftserteilung im Mikrozensus verpflichtend ist, liefert er auch für solche Personengruppen zuverlässige Ergebnisse, die in Bevölkerungsbefragungen üblicherweise schwer zu erreichen sind.

Die Mindestsicherungsquote ist ein zusammengefasster Indikator, der den Anteil der Empfängerinnen und Empfänger von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung angibt.

Zu den Leistungen der Mindestsicherung zählen folgende Hilfen:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) 
    -> SGB II,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII),
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII),
  • Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).

„Die Negativmerkmale setzen sich zusammen aus den aktuell vorliegenden juristischen Sachverhalten (Daten aus den amtlichen Schuldnerverzeichnissen – Nichtabgabe der Vermögensauskunft, früher: Haftanordnung und Eidesstattliche Versicherung – und Privatinsolvenzen), unstrittigen Inkasso-Fällen von Creditreform gegenüber Privatpersonen und nachhaltigen Zahlungsstörungen“ (Verband der Vereine Creditreform e. V. 2025, S. 4).

-> Einkommen – Nettoeinkommen

Personen, die keine – auch keine geringfügige – auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben oder suchen. Personen unter 15 Jahren zählen grundsätzlich zu den Nichterwerbspersonen.

Die Niedriglohnquote auf Basis der Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit bezeichnet den Anteil der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende), deren Bruttomonatsentgelt weniger als zwei Drittel des Medians der Bruttomonatsentgelte aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) beträgt.

-> Äquivalenzskalen

Anhand der höchsten beruflichen und schulischen Qualifikation werden drei Gruppen unterschieden:

  • Geringqualifizierte: keine Berufsausbildung und keine (Fach-)Hochschulreife (maximal ISCED-Stufe 2),
  • Qualifizierte: abgeschlossene Berufsausbildung oder (Fach-)Hochschulreife (ISCED-Stufen 3 oder 4),
  • Hochqualifizierte: bestandene Meister- oder Technikerprüfung, Fachschulabschluss oder (Fach-)Hochschulabschluss (ISCED-Stufe 5 oder höher).

Quintile teilen eine nach der Größe geordnete Reihe von Merkmalswerten (z. B. Einkommensangaben) in fünf gleich große Teile. Das 1. Quintil umfasst die untersten 20 %, das 5. Quintil die obersten 20 %.

Der Regionstyp unterscheidet die Kreise und kreisfreien Städte nach ihrer Bevölkerungsentwicklung in den letzten zehn Jahren vor dem Berichtsjahr (Bezugszeitraum = 2012 bis 2022):

  • „stark schrumpfend“ = Bevölkerungsrückgang von mehr als 6 %,
  • „schrumpfend“ = Bevölkerungsrückgang von mehr als 1 % bis höchstens 6 %,
  • „stabil“ = Bevölkerungsentwicklung von –1 % bis +1 %,
  • „wachsend“ = Bevölkerungszuwachs von mehr als 1 % bis höchstens 6 %,
  • „stark wachsend“ = Bevölkerungszuwachs von mehr als 6 %.

Die Grundgesamtheit der Lohn- und Einkommensteuerstatistik sind die Steuerpflichtigen. Diese lassen sich weder mit Haushalten noch mit Personen in Deckung bringen. Zudem sind nicht alle Bürgerinnen und Bürger steuerpflichtig. Insbesondere im Bereich niedriger Einkommen ist bei der Lohn- und Einkommensteuerstatistik eine Untererfassung zu verzeichnen, da das Existenzminimum steuerfrei ist.

Das Einkommenskonzept, das für die Auswertungen der Lohn- und Einkommensteuerstatistik im Rahmen der nordrhein-westfälischen Sozialberichterstattung genutzt wird, zielt darauf ab, sich von dem den Verwaltungsdaten der Lohn- und Einkommensteuerstatistik zugrundeliegenden steuerlichen Einkommenskonzept zu lösen und sich dem in Haushaltsbefragungen verwendeten Ressourcenkonzept anzunähern. Anders als bei der steuerlich üblichen Betrachtung werden z. B. die Werbungskosten bei den jeweiligen Einkommensarten nicht abgezogen. Eine Abgrenzung von Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen ist unter wohlfahrtstheoretischen Gesichtspunkten sehr schwierig, sodass in Verteilungsanalysen normalerweise davon abgesehen wird. Die Berechnung der verschiedenen Einkommensarten vom Bruttogesamteinkommen bis zum Nettoeinkommen erfolgt auf der Ebene der Steuerfälle. Um das Einkommen von Haushalten unterschiedlicher Größe und Zusammensetzung vergleichbar zu machen, erfolgt für das Nettoeinkommen eine Umrechnung anhand der OECD-Skala zu einem gewichteten Pro-Kopf-Einkommen.

Berechnungsschema:

Einkommen aus Land und Forstwirtschaft
+ Einkommen aus Gewerbebetrieb
+ Einkommen aus selbstständiger Arbeit
+ Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit
+ Einkommen aus Vermietung und Verpachtung
+ Einkommen aus sonstiger Tätigkeit
+ Bruttoalterseinkommen
+ Transfereinkommen (einschließlich Unterhaltsleistungen, Kindergeld)
= Bruttogesamteinkommen
– vorsorgebedingte Abzüge
– Unterhaltsleistungen
– Einkommensteuer (festzusetzende)
– Solidaritätszuschlag (anzurechnender)
= Nettoeinkommen

Die Einkommensreichtumsschwellen werden analog zu den Armutsgefährdungsquoten auf Basis des Äquivalenzeinkommens bestimmt. Als einkommensreich gelten Personen, deren Äquivalenzeinkommen mindestens doppelt oder fünfmal so hoch ist wie der Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen oder deren Äquivalenzeinkommen eine Million Euro übersteigt.

Die Vermögensreichtumsschwelle wird auf Basis des Pro-Kopf-Vermögens bestimmt. Als vermögensreich gelten Personen, deren Pro-Kopf-Vermögen mindestens doppelt so hoch ist wie der Durchschnitt in Nordrhein-Westfalen.

Anders als beim Einkommensreichtum wird beim Vermögensreichtum keine Äquivalenzgewichtung vorgenommen. Es wird davon ausgegangen, dass alle Haushaltsmitglieder gleichermaßen vom Vermögen des Haushalts profitieren. Deshalb wird jeder Person die Vermögensposition des Haushalts zu gleichen Anteilen zugerechnet. Da die „konkrete künftige Verwendung offen ist, erscheint eine Aufteilung in gleiche Beträge pro Kopf als sinnvoll” (Becker, 2010).

Der SchuldnerAtlas Deutschland wird vom Verband der Vereine Creditreform e. V. herausgegeben und untersucht die kleinräumige Verteilung und Entwicklung der Überschuldung von Verbraucherinnen und Verbrauchern innerhalb Deutschlands (siehe Verband der Vereine Creditreform e. V. 2025). 

Personen, die einen Betrieb (oder eine Arbeitsstätte) als (Mit-)Eigentümerin oder (Mit-)Eigentümer, als Pächterin oder Pächter, als selbstständige Handwerkerin oder selbstständiger Handwerker leiten. Hierzu gehören auch selbstständige Handelsvertreterinnen und Handelsvertreter, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Hausgewerbetreibende und Zwischenmeisterinnen bzw. Zwischenmeister.

Zum 1. Januar 2005 ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in Kraft getreten. Die im SGB II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzte die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Personen. Seit dem 1. Januar 2023 wird die Leistung als Bürgergeld bezeichnet und löste das frühere Arbeitslosengeld II (ALG II, „Hartz IV“) ab. Leistungsberechtigt sind erwerbsfähige Personen sowie nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Die Geldleistungen umfassen:

  • Leistungen aufgrund von Regelbedarfen (§ 20 SGB II) – für das Bürgergeld und Sozialgeld gelten einheitliche, pauschalierte Regelsätze,
  • ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt (§ 21 SGB II),
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II).

„Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) gelten gemäß § 7 SGB II Personen, die

  • das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben,
  • erwerbsfähig sind,
  • hilfebedürftig sind und
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Als erwerbsfähig gilt gemäß § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein“ (Bundesagentur für Arbeit, 2025, S. 29 f). Hilfebedürftig ist gemäß § 9 SGB II, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen erhält.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (2025): Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundlagen: Definitionen – Glossar der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Nürnberg, Dezember 2025. https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Definitionen/Glossare/Generische-Publikationen/Gesamtglossar.pdf, Abruf am: 14.01.2026.

„Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft (BG), die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder die aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit bzw. evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten, können Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (vor 2023: Sozialgeld) erhalten. Sie werden als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte (NEF) bezeichnet.

Innerhalb der Grundsicherungsstatistik SGB II werden Personen nur dann als NEF ausgewiesen, wenn sie Bürgergeld für NEF beziehen“ (Bundesagentur für Arbeit, 2025, S. 49).

Quelle: Bundesagentur für Arbeit (2025): Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundlagen: Definitionen – Glossar der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Nürnberg, Dezember 2025. https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Grundlagen/Definitionen/Glossare/Generische-Publikationen/Gesamtglossar.pdf, Abruf am: 14.01.2026.

-> SGB II

Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende, die kranken-, pflege-, rentenversicherungspflichtig oder beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung sind oder für die Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind.

Analysen auf Basis der Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit werden in der Regel auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe beschränkt. Die Kerngruppe bildet arbeitsmarktkonform Beschäftigte ab, die ein Marktentgelt erzielen. Durch diese Eingrenzung sind Vergleiche mit hoher Aussagekraft möglich, die nicht durch unterschiedliche gesetzliche Regelungen oder durch verschiedene Ausprägungen der Teilzeitbeschäftigung verzerrt sind. Die Kerngruppe umfasst alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (SvB) abzüglich der Personen, für die besondere (gesetzliche) Vergütungsregelungen zur Ausbildung, zur Jugendhilfe, zur Berufsförderung, zu Tätigkeiten in Werkstätten für Menschen mit Behinderung oder zu Freiwilligendiensten gelten.

Das SOEP ist eine laufende Befragung von Privathaushalten in Deutschland, die jährlich mit denselben Personen wiederholt wird. Somit sind sowohl Querschnittsanalysen (über alle Befragten hinweg) als auch Längsschnittanalysen (über die Zeit) möglich.

Staatsangehörigkeit bezeichnet die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem bestimmten Staat. Personen, die nach dem Grundgesetz (Artikel 116 Abs. 1) den Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit gleichgestellt sind, werden als Deutsche ausgewiesen. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine ausländische Staatsangehörigkeit angeben, werden ebenfalls als Deutsche erfasst. Personen ohne Staatsangehörigkeit gelten als staatenlos. Ein in Deutschland nach dem 1. Januar 2000 geborenes Kind, dessen Eltern beide Ausländerinnen oder Ausländer sind, ist Deutsche oder Deutscher, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt seit mindestens fünf Jahren seinen gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt (§ 4 Abs. 3 StAG).

Zu den Teilzeiterwerbstätigen zählen im Mikrozensus Personen

  • mit gewöhnlich geleisteter wöchentlicher Arbeitszeit von weniger als 25 Stunden,
  • mit gewöhnlich geleisteter wöchentlicher Arbeitszeit von 25 bis unter 37 Stunden, wenn sie sich selbst als Teilzeiterwerbstätige einstufen.

Die Überschuldungsstatistik erfasst die Situation überschuldeter bzw. von Überschuldung bedrohter Menschen und Haushalte in Deutschland. Die Erkenntnisse dienen neben der Darstellung der Merkmale und Zahl der Betroffenen auch dazu, anhand der Abfrage von Ursachen und aktuellen Lebensumständen Ansatzpunkte zu entwickeln, wie Überschuldungssituationen verhindert werden können und wie sich Wege aus einer schwierigen finanziellen Situation finden lassen.

Die Verdiensterhebung gibt Aufschluss über die Entwicklung der Bruttoverdienste und der jeweiligen Arbeitszeiten in Nordrhein-Westfalen. Mithilfe der Verdiensterhebung lassen sich beispielsweise die Stundenlöhne je nach Branche (Wirtschaftszweig) und die Jahressonderzahlungen ermitteln. Darüber hinaus liefert die Verdiensterhebung wesentliche Informationen zur Entwicklung der Reallöhne, die z. B. im Rahmen von Tarifverhandlungen genutzt werden.

-> Einkommen – verfügbares Einkommen der privaten Haushalte

-> Reichtum – Vermögensreichtum

Die regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) verfolgen das Ziel, ein möglichst vollständiges quantitatives Gesamtbild der wirtschaftlichen Aktivitäten und Zusammenhänge in der Volkswirtschaft einer Region für einen bestimmten Zeitraum darzustellen. Dabei gilt es, die Abläufe des jeweiligen Wirtschaftskreislauf zu verdeutlichen. Die VGR bilden insbesondere die Produktion, Verteilung und Verwendung von Waren und Dienstleistungen sowie die damit einhergehende oder auch daraus resultierende Entstehung, Verteilung und Verwendung von Einkommen ab.

Die Wohnkostenbelastung bezeichnet den Anteil des monatlichen Haushaltseinkommens, welcher für die gesamten Wohnkosten einschließlich der Heizkosten (Bruttowarmmiete) aufgewendet wird.