Wer kann einen Antrag stellen?
Vereine, Organisationen, Initiativen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden können Maßnahmen,
die das Zusammenleben von
Menschen mit und ohne Behinderungen
im Sinne einer gleichberechtigten
Teilhabe verbessern.
Förderungswürdig sind:
Veranstaltungen, Publikationen,
Ausstellungen,
Aktivitäten im Kontext von Digitalisierung,
Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungen,
Maßnahmen zur Herstellung
von Barrierefreiheit.
Darunter fallen die Anschaffung
von technischen Hilfen
sowie personelle Unterstützung
zur barrierefreien Kommunikation.
Ziel der Maßnahmen ist das Miteinander
von Menschen mit und ohne Behinderungen
möglichst wirksam zu stärken.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Das Projekt muss:
mit lokalen und regionalen Aktivitäten
das Miteinander von Menschen mit
und ohne Behinderungen stärken,
sich an möglichst viele Personen richten,
barrierefrei ausgestaltet sein,
in Nordrhein-Westfalen durchgeführt,
bis spätestens zum 01. Oktober
des jeweiligen Jahres beantragt,
bis zum 31. Dezember
des jeweiligen Jahres abgeschlossen,
und nicht von anderer Stelle
öffentlich gefördert worden sein.
Nicht förderfähig sind Maßnahmen,
die bisher regelmäßig
erbrachte Aktivitäten ersetzen
oder den Grundsätzen der UN-Behindertenrechts-
konvention entgegenstehen.
Die bewilligten Maßnahmen werden
auf der Internetseite
des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
aufgeführt.
Eine Förderung ohne Einwilligung in
die Veröffentlichung ist nicht möglich.
Können für ein und
denselben Förderzweck
mehrere Inklusionsschecks
beantragt werden?
Ja – wenn sich zum Beispiel mehrere,
maximal drei, Initiativen
zusammenschließen,
um ein gemeinsames Projekt
zu veranstalten.
Wichtig ist: Alle Antragssteller
müssen einen eigenen Antrag stellen
und in diesem das inklusive
Gemeinschaftsprojekt benennen
sowie die Finanzierung transparent machen.
Sie haben Fragen oder weiteren
kommunikativen Unterstützungsbedarf?
Kontaktieren Sie uns gerne!