Ambulante Psychotherapie
In der Bundesrepublik Deutschland haben gesetzlich krankenversicherte Menschen einen Anspruch auf eine ambulante Psychotherapie, wenn eine entsprechende psychische Erkrankung festgestellt wurde. Das bedeutet, dass Menschen mit einer psychischen Erkrankung Unterstützung und Behandlung durch einen Psychotherapeuten erhalten können, um ihre psychische Gesundheit zu verbessern.
Die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die eine ambulante Therapie anbieten können, ist in Nordrhein-Westfalen seit 2015 kontinuierlich angestiegen. Der Umfang der psychotherapeutischen Angebote entspricht in Nordrhein-Westfalen damit weitgehend den bundesweit geltenden Vorgaben. In diesen ist festgelegt, wie viele Therapeutinnen und Therapeuten in den jeweiligen Regionen vorhanden sein sollten.
Dennoch besteht die Schwierigkeit, Termine zu finden. Hintergrund ist eine gestiegene Nachfrage und Inanspruchnahme ambulanter Psychotherapie. Dies zeigt, dass die Menschen in NRW zunehmend achtsam hinsichtlich möglicher Erkrankungen der Psyche sind und bereit sind, sich helfen zu lassen.
Im Überblick Ambulante Psychotherapie
Für die ambulante Psychotherapie gibt es eine Richtlinie, die die Therapieverfahren und den Therapieumfang festlegt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Behandlung den wissenschaftlichen Standards entspricht. Die Behandlung gliedert sich in mehrere Schritte:
Die psychotherapeutische Sprechstunde dient dazu, das aktuelle Befinden der Patientin-nen und Patienten zu beurteilen und erste Informationen über die Beschwerden und die per-sönliche Situation zu sammeln. Aufgrund dieser Informationen können Betroffene eine erste Einschätzung erhalten, ob eine Psychotherapie notwendig ist und wie dringend diese erfolgen sollte.
Wenn während der Sprechstunde ein dringender Behandlungsbedarf festgestellt wird, können die Patientinnen und Patienten rasch einen Therapieplatz erhalten und eine sogenannte Akutbehandlung beginnen.
Wenn in der Sprechstunde ein Behandlungsbedarf festgestellt wurde, folgen sogenannte probatorische Sitzungen. In diesen Sitzungen wird überprüft, ob Therapeutin oder Therapeut und Patientin oder Patient gut zusammenarbeiten können. Zudem wird in diesen Sitzungen ermittelt, welches Behandlungsverfahren und welche Behandlungsform am besten geeignet sind. Hier wird auch abgewogen, ob eine Einzeltherapie oder eine Gruppentherapie sinnvoll ist. Diese Phase ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Patientinnen und Patienten sich wohl fühlen und Vertrauen zur Therapeutin bzw. zum Therapeuten aufbauen können.
Die eigentliche Psychotherapie beginnt nach den probatorischen Sitzungen. Hierbei handelt es sich um regelmäßige Sitzungen, in denen nach vorheriger gemeinsamer Planung und Vereinbarung die therapeutische Behandlung durchgeführt wird. Damit sollen die Be-schwerden gelindert und begleitende Probleme bewältigt werden. Die Therapie kann je nach Diagnose und individueller Situation der Patientinnen und Patienten über einen unterschied-lich langen Zeitraum gehen.
Seelische Erkrankungen sind weit verbreitet und belasten die Betroffenen und ihr soziales Umfeld. Zu den häufigen psychischen Störungen zählen Ängste, depressive Episoden, körperliche Beschwerden ohne organische Ursache und Suchterkrankungen.
Zu den meisten seelischen Erkrankungen liegen Therapieverfahren vor, deren Wirksamkeit durch Studien belegt ist. Die Entscheidung darüber, welches Psychotherapieverfahren eingesetzt wird, erfolgt nach umfassender Diagnostik je nach Indikation, also nach bewährten Kriterien.
Derzeit sind folgende wissenschaftlich anerkannte Therapieverfahren zur Behandlung seelischer Erkrankungen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt:
Analytische Psychotherapie/Psychoanalyse
Bei der Psychoanalyse werden psychische Störungen als Ausdruck von unbewussten Prozessen verstanden, die auf unverarbeiteten frühen Erfahrungen und Beziehungsmustern beruhen. Eine Psychotherapie kann dazu beitragen, sich der Auswirkungen der eigenen Vergangenheit auf das bisherige Leben bewusst zu werden. Dies kann das Handeln und Erleben verändern, so dass sich Symptome zurückbilden können. Die klassische Psychoanalyse dauert meist mehrere Jahre, da umfassende Veränderungen von Persönlichkeitsanteilen angestrebt werden. Es gibt allerdings auch Ansätze, die weniger Zeit in Anspruch nehmen. Der Therapieerfolg bei analytischen Psychotherapien ist stark von der Bereitschaft der Patientin oder des Patienten abhängig, sich selbst zu reflektieren.
Systemische Therapie
Bei der Systemischen Therapie wird davon ausgegangen, dass Symptome durch das soziale Umfeld eines Menschen entstehen. Bei der Behandlung geht es darum, wechselseitige Auswirkungen des Verhaltens der Person und des sozialen Umfelds zu erkennen und zu verändern. Dazu werden die Fähigkeiten der Beteiligten in den Blick genommen.
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Der Schwerpunkt der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie liegt auf der Bearbeitung von Konflikten, die durch aktuelle Lebensereignisse wachgerufen werden, und den Zusammenhang zu unbewussten Konflikten aus der eigenen Vergangenheit. Im Vergleich zur Psychoanalyse liegt der Schwerpunkt der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie mehr im „Hier und Jetzt“ und auf stärker umschriebenen Therapiezielen.
Verhaltenstherapie
In der Verhaltenstherapie wird die Symptomatik als Folge von erlerntem Verhalten verstanden. Dazu gehören auch Gefühle, Gedanken und Motive. Die Behandlung ist symptomorientiert und zielt darauf, belastende Verhaltensweisen abzulegen bzw. sich bisher Nicht-Gelerntes anzueignen. Die Verhaltenstherapie erfordert aktive Mitwirkung der Patientin oder des Patienten z.B. auch durch Übungen im Alltag.
Die Dauer einer Psychotherapie ist insbesondere davon abhängig, wie schwer die Erkrankung ist und welche Therapiemethode angewendet wird. Die längste Therapiedauer ist für die Analytische Psychotherapie angesetzt, die kürzeste für die Systemische Therapie.
Psychotherapien werden immer an den individuellen Bedarf der Patientin oder des Patienten angepasst. Bekannt sind vor allem Einzeltherapien, also psychotherapeutische Sitzungen einer Patientin oder eines Patienten in der psychotherapeutischen Praxis. Alle Arten von Psychotherapien können jedoch auch in der Gruppe oder als Kombination von Einzel- und Gruppentherapie durchgeführt werden.
Bei der Gruppentherapie kommen üblicherweise drei bis neun Patientinnen und Patienten unter der Leitung einer Psychotherapeutin bzw. eines Psychotherapeuten zusammen. Eine Gruppensitzung dauert in der Regel 100 Minuten. Die Zusammensetzung der Gruppen kann konstant bleiben (geschlossene Gruppen) oder wechseln (halboffene bzw. offene Gruppen). Es wird immer sorgfältig darauf geachtet, dass die Zusammensetzung der Gruppe für alle teilnehmenden Patientinnen und Patienten passt.
Das Angebot der Gruppenpsychotherapie kann unverbindlich getestet werden. Die meisten Patientinnen und Patienten erleben Gruppentherapien schnell als sehr hilfreich.
Jedem Gruppenmitglied steht es stets frei, wie intensiv es sich zu seinen eigenen Themen und zu denen der anderen Teilnehmenden einbringt. Die Gruppe bietet einen geschützten Rahmen, in dem sich die Mitglieder offen und vertrauensvoll austauschen können. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich zur Verschwiegenheit über alles, was in Gruppensitzungen geschieht und besprochen wird.
In der Gruppentherapie wird der Austausch zwischen den Teilnehmenden zur Behandlung genutzt. Sie hat daher bestimmte positive Wirkungen, die sich in einer Einzeltherapie nicht verwirklichen lassen. Dazu zählt u.a., dass Gruppenmitglieder
- ein Zusammengehörigkeitsgefühl entwickeln und spüren, mit ihren seelischen Problemen nicht allein zu sein,
- die positive Erfahrung, sich durch offene Kommunikation über die eigenen seelischen Probleme entlasten zu können,
- durch die Beiträge der anderen Teilnehmenden vielfältige Hinweise bekommen, um Lösungen für eigene seelische Probleme zu entwickeln,
- sich als hilfreich erleben zu können.
Die Entscheidung für eine Gruppentherapie kann einen früheren Einstieg in die psychotherapeutische Behandlung ermöglichen.
Sollte sich der Ansatz als nicht ausreichend förderlich erweisen, wird die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut Alternativen anbieten. Insoweit kann das Angebot der Gruppenpsychotherapie unverbindlich getestet werden. In aller Regel erleben Patientinnen und Patienten Gruppentherapien schnell als sehr hilfreich zu Bearbeitung ihrer individuellen seelischen Probleme.
Wenn Sie sich psychisch belastet fühlen, jedoch unsicher sind, ob Sie eine ambulante Psychotherapie benötigen, können Sie über die Rufnummer 116 117 (kostenfrei) innerhalb einer Woche einen Termin für eine Sprechstunde erhalten. Dieser Termin muss in den folgenden vier Wochen nach der Vermittlung liegen.
Die Telefonnummer 116 117 ist deutschlandweit einheitlich und ermöglicht es, schnell und unkompliziert eine erste Einschätzung zu erhalten. Sie können auch die Website 116117-termine.de oder die 116117-App für eine Terminvereinbarung nutzen. Bei festgestellter Dringlichkeit wird Ihnen anschließend über die 116 117 auch eine Akutbehandlung oder eine erste probatorische Sitzung vermittelt.
Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen:
www.ptk-nrw.de
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein:
www.kvno.de
Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe:
www.kvwl.de