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Landesregierung ermöglicht zweite Auffrischungsimpfung

Grafik zum Thema Corona-Schutzimpfung

Landesregierung ermöglicht zweite Auffrischungsimpfung für gesundheitlich besonders gefährdete Menschen und für Beschäftigte in Medizin- und Pflegeeinrichtungen

Nordrhein-Westfalen setzt Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) um

Die nordrhein-westfälische Landesregierung ermöglicht Personen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus haben, und Beschäftigten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine zweite Auffrischungsimpfung. Die Kreise und kreisfreien Städte weiten ihre stationären und mobilen Impfangebote entsprechend aus.
16. Februar 2022
Nordrhein-Westfalen setzt damit die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) unmittelbar um.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Nach den bisherigen Erkenntnissen lässt bei bestimmten Personengruppen die Schutzwirkung der Impfung schneller nach. Das sind zugleich auch diejenigen Personen, bei denen das Risiko eines schweren Verlaufs bei einer Infektion höher ist. Daher bieten wir diesen Menschen an, ihren Impfschutz mit einer zweiten Auffrischungsimpfung zu erneuern, damit sie auch weiterhin bestmöglich geschützt sind. Zudem werden auch jene, die besonders verwundbare Personen versorgen, die Möglichkeit haben, eine weitere Auffrischungsimpfung zu erhalten. Denn: So schützen sie sich, aber auch die von ihnen betreuten Personen optimal.“

Die Kreise und kreisfreien Städte organisieren im Rahmen ihrer stationären sowie mobilen Impfangebote die zweite Auffrischungsimpfung gemäß der STIKO-Empfehlung für folgende Personengruppen:
  1. Personen ab dem Alter von 70 Jahren,
  2. Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Einrichtungen der Pflege sowie Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe,
  3. Personen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren
  4. Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten beziehungsweise zur Bewohnerschaft.

Voraussetzung für die zweite Auffrischungsimpfung ist eine abgeschlossene Grundimmunisierung und eine erfolgte erste Auffrischungsimpfung.

Entsprechend der STIKO-Empfehlung soll der Abstand zwischen erster und zweiter Auffrischungsimpfung für die Personengruppen unter Nr. 1 bis 3 mindestens drei Monate betragen.

Für Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen beträgt der Abstand mindestens sechs Monate, da die STIKO davon ausgeht, dass bei immungesunden Personen ein längerer Impfabstand den Langzeitschutz erhöht. In Ausnahmefällen kann eine zweite Auffrischungsimpfung der Beschäftigten nach ärztlichem Ermessen auch bereits nach mindestens drei Monaten erfolgen.

Die Impfungen erfolgen mit den gegenwärtig verfügbaren mRNA-Impfstoffen. Wenn möglich, sollte der gleiche mRNA-Impfstoff zum Einsatz kommen, der auch bei der ersten Auffrischungsimpfung genutzt wurde.

In den Pflegeeinrichtungen erfolgen die aufsuchenden Impfangebote durch die niedergelassene Ärzteschaft. Hierzu nehmen die Einrichtungen zu den ihnen bekannten Ärztinnen und Ärzten Kontakt auf und vereinbaren entsprechende Termine für ihre Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Beschäftigten. Die Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) der Kreise und kreisfreien Städte werden die Einrichtungen hierbei unterstützen und bei Bedarf mobile Impfteams beauftragen.