Weihnachtsgeld – wer bekommt wie viel in Nordrhein-Westfalen?
Die Höhe der Zahlung ist je nach Wirtschaftszweig unterschiedlich geregelt: So sieht zum Beispiel der Tarifvertrag für den Einzelhandel vor, dass 62,5 Prozent des tariflichen Monatseinkommens gezahlt werden – wenn der oder die Beschäftigte am 1. Dezember mindestens zwölf Monate ununterbrochen beschäftigt gewesen ist. Im Tischlerhandwerk wurde ein Höchstbetrag von 2.157,40 Euro vereinbart. Jedoch gilt hier eine Staffelung zwischen 20 Prozent und 70 Prozent je nach Dauer der Beschäftigungszeit. Im Groß- und Außenhandel ist tarifvertraglich eine Jahressonderzahlung in Höhe von 433,92 Euro vorgesehen, in der Textilindustrie werden 100 Prozent des Monatseinkommens gezahlt.
In tariflosen Unternehmen ist die Zahlung von Weihnachtsgeld oft freiwillig. Sie kann jederzeit vom Chef widerrufen werden oder entfallen. Beschäftigte in Unternehmen mit Tarifbindung stehen somit besser da: Wenn Weihnachtsgeld vereinbart ist, haben sie einen Anspruch auf die Zahlung.
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