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Todesfälle nach Einnahme einer Glukoselösung: Geschlossene Apotheken in Köln dürfen Betrieb mit Einschränkungen wieder aufnehmen
Herstellung von Arzneimitteln bleibt weiterhin untersagt
Drei Apotheken in Köln, die nach zwei Todesfällen im Zusammenhang mit toxisch belasteten Glukoselösungen geschlossen worden sind, dürfen ihren Betrieb umgehend mit Einschränkungen wieder aufnehmen. Das haben das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), die Bezirksregierung Köln und die Stadt Köln gemeinsam entschieden. Hintergrund der Entscheidung sind neue Ermittlungsergebnisse der zuständigen Staatsanwaltschaft Köln, die heute bekannt geworden sind. Demnach haben sich keine Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Kontamination der Glukose ergeben. Aktuell wird laut Staatsanwalt gegen zwei Angehörige der Apotheke wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt.
11. Oktober 2019
Damit hat sich eine neue Sachlage ergeben, durch die die Schließung des gesamten Apothekenbetriebs nicht mehr erforderlich ist, um eine Gefährdung weiterer Kunden durch von der Apotheke abgegebene Arzneimittel auszuschließen. Die Herstellung von Arzneimitteln in den drei Apotheken bleibt untersagt, bis in den drei Apotheken Maßnahmen implementiert worden sind, die solche Verunreinigungen bei der Herstellung von Arzneimitteln für die Zukunft sicher ausschließen.
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