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11. Oktober 2019
Todesfälle nach Einnahme einer Glukoselösung: Geschlossene Apotheken in Köln dürfen Betrieb mit Einschränkungen wieder aufnehmen
Herstellung von Arzneimitteln bleibt weiterhin untersagt
Damit hat sich eine neue Sachlage ergeben, durch die die Schließung des gesamten Apothekenbetriebs nicht mehr erforderlich ist, um eine Gefährdung weiterer Kunden durch von der Apotheke abgegebene Arzneimittel auszuschließen. Die Herstellung von Arzneimitteln in den drei Apotheken bleibt untersagt, bis in den drei Apotheken Maßnahmen implementiert worden sind, die solche Verunreinigungen bei der Herstellung von Arzneimitteln für die Zukunft sicher ausschließen.