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Zentraler digitaler Zugang zu Sozialleistungen

Nahansicht einer Computertastatur

Sozialplattform.de: Nordrhein-Westfalen gibt Startschuss für bundesweite Digitalisierung von Sozialleistungen

Minister Laumann: Sozialplattform bietet zentralen digitalen Zugang zu Sozialleistungen für Bürgerinnen und Bürger

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat im Rahmen der arbeitsteiligen Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes des Bundes die Aufgabe übernommen, federführend für alle Länder und Kommunen in Deutschland einen nutzerfreundlichen digitalen Zugang zu vielen Sozialleistungen zu schaffen - die Sozialplattform.
14. März 2022

Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann: „Die Sozialplattform ist eine große Hilfe für Empfängerinnen und Empfänger von sozialen Unterstützungsleistungen in Deutschland. Nicht zuletzt die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass staatliche Hilfs- und Unterstützungsleistungen jederzeit und ortsunabhängig in Anspruch genommen werden können.”

Mit der Inbetriebnahme der Beta-Version der Sozialplattform unter www.sozialplattform.de hat Nordrhein-Westfalen heute dazu den Startschuss gegeben. Im Endausbau wird die Plattform Bürgerinnen und Bürgern ein umfassendes Antrags- und Beratungsangebot zu Leistungen im Sozialbereich bieten.

Ab heute steht die Beta-Version der Plattform bereit, mit der in den bereits angebundenen Kommunen, Bad Sassendorf, Iserlohn, Soest und Troisdorf, Anträge auf Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld und Arbeitslosengeld II gestellt werden können. Bislang sind vier nordrhein-westfälische Pilotkommunen unmittelbar an die Plattform angeschlossen.

Das Angebot wird in den nächsten Monaten weiterentwickelt und sukzessive in die Fläche und auf weitere Leistungen ausgebaut.

Die Umsetzung der Sozialplattform wird mit rund 80 Mio. EUR aus Konjunkturpaketmitteln des Bundes gefördert. Als Mitfederführer für das Themenfeld„Arbeit und Ruhestand” begleitet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Umsetzung durch das Land NRW partnerschaftlich.

Minister Laumann erklärt: „Die Plattform bietet für die Kommunen eine echte Entlastung, um die Verpflichtungen nach dem Onlinezugangsgesetz nutzerfreundlich und wirtschaftlich zu erfüllen. Ich hoffe, dass sich neben den bisherigen Pilotkommunen schnellstmöglich auch alle anderen nordrhein-westfälischen Kommunen auf den Weg machen und dieses neue Angebot nutzen werden. Zudem hat bereits eine Vielzahl anderer Bundesländer ihr Interesse an der Plattform bekundet.”

Im Laufe des Jahres 2022 werden weitere Funktionen in die Plattform integriert. Dazu gehört ein Sozialleistungsfinder, der Ratsuchenden Orientierung gibt und einen möglichen Leistungsanspruch aufzeigen soll.

Über einen Beratungsstellenfinder können Bürgerinnen und Bürger zudem eine für ihr Anliegen passende Stelle aus den Bereichen Schuldner-, Sucht- oder Wohnungslosenhilfe lokalisieren und einen Beratungstermin vereinbaren. Die Beratung kann vor Ort oder mit Hilfe einer Chat- und Videofunktion über die Sozialplattform durchgeführt werden.

Kommunen oder Beratungsstellen, die Interesse haben, ihren Bürgerinnen und Bürgern das Angebot bereitzustellen, können sich an das Ministerium wenden.