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Silikonherstellung: Landesregierung drängt auf Klärung bei PCB-Belastungen

Foto zeigt einen Zeitungsstapel

Silikonherstellung: Landesregierung drängt auf Klärung bei PCB-Belastungen

Nach Vorfall in Ennepetal: Suche nach ähnlichen Anlagen – Vorsorge treffen und Rechtsklarheit schaffen

Das Umweltministerium (MULNV) fordert in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) den Bund auf, zeitnah eine rechtliche Prüfung und Klarstellung zum Vorkommen von polychlorierten Biphenylen (PCB) aus Anlagen zur Silikonherstellung vorzunehmen.
20. Februar 2020
Die derzeit paradoxe Situation: Die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PCB ist durch EU-Recht grundsätzlich verboten. Wenn PCB jedoch nicht zielgerichtet hergestellt werden, sondern unbeabsichtigt entstehen, ist die Rechtslage sehr komplex und die Hürde für ein behördliches Eingreifen höher.

„Hier gibt es eine Regelungslücke, die umgehend geschlossen werden muss“, forderten Umweltstaatssekretär Dr. Heinrich Bottermann und Gesundheitsstaatssekretär Dr. Edmund Heller. Ein entsprechendes Schreiben an das Bundesumweltministerium habe das nordrhein-westfälische Umweltministerium bereits auf den Weg gebracht. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die gleichen gefährlichen Stoffe – die PCB – unterschiedlich behandelt werden, je nachdem wie sie entstehen.

Hier bei einer nicht beabsichtigten, aber sehr wohl bekannten Entstehung von PCB erst konkrete Gefährdungsnachweise zu fordern, mache eine effektive Gesundheitsvorsorge zugunsten der Bevölkerung und der Beschäftigten extrem schwierig. Staatssekretär Bottermann kündigte darüber hinaus eine Bundesratsinitiative an, damit die entsprechende Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz geändert wird.

Seit einigen Wochen sorgt ein Fall in Ennepetal für Aufsehen. Dort werden in einem Betrieb bei der Herstellung von Formteilen aus Silikon-Kautschuk durch den Einsatz eines chlorhaltigen Vernetzungsmittels polychlorierte Biphenyle freigesetzt. Eine Nachbarschaftsbeschwerde hatte auf Partikelniederschläge („weiße Flocken“) im Umfeld der Firma aufmerksam gemacht. Nach heutigem Kenntnisstand erfolgt die Aufnahme von PCB in der Bevölkerung überwiegend über die Nahrung.

Um eine Zusatzbelastung zu vermeiden, hat der Ennepe-Ruhr-Kreis auf Basis von Untersuchungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) eine Verzehrempfehlung für selbst angebautes Gartengemüse ausgesprochen. Am 21. Februar 2020 findet in Ennepetal eine weitere Bürgerversammlung statt, in der über die aktuellen Erkenntnisse und Maßnahmen informiert wird.

„Wir sind den Vorgängen in Ennepetal unmittelbar nachgegangen und prüfen die damit in Zusammenhang stehenden Fragestellungen. Zugleich gilt es, möglichen Gesundheitsgefährdungen vorzubeugen“, betonten Bottermann und Heller. Die Ankündigung der betroffenen Firma, den Produktionsprozess perspektivisch umzustellen, ginge nicht weit genug.

„Aus unserer Sicht muss sofort sichergestellt werden, dass keine weiteren Flocken mehr austreten und im Betrieb die Beschäftigten geschützt werden. Sofern der Betreiber nicht durch andere geeignete Maßnahmen unverzüglich gewährleisten kann, dass das Problem behoben ist, sollte der Kreis den Einsatz des für die PCB-Emissionen ursächlichen sogenannten Vernetzers mit sofortiger Vollziehung untersagen“, forderten die Staatssekretäre.

Die Ministerien kündigten eine zeitnahe Unterrichtung des Landtags zum Sachstand an. „Die Landesregierung nimmt auch die Sorgen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr ernst und unterstützt die zuständigen Behörden mit allen Mitteln“, betonte Staatssekretär Heller. „Sofern in Betrieben Defizite im Umgang mit Gefahrstoffen vorliegen, ordnet der nordrhein-westfälische Arbeitsschutz entsprechende Gegenmaßnahmen an, zum Beispiel Absaugeinrichtungen, Reinigungsmaßnahmen in kurzen Intervallen und eine persönliche Schutzausrüstung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch können Unternehmen aufgefordert werden, den Beschäftigten Biomonitoring-Untersuchungen anzubieten sowie Arbeitsplatzmessungen durchzuführen.“

Ermittlung zu weiteren vergleichbaren Anlagen

Das Umweltministerium hat nach Bekanntwerden des Vorfalls in Ennepetal umgehend das LANUV beauftragt, über eine landesweite Abfrage vergleichbare betriebliche Anlagen in Nordrhein-Westfalen zu ermitteln. Ebenfalls wurden Bund und die Bundesländer über die festgestellte Entstehung von PCB im Prozess der Silikon-Kautschuk-Verarbeitung informiert und angefragt, ob vergleichbare Fälle bekannt sind.

Belastbare Erkenntnisse über die abschließende Anzahl der ähnlich produzierenden Unternehmen liegen noch nicht vor. Nach dem bisherigen Stand der Auswertungen setzen acht weitere Betriebe in Nordrhein-Westfalen den PCB-freisetzenden Vernetzer ein. Ob auch in diesen Fällen PCB emittiert wurde, ist Gegenstand laufender Untersuchungen. Ungeachtet dessen ist die Landesregierung um eine Zustimmung der bereits bekannten Betriebe zur Bekanntgabe von Ort und Namen bemüht.

„Erst wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind, sind seriöse Aussagen möglich und kann beurteilt werden, ob und welche Auswirkungen durch andere Betriebe vorliegen“, sagten Bottermann und Heller. In Abhängigkeit der Ergebnisse sei dann über weitere Maßnahmen zu entscheiden. „Aber wir benötigen vor allem eine klare und bundesweit einheitliche Regelung. Denn hierbei handelt es sich offenbar um ein Problem, das alle Bundesländer betrifft. Wir erwarten, dass das Bundesumweltministerium aktiv wird“, so die Staatssekretäre.

Weitere Informationen, unter anderem zu den Verzehrempfehlungen, finden Sie in der Pressemeldung des Ennepe-Ruhr-Kreises vom 13. Januar 2020.