
„NRW-Weg“ bei Inklusion wird fortgesetzt
Neue Vereinbarungen erleichtern Zugang zu Behindertenwerkstätten auch bei sehr hohen Unterstützungsbedarfen und fördern Qualitätssicherung in den Einrichtungen
„Die Teilhabe an Arbeit ist eine Messlatte für gelungene Inklusion. Das gilt insbesondere für Menschen, die viel oder sehr besondere Unterstützung benötigen“, so Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann: „Nordrhein-Westfalen war und ist das einzige Bundesland, in dem auch diese Gruppen Zugang zu Behindertenwerkstätten und damit zur Teilhabe an Arbeit haben. Deshalb freue ich mich, dass wir nun erstmals gemeinsam mit unseren Partnern über diesen ‚NRW-Weg‘ auch eine schriftliche Übereinkunft erzielen konnten.“
Die sogenannte „Vereinbarung zur Teilhabe an Arbeit von Menschen mit sehr hohen und/oder sehr besonderen Unterstützungsbedarfen in nordrhein-westfälischen Werkstätten für behinderte Menschen und/ oder bei anderen Leistungsanbietern“ sichert den NRW-Weg nicht nur für die Zukunft, sondern entwickelt ihn auch qualitativ weiter. So wird er beispielsweise an die rechtlichen Vorgaben des reformierten SGB IX angepasst. Laumann: „Dies ist eine gute Botschaft für die betroffenen Menschen in unserem Land. Sie können hierdurch auch in Zukunft gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe erfahren sowie Rentenansprüche erwerben.“
In der zweiten Rahmenvereinbarung stehen die Themen Qualitätssicherung und Gewaltprävention in WfbM im Mittelpunkt. Eckpunkte der „Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung und Gewaltprävention in nordrhein-westfälischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung“ sind unter anderem die Unterstützung der Einrichtungen bei ihrer Aufgabenwahrnehmung sowie das aktive Einbeziehen der Beschäftigten bei den oben genannten Themen. Vereinbarungspartner sind das Landesarbeitsministerium, die Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte und der WfbM, die Akteure der Arbeitsmarkt- und Sozialverwaltung, die Landschaftsverbände sowie der Berufsverband der Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung.
Für das Thema Gewaltprävention sieht die Vereinbarung zum Beispiel vor, dass Werkstätten, die der Vereinbarung beitreten, ein eigenes Schutzkonzept vorhalten sollen, das aus einer Präventions- und einer Interventionsstrategie besteht. Vorgesehen ist auch, dass die Menschen mit Behinderung befähigt und gestärkt werden sollen, ihre Rechte selbst wahrzunehmen.
Der Rahmenvereinbarung können auch einzelne WfbM und Werkstatträte beitreten. Letztere haben als Interessenvertretung der Beschäftigten in den WfbM eine wichtige Rolle für die Beteiligung der Beschäftigten an dem Prozess vor Ort.
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