Notfallsanitäterausbildung: Minister Laumann begrüßt Einigung bei Kostenübernahme
Dieses Miteinander sei eine wichtige Basis für die sehr gute rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen und für die Fortentwicklung dieser Strukturen, so Laumann.
Bis zuletzt gab es seitens der Verbände noch offene Fragen zu den seit 2015 geltenden rechtlichen Regelungen, was die flächendeckende Ausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern regional verzögerte. Auch die angestoßenen gerichtlichen Überprüfungen einzelner Gebührenbescheide wollen die Krankenkassen zurücknehmen.
Laumann sieht nun die verantwortlichen Kreise und Kreisfreien Städte in der Pflicht: „Ich erwarte, dass die getroffenen Regelungen nun auch an den Stellen, an denen es bisher stockte, schnellstmöglich umgesetzt werden. Die Träger des Rettungsdienstes müssen ihre Ausbildungsbedarfe konkret ermitteln und mit den Kassen vor Ort abstimmen, um bestehenden und künftigen Personalbedarf an Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern sicher decken zu können!“
Seitens des Ministeriums soll das Gesprächsangebot der Verbände der Krankenkassen über die Weiterentwicklung eines wirtschaftlichen, funktionalen und qualitätsorientierten Rettungswesens aufgegriffen und der gute Austausch fortgesetzt werden.
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