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Corona-Pandemie: Verordnungen um eine Woche verlängerter

Grafik: Coronaschutz-Regeln während des Lockdowns in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen verlängert Corona-Regelungen um zunächst eine Woche

Keine wesentlichen Änderungen bis zum 21. Februar 2021

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Corona-Schutzverordnung, die Corona-Betreuungsverordnung und die Corona-Fleischwirtschaftsverordnung zunächst ohne wesentliche Änderungen um eine Woche bis zum 21. Februar 2021 verlängert. Sie waren bis Sonntag, 14. Februar 2021, befristet.
13. Februar 2021
Die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom vergangenen Mittwoch werden kommende Woche in Landesrecht umgesetzt.

Anlässlich der Verlängerung wurden folgende aus Rechtsgründen notwendigen Anpassungen vorgenommen:
  • Der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts zur klareren Abgrenzung des Bereichs, in dem im Umfeld von Einzelhandelsgeschäften bereits Masken zu tragen sind, wird Sorge getragen. Künftig gilt die Maskenpflicht jedenfalls in einer Entfernung von zehn Metern vom Eingang des Geschäfts.
  • Die Coronabetreuungsverordnung wurde im Hinblick auf die bundesrechtlichen Änderungen beim Arbeitsschutz angepasst. Grundsätzlich haben Lehrerinnen und Lehrer in Schulen sowie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen jetzt eine medizinische Maske (z.B. OP-Maske) zu tragen.