Nordrhein-Westfalen unterstützt Bürgerinnen und Bürger sowie Teststellen, um Coronatests unkompliziert abzuwickeln
Gesundheitsministerium veröffentlicht Muster für Nachweise und Erklärungen bei der Bürgertestung
Das Bundesgesundheitsministerium hat die Coronavirus-Testverordnung des Bundes am 29. Juni 2022 neu gefasst. Testpersonen können zum Berechtigungsnachweis gegenüber den Teststellen auch eine Eigenerklärung vorlegen. Eine Mustererklärung hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministeriums entwickelt.
2. Juli 2022
Das Bundesgesundheitsministerium hat hierzu auf seiner Internetseite eine FAQ-Liste veröffentlicht.
Diese lässt allerdings einige Fragen offen, insbesondere auch, wie Bürgerinnen und Bürger ihren Anspruch auf Bürgertestungen rechtssicher und praktikabel belegen können.
Das Bundesgesundheitsministerium hat nun auf Nachfrage gegenüber dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium erklärt, dass Testpersonen zum Berechtigungsnachweis gegenüber den Teststellen auch eine Eigenerklärung verwenden können.
Zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales daher eine Mustererklärung entwickelt, die Testpersonen ausfüllen und in der Teststelle vorlegen können. Alternativ können Teststellen diese Formulare in ihren Anmeldungsportalen zur Verfügung stellen.
Das Formular kann auf der MAGS-Internetseite zur aktuellen Teststrategie heruntergeladen werden (oder rechts in der Spalte neben dieser Presseerklärung).
Es handelt sich hierbei ausdrücklich um eine Handlungshilfe und nicht um ein offizielles Dokument, das Teststellen akzeptieren oder verwenden müssen.
Wichtig ist, dass Testpersonen beim Ausfüllen wahrheitsgemäße Angaben machen und – soweit möglich – Unterlagen zum Beleg (insbesondere positiver Schnelltest oder PCR-Test bei der Freitestung, ärztliches Zeugnis bei Impfhindernis, rote Corona-Warn-App) in der Teststelle vorlegen.
Diese lässt allerdings einige Fragen offen, insbesondere auch, wie Bürgerinnen und Bürger ihren Anspruch auf Bürgertestungen rechtssicher und praktikabel belegen können.
Das Bundesgesundheitsministerium hat nun auf Nachfrage gegenüber dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium erklärt, dass Testpersonen zum Berechtigungsnachweis gegenüber den Teststellen auch eine Eigenerklärung verwenden können.
Zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales daher eine Mustererklärung entwickelt, die Testpersonen ausfüllen und in der Teststelle vorlegen können. Alternativ können Teststellen diese Formulare in ihren Anmeldungsportalen zur Verfügung stellen.
Das Formular kann auf der MAGS-Internetseite zur aktuellen Teststrategie heruntergeladen werden (oder rechts in der Spalte neben dieser Presseerklärung).
Es handelt sich hierbei ausdrücklich um eine Handlungshilfe und nicht um ein offizielles Dokument, das Teststellen akzeptieren oder verwenden müssen.
Wichtig ist, dass Testpersonen beim Ausfüllen wahrheitsgemäße Angaben machen und – soweit möglich – Unterlagen zum Beleg (insbesondere positiver Schnelltest oder PCR-Test bei der Freitestung, ärztliches Zeugnis bei Impfhindernis, rote Corona-Warn-App) in der Teststelle vorlegen.
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