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Impfplan für die Priorisierungsgruppe 2 in NRW vorgestellt

Grafik Impffahrplan

Nordrhein-Westfalen stellt Impfplan für die Priorisierungsgruppe 2 vor

Minister Laumann: Weiterer Meilenstein im Kampf gegen Corona

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat am Montag, 1. März 2021, den weiteren Impfplan für das Land Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Demnach wird das Land nun beginnen, auch Menschen, die gemäß Coronavirus-Impfverordnung des Bundes in der Priorisierungsgruppe 2 stehen, sukzessive ein Impfangebot zu unterbreiten.
1. März 2021
„Wir erreichen hiermit einen weiteren Meilenstein im Kampf gegen das Coronavirus: die breite Impfung der Menschen mit einer hohen Impfpriorisierung“, so Minister Laumann. „Wir setzen dabei unsere Strategie fort, insbesondere infektionsgefährdete und verletzliche Gruppen zu impfen. Unser Ziel – neben dem Schutz der Geimpften – ist es dabei, den uns zur Verfügung stehenden Impfstoff zügig zu verimpfen.“

Bereits seit letzter Woche können Krankenhäuser ihr nicht in Priorisierungsgruppe 1 genanntes Personal impfen lassen.

Zudem hat das Gesundheitsministerium am Freitag die Kommunen gebeten, folgenden Personengruppen ein Impfangebot zu unterbreiten:
  • ambulant tätiges medizinisches Personal mit regelmäßigem und unmittelbaren Patientenkontakt. Hierzu gehören zum Beispiel (Zahn-)Ärzte, deren medizinisches Praxispersonal, Heilmittelerbringer sowie Hebammen;
  • Personen, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind;
  • Personal von Blut- und Plasmaspendediensten;
  • Personal in SARS-CoV-2-Impf- und Testzentren.


Ab 8. März 2021 erhalten folgende Gruppen ein Impfangebot:
  • Kitabetreuerinnen und -betreuer, Kindertagespflegepersonen;
  • Lehrerinnen und Lehrer an Grund- undFörderschulen;
  • Polizisten mit direkten Kontakt zu Bürgerinnen und Bürgern – angefangen mit den Mitgliedern der Einsatzhundertschaften;
  • Personal, Bewohner und Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen und in besonderen Wohnformen.

Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass den genannten Personenkreisen insgesamt über 750.000 Menschen angehören, darunter 275.000 im Bereich Schule und Kita, etwa 300.000 Personen im ambulanten medizinischen Bereich und 150.000 Menschen in der Eingliederungshilfe.

Personen im Alter unter 65 Jahren erhalten regelhaft den Impfstoff von AstraZeneca. Das Land setzt dabei die neuesten medizinischen Erkenntnisse um und verschiebt die Zweitimpfung von der neunten auf die zwölfte Wochenach der ersten Impfung.

Die Impfangebote werden durch die koordinierenden Einheiten der Impfzentren mit den Arbeitgebern, Dienstherren bzw. Einrichtungsleitungen abgestimmt und erfolgen sowohl in Impfzentren als auch vor Ort.

Ende März erhalten Personen mit einer Vorerkrankung im Sinne der Coronavirus-Impfverordnung ein Impfangebot.

Der Beginn der Impfungen der über 70-Jährigen hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit von BioNTech-Impfstoff und dem Impffortschritt bei den über-80-jährigen Menschen ab. „Ich gehe davon aus, dass wir spätestens im Mai mit der Impfung der Über-70-Jährigen beginnen können“, so der Minister.

Minister Laumann: „Die Planungen für die zweite Priorisierungsgruppe sind damit noch längst nicht abgeschlossen. Wir werden in den nächsten Wochen sukzessive darlegen, wann und wie die weiteren Gruppen, die in der Impfverordnung des Bundes genannt werden, ihr Impfangebot erhalten.“

Darüber hinaus kündigte Gesundheitsminister Laumann an, dass so schnell wie möglich – also in den nächsten Wochen – die Impfungen von schwer pflegebedürftigen Personen in der eigenen Häuslichkeit beginnen werden. Dabei werden entweder Ärzte des Impfzentrums mehrere Impflinge abfahren und verimpfen oder die Kassenärztlichen Vereinigungen organisieren eine Impfung über das Hausärztesystem. Zu Beginn werden in einem Modellprojekt zunächst 18.000 Menschen im Pflegegrad 5 geimpft.