©Bild: Stiftung Opferschutz NRW
Nordrhein-Westfalen stärkt den Opferschutz weiter
Die Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen nimmt ihre Arbeit auf
Im vergangenen Jahr hat der Landtag die Errichtung der neuen Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen beschlossen. Die Stiftung nimmt nunmehr ihre Arbeit auf. Sie ist für Menschen da, die Opfer einer Straf- oder Gewalttat geworden sind und trotz aller rechtlichen Unterstützungsangebote keine angemessene Entschädigung erhalten.
21. April 2023
So haben viele Opfer zwar einen grundsätzlichen Anspruch auf zivilrechtlichen Schadensersatz. Nicht selten kann dieser aber nicht befriedigt werden, zum Beispiel, weil die Täterin oder der Täter mittellos ist. Auch kommt es vor, dass die staatlichen Leistungen des Opferentschädigungsgesetzes nicht gewährt werden können, weil es noch immer relativ enge rechtliche Voraussetzungen gibt und diese nicht erfüllt sind.
„Wir schließen mit der Stiftung Opferschutz hier ein Stück weit die Lücke im nordrhein-westfälischen Opferschutz. Wir üben Solidarität mit denjenigen Menschen in unserem Land, die unverschuldet Opfer von Straf- oder Gewalttaten geworden sind und keine angemessene Entschädigung erhalten“, so Sozialminister Karl-Josef Laumann. „Für diese parteiübergreifende Initiative des Landtags Nordrhein-Westfalen bin ich sehr dankbar“.
Nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Mißbrauchskomplex “Lügde” hatte es intensive politische Diskussionen über die Entschädigung von Opfern dieser und vergleichbarer Taten gegeben. Dies war letztlich der Anlass zur fraktionsübergreifenden Initiative für die Gründung der Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen durch den Landtag. Das Parlament hat die Stiftung mit einem Grundstockvermögen von drei Millionen Euro ausgestattet und überträgt ihr in den Jahren 2023 bis 2027 jährlich zweieinhalb Millionen Euro, um Betroffenen psychischer und physischer Gewalt in einer finanziellen Notlage beistehen zu können.
Der Landtagsabgeordnete und Stiftungsratsvorsitzende Sebastian Haug betont: „Die Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen hat einen klaren politischen Auftrag, den meine Kolleginnen und Kollegen im Landtag Nordrhein-Westfalen parteiübergreifend zum Ausdruck gebracht haben: Nordrhein-Westfalen lässt die Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige finanziell nicht im Stich. Die Stiftung unterstützt Gewaltopfer, und sie wird dies so unbürokratisch wie möglich und so schnell wie möglich machen.”
Die Stiftung hilft Privatpersonen aus Nordrhein-Westfalen, die nach dem 23. Februar 2022, dem Tag der Stiftungsgründung, Opfer einer Straf- oder Gewalttat wurden, sowie deren Angehörigen und nahestehenden Personen finanziell. In der Regel erfolgt diese Hilfe durch eine einmalige Pauschalleistung von bis zu 10.000 Euro, im Akutfall auch mit bis zu 1.000 Euro Soforthilfe.
Ab heute können Betroffene sich auf der Website der Stiftung über die Unterstützungsleistungen informieren und finanziellle Unterstützung beantragen.
Die Web-Adresse lautet: www.stiftung-opferschutz.nrw. Unter der Telefonnummer 0211- 837 19 77 sind zudem eigens geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftungs-Hotline – montags bis freitags zwischen 08.00 und 18.00 Uhr – erreichbar. Anrufende erhalten dort allgemeine Auskünfte über die Stiftung, Hilfe bei der Antragstellung und werden auch über weitere Hilfs- und Beratungsangebote informiert.
„Wir schließen mit der Stiftung Opferschutz hier ein Stück weit die Lücke im nordrhein-westfälischen Opferschutz. Wir üben Solidarität mit denjenigen Menschen in unserem Land, die unverschuldet Opfer von Straf- oder Gewalttaten geworden sind und keine angemessene Entschädigung erhalten“, so Sozialminister Karl-Josef Laumann. „Für diese parteiübergreifende Initiative des Landtags Nordrhein-Westfalen bin ich sehr dankbar“.
Nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem Mißbrauchskomplex “Lügde” hatte es intensive politische Diskussionen über die Entschädigung von Opfern dieser und vergleichbarer Taten gegeben. Dies war letztlich der Anlass zur fraktionsübergreifenden Initiative für die Gründung der Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen durch den Landtag. Das Parlament hat die Stiftung mit einem Grundstockvermögen von drei Millionen Euro ausgestattet und überträgt ihr in den Jahren 2023 bis 2027 jährlich zweieinhalb Millionen Euro, um Betroffenen psychischer und physischer Gewalt in einer finanziellen Notlage beistehen zu können.
Der Landtagsabgeordnete und Stiftungsratsvorsitzende Sebastian Haug betont: „Die Stiftung Opferschutz Nordrhein-Westfalen hat einen klaren politischen Auftrag, den meine Kolleginnen und Kollegen im Landtag Nordrhein-Westfalen parteiübergreifend zum Ausdruck gebracht haben: Nordrhein-Westfalen lässt die Opfer von Gewalttaten und deren Angehörige finanziell nicht im Stich. Die Stiftung unterstützt Gewaltopfer, und sie wird dies so unbürokratisch wie möglich und so schnell wie möglich machen.”
Die Stiftung hilft Privatpersonen aus Nordrhein-Westfalen, die nach dem 23. Februar 2022, dem Tag der Stiftungsgründung, Opfer einer Straf- oder Gewalttat wurden, sowie deren Angehörigen und nahestehenden Personen finanziell. In der Regel erfolgt diese Hilfe durch eine einmalige Pauschalleistung von bis zu 10.000 Euro, im Akutfall auch mit bis zu 1.000 Euro Soforthilfe.
Ab heute können Betroffene sich auf der Website der Stiftung über die Unterstützungsleistungen informieren und finanziellle Unterstützung beantragen.
Die Web-Adresse lautet: www.stiftung-opferschutz.nrw. Unter der Telefonnummer 0211- 837 19 77 sind zudem eigens geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftungs-Hotline – montags bis freitags zwischen 08.00 und 18.00 Uhr – erreichbar. Anrufende erhalten dort allgemeine Auskünfte über die Stiftung, Hilfe bei der Antragstellung und werden auch über weitere Hilfs- und Beratungsangebote informiert.
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