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Quarantäne

Nordrhein-Westfalen setzt GMK-Beschlüsse zum Quarantänemanagement in Schulen und Kindertagesbetreuung um

Ausarbeitung der konkreten Regelungen erfolgt bis Ende der Woche

Die Landesregierung setzt die Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 6. September 2021 zum Quarantänemanagement in Schulen und Angeboten der Kinderbetreuung um. Das MAGS arbeitet derzeit mit dem Schul- und Bildungsministerium und dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration die Regelungen aus und wird die notwendigen Erlasse und Änderungsverordnungen bis spätestens Ende der Woche veröffentlichen.
7. September 2021
Mit den Änderungen wird in Zukunft bei den Quarantäneentscheidungen in Schulen und Kinderbetreuung der Fokus auf der Quarantänisierung nur einzelner infizierter Kindern liegen.

Die geltenden strengen allgemeinen Hygienemaßnahmen wie das regelmäßige Lüften, Testen und Tragen von medizinischen Masken sind selbstverständlich weiter einzuhalten. Dies trägt den besonderen Bedürfnissen eines verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz und der Sicherstellung des Regelbetriebs in der Kindertagesbetreuung Rechnung.

Es ergeben sich beispielsweise folgende Quarantäne-Erleichterungen:
  • Infiziert sich innerhalb einer Klasse, eines Kurses, einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle ein einzelnes Kind, wird dieses in eine 14-tägige Quarantäne geschickt. Die übrigen Kinder müssen in der Regel nicht in Quarantäne.
  • Zur Kontrolle wird bei Auftreten eines Falls in Schulen mit Antigentests die Zahl der wöchentlichen Regeltestungen erhöht. In Angeboten der Kindertagesbetreuung werden neben den regelhaften freiwilligen Selbsttests nach dem Auftreten eines Infektionsfalls Pflicht-Selbsttests eingeführt.
  • Nur wenn zum Beispiel mehrere Kinder infiziert sind und deshalb von einem erkennbar größeren Ausbruchsgeschehen ausgegangen werden kann, sollen Gesundheitsämter über das einzelne Kind hinaus Anordnungen zur Quarantäne erlassen. Diese Kontaktpersonen in Quarantäne können aber vorzeitig in die Schule, die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle zurückzukehren, wenn ein nach dem fünften Tag der Quarantäne durchgeführter PCR-Test ein negatives Ergebnis aufweist.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Das Gesundheitsministerium nimmt die Hinweise, die uns in den letzten Tagen aus der Kinder- und Jugendmedizin zu den gesundheitlichen Auswirkungen eines strengen Quarantäneregimes an Schulen und in der Kindertagesbetreuung erreicht haben, sehr ernst. Auch deshalb setzen wir den gestrigen Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern um: Dort, wo Infektionen nachweislich nicht in Kitas und Schulen hereingetragen wurden, verzichten wir auf die Quarantänisierung ganzer Klassen, aber steigern die Testfrequenz. Dort, wo Hinweise auf ein Infektionsgeschehen vorliegen, handeln wir konsequent, schaffen aber die Möglichkeit zur Freitestung für nachweislich gesunde Kinder. Wir schaffen somit eine Regelung mit Augenmaß, die sowohl die Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen sicherstellt, als auch ihr Recht, am Präsenzunterricht und der Betreuung teilzunehmen.“

Kinder und Jugendliche, die sich zum Inkrafttreten der neuen Regelungen noch in Quarantäne befinden, können sich ebenfalls mit einem negativen Testnachweis einer PCR-Testung nach dem fünften Tag der Quarantäne freitesten lassen.