Nordrhein-Westfalen passt Vorgehen bei der Übermittlung der Corona-Fallzahlen an die bundesweite Praxis an
Fallzahlen von Samstagen, Sonntagen sowie Feiertagen werden nachträglich am nächsten Arbeitstag übermittelt
Nordrhein-Westfalen wird die Corona-Fallzahlen an das Robert Koch-Institut (RKI) ab dem kommenden Wochenende (25./26. Juni 2022) grundsätzlich nur noch arbeitstäglich übermitteln. An Wochenenden und Feiertagen wird hingegen künftig nicht mehr gemeldet.
23. Juni 2022
Damit wird das Meldeverhalten den Vorgaben nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes und dem fast aller anderen Bundesländer angepasst.
Gemäß IfSG sind die Gesundheitsämter verpflichtet, am jeweils folgenden Arbeitstag Fälle an die Landesmeldestelle zu übermitteln. In Nordrhein-Westfalen ist das das Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW). Das LZG.NRW gibt die Meldungen anschließend an das RKI weiter.
Bisher hatte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium an die Gesundheitsämter appelliert, nach Möglichkeit und über die gesetzliche Verpflichtung hinaus, Fälle auch an Wochenenden und an Feiertagen zu übermitteln. Dazu sind sie jetzt nicht mehr aufgerufen.
Am Wochenende und an Feiertagen eingehende Meldungen werden von den Gesundheitsämtern erst am jeweils nächsten Arbeitstag übermittelt, aber den Meldetagen zeitlich zutreffend zugeordnet. So wird zukünftig zum Beispiel ein am Samstag gemeldeter Fall am Montag übermittelt, am Dienstag ausgewiesen, aber rückwirkend dem Samstag zugeordnet.
Die Regelung ist unter anderem deswegen geboten, da sich mit Blick auf das geänderte Meldeverhalten der anderen Bundesländer jeweils für das Wochenende und am Wochenanfang kein sinnvoller Überblick über die Bundeslage sowie kein sinnvoller Vergleich mehr zwischen den Ländern ergibt.
Zudem finden am Wochenende weniger Testungen, Labordiagnostik, Meldungen und Übermittlungen statt, sodass die Aussagekraft der tagesaktuellen Berichterstattung der Neuinfektionen am Wochenende und an Feiertagen ohnehin eingeschränkt ist.
Alle Fallzahlen sind weiterhin über die Internetseite des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriumssowie die Corona-Meldelage des LZG.NRWabrufbar.
Gemäß IfSG sind die Gesundheitsämter verpflichtet, am jeweils folgenden Arbeitstag Fälle an die Landesmeldestelle zu übermitteln. In Nordrhein-Westfalen ist das das Landeszentrum Gesundheit (LZG.NRW). Das LZG.NRW gibt die Meldungen anschließend an das RKI weiter.
Bisher hatte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium an die Gesundheitsämter appelliert, nach Möglichkeit und über die gesetzliche Verpflichtung hinaus, Fälle auch an Wochenenden und an Feiertagen zu übermitteln. Dazu sind sie jetzt nicht mehr aufgerufen.
Am Wochenende und an Feiertagen eingehende Meldungen werden von den Gesundheitsämtern erst am jeweils nächsten Arbeitstag übermittelt, aber den Meldetagen zeitlich zutreffend zugeordnet. So wird zukünftig zum Beispiel ein am Samstag gemeldeter Fall am Montag übermittelt, am Dienstag ausgewiesen, aber rückwirkend dem Samstag zugeordnet.
Die Regelung ist unter anderem deswegen geboten, da sich mit Blick auf das geänderte Meldeverhalten der anderen Bundesländer jeweils für das Wochenende und am Wochenanfang kein sinnvoller Überblick über die Bundeslage sowie kein sinnvoller Vergleich mehr zwischen den Ländern ergibt.
Zudem finden am Wochenende weniger Testungen, Labordiagnostik, Meldungen und Übermittlungen statt, sodass die Aussagekraft der tagesaktuellen Berichterstattung der Neuinfektionen am Wochenende und an Feiertagen ohnehin eingeschränkt ist.
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