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Impfangebote für Flüchtlinge aus der Ukraine sichergestellt

Grafik zum Thema Corona-Schutzimpfung

Niedrigschwellige Impfangebote für Kriegsflüchtlinge bei Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen

Aktueller Erlass des Ministeriums zum Impfgeschehen veröffentlicht

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat die Koordinierenden Covid19-Impfeinheiten (KoCI) der Kreise und kreisfreien Städte gebeten, kurzfristig niedrigschwellige Impfangebote für aus der Ukraine geflüchtete Personen zu schaffen.
11. März 2022
Impfungen können zum einen im Rahmen der kommunalen Impfangebote beispielsweise durch die Bereitstellung von Impfbussen an zentralen Punkten durchgeführt werden. Zum anderen können aufsuchende Impfangebote in Einrichtungen zur Flüchtlingsunterbringung geschaffen werden.

„Wir gehen davon aus, dass viele Menschen, die aus der Ukraine zu uns kommen, mit Impfstoffen geimpft wurden, die nicht in der Europäischen Union zugelassen sind oder die aufgrund der schrecklichen Lage in ihrem Heimatland ihren Impfstatus nicht vervollständigen können. Der Landesregierung ist es wichtig, dass diese Menschen einen unkomplizierten Zugang zu Impfungen bekommen. Daher haben wir die Kommunen gebeten, zielgerichtete Angebote für diese Gruppe zu schaffen“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Zudem hat das MAGS die Kommunen gebeten, die für die Boosterkampagne des Landes hochgefahrene Zahl der Impfangebote – auch im Sinne der Wirtschaftlichkeit – an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Niedrigschwellige Basisangebote für die Allgemeinbevölkerung wird es weiterhin geben. Darüber hinaus steht den Bürgerinnen und Bürgern, die sich impfen lassen wollen, das Regelsystem zur Verfügung, etwa niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Betriebsmediziner oder Apotheken, die ein entsprechendes Impfangebot vorhalten.

Die KoCIs sollen sich künftig verstärkt auf Personengruppen konzentrieren, die bislang über Arztpraxen, Betriebsärztinnen und -ärzte oder Apotheken nur schlecht oder gar nicht erreicht werden. Hierzu gehören beispielsweise Menschen, die wohnungslos sind oder über keinen Krankenversicherungsstatus verfügen.

Darüber hinaus werden die KoCIs Impfangebote für Saisonarbeiterinnen und Saisonarbeiter organisieren, die beispielsweise in Kürze als Erntehelferinnen und Erntehelfer in der Landwirtschaft zum Einsatz kommen. Bei dieser Personengruppe ist durch deren Tätigkeit und die Unterbringung in Sammelunterkünften ein ausreichender Impfschutz von besonderer Bedeutung.