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Besserer Gewaltschutz in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

Dreidimensionales Piktogramm eines Paragraphen

Minister Laumann: Wir brauchen einen besseren Gewaltschutz in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

Kabinett beschließt entsprechende Änderungen des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG)

Die Landesregierung will den Gewaltschutz in den Wohneinrichtungen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) stärken – insbesondere mit Blick auf Menschen mit Behinderungen. Das Landeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Änderung des WTG beschlossen.
2. Juli 2021

Der Gesetzentwurf geht nun zunächst in eine Verbändeanhörung, bevor das Vorhaben nach einer zweiten Kabinettbefassung dem Landtag vorgelegt werden soll. Die neuen Regelungen sollen 2023 in Kraft treten.

„Die unerträglichen Geschehnisse im Wittekindshof zeigen: Wir müssen den Schutz von Bewohnerinnen und Bewohnern vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen ausbauen. Auch wenn die Aufarbeitung der Ereignisse noch läuft, wollen wir jetzt konsequent handeln“, erklärt Sozialminister Karl-Josef Laumann.

Der Entwurf greift Vorschläge der von Minister Laumann eingesetzten Expertenkommission „Herausforderndes Verhalten und Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ unter Leitung des ehemaligen Landtagsabgeordneten und langjährigen Vorsitzenden des Sozialausschusses des nordrhein-westfälischen Landtags, Günter Garbrecht, auf.

Er präzisiert und konkretisiert den Rahmen für freiheitsentziehende und freiheitsbeschränkende Maßnahmen. Diese Maßnahmen sollen weitestgehend vermieden werden, daher müssen die Einrichtungen ein Gewaltkonzept erstellen, welches auch eine regelmäßige Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfasst. Nur wenn alle andere Optionen ausgeschöpft wurden und wenn ein Betreuungsgericht dies vorher genehmigt hat oder der Bewohner bzw. die Bewohnerin eingewilligt hat und zu dieser Einwilligung auch fähig war, sind freiheitsentziehende oder -beschränkende Maßnahmen erlaubt.

Eine zentrale Monitoring- und Beschwerdestelle zur Gewaltprävention soll eingerichtet werden, die freiheitsentziehende Unterbringungen und freiheitsbeschränkende Maßnahmen überwacht. Durch die Neuregelung wird die staatliche Prüfung des Gewaltschutzes weiter verbessert. So erhalten neben den kommunalen Behörden die Bezirksregierungen die Möglichkeit, Vor-Ort-Prüfungen durchführen zu können.

Zudem soll erstmals eine staatliche Aufsicht über Werkstätten für Menschen mit Behinderungen eingeführt werden. „Wir haben in Nordrhein-Westfalen ein gutes Werkstätten-System, auf das wir stolz sein können. Rund 80.000 Menschen mit Behinderungen verbringen dort als Beschäftigte einen Großteil ihrer Zeit und erleben in Gemeinschaft Teilhabe an Arbeit. Der Staat muss ihre Rechte und ihre Würde auch dort verlässlich schützen. Daher brauchen wir auch hier eine Aufsicht, die möglichen Fehlentwicklungen auf die Spur kommt und den Schutz der dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen kontrolliert“, sagt Laumann.