Minister Laumann: Wertvoller Wegweiser im Behördendschungel
„Die vielen Vorbestellungen zeigen uns, dass die Broschüre für Menschen mit schweren Behinderungen zu einem wertvollen Wegweiser im Behördendschungel geworden ist“, sagte Sozialminister Karl-Josef Laumann. „Ich freue mich deshalb, dass dieser langjährige Bestseller des Sozialministeriums jetzt wieder erhältlich ist.“
Leicht verständlich erläutert der Ratgeber das Antragsverfahren für einen Schwerbehindertenausweis und informiert über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, über Nachteilsausgleiche, finanzielle Hilfe und praktische Unterstützungsmöglichkeiten im Alltag. Die Stichworte reichen von Altersrente über Blindengeld, Kündigungsschutz, Öffentlicher Personennahverkehr und Parken bis hin zu Wohngeld.
Da der Antrag auf Feststellung einer Behinderung bei der zuständigen Kommune eingereicht werden muss, enthält der Ratgeber auch die Anschriften und Telefonnummern der zuständigen Behörden in den Kreisen und kreisfreien Städten. Darüber hinaus wurden Internetadressen zusammengestellt, unter denen Menschen mit Behinderungen nützliche Informationen finden können.
In Nordrhein-Westfalen leben etwa drei Millionen Menschen mit Behinderungen. Rund zwei Millionen von ihnen sind schwerbehindert.
Der „Ratgeber für schwerbehinderte Menschen – Informationen zu Antragsverfahren und Hilfen“ kann kostenlos angefordert werden unter der Internetadresse www.mags.nrw/broschuerenservice oder schriftlich beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Fürstenwall 25, 40219 Düsseldorf.
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