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Konsequenzen aus dem Bottroper Apothekerskandal

Foto zeigt einen Zeitungsstapel

Minister Laumann: Verlorenes Vertrauen der Patientinnen und Patienten wiederherstellen

Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat sich mit den zuständigen Behörden und Verbänden über die Folgen des Bottroper Apothekerskandals ausgetauscht. Nach Ansicht von Laumann hat dieser Dialog erneut deutlich gemacht, dass das Vertrauen der Bevölkerung in eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung spürbar gelitten hat: „Selbstverständlich muss der Abschluss des Gerichtsverfahrens abgewartet werden. Genauso klar ist allerdings auch: Es steht der Verdacht eines ungeheuerlichen Verbrechens im Raum. Das Leid der Betroffenen und ihrer Angehörigen ist unfassbar groß. Und selbstverständlich haben diejenigen, die als Patientinnen und Patienten womöglich von dem Skandal betroffen sind und das wissen wollen, ein Recht, das zu erfahren.“
8. November 2017
Ausdrücklich dankt der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister in diesem Zusammenhang der Stadt Bottrop: „Die Stadt Bottrop hat als zuständige Behörde unmittelbar nach Bekanntwerden des Falls wichtige Schritte eingeleitet: Sie hat bundesweit alle belieferten Ärztinnen und Ärzte mehrfach informiert. Und sie hat eine Hotline für verunsicherte Patientinnen und Patienten eingerichtet. Hier können sie Informationen über die belieferten Ärzte und Krankenhäuser erhalten, die dann mit ihren Patientinnen und Patienten über eine mögliche Betroffenheit reden können.“

Eine aktive Information derjenigen Bürgerinnen und Bürger, die möglicherweise betroffen sind und davon bislang nichts wissen, durch die Landesregierung sei hingegen nicht möglich. „Ich habe das mehrfach prüfen lassen. Zum einen müssen wir aufpassen, dass wir nicht Menschen in Angst und Schrecken versetzen, die ordnungsgemäße Infusionslösungen zur Krebsbehandlung erhalten haben. Zum anderen können wir das aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht tun“, sagt Laumann.

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Helga Block, bestätigt diese Auffassung: „Die Voraussetzungen einer Nutzung der betreffenden Daten zur Patienteninformation durch das Gesundheitsministerium liegen nicht vor. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat die Daten zum Zweck der Strafverfolgung erhoben. Damit ist eine Nutzung für einen anderen Zweck, wie die Information aller möglicherweise betroffenen Patientinnen und Patienten, ausgeschlossen, zumal keine Eingrenzung auf nur die tatsächlich Betroffenen möglich ist. Unklar ist auch, ob sie überhaupt mit einer solchen Information auf diesem Weg konfrontiert werden wollen. In diesem Zusammenhang kann nicht als selbstverständlich unterstellt werden, dass diese Information im Hinblick auf ihre Bedeutung und ihre Konsequenzen im Interesse jedes einzelnen Patienten liegt. Bei dieser Abwägung ist auch das grundgesetzlich geschützte Recht auf Nichtwissen zu berücksichtigen. Eine zentrale Rolle nimmt dabei das Arzt-Patientengespräch ein, in dessen Rahmen sich Betroffene auf ihren Wunsch hin bei ihrem behandelnden Arzt informieren und beraten lassen können.“

Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. med. Theodor Windhorst, erklärte, dass die behandelnden Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sind, ihren fragenden Patientinnen und Patienten sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern. Dazu gehören auch nachträgliche Erkenntnisse über eine möglicherweise oder tatsächliche fehlerhafte Zubereitung von Onkologika durch die liefernde Apotheke. „Auch wir Ärztinnen und Ärzte wurden getäuscht. Uns wurde dadurch die Möglichkeit genommen, schwerkranke Menschen therapeutisch adäquat zu behandeln. Patientinnen und Patienten, die sich Sorgen machen, können sich jederzeit an ihre Ärztin bzw. ihren Arzt wenden. Ihnen obliegt es, im Rahmen des Arzt-Patienten-Verhältnisses auf die Sorgen und Ängste der Patientinnen und Patienten einzugehen und gemeinsam mit ihnen das weitere medizinische Vorgehen ab-zustimmen“, erklärt Windhorst.

Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, ergänzt: „Im vorliegenden Fall besteht nach jetzigem Kenntnisstand für die vom Apotheker bewusst getäuschten Ärztinnen und Ärzte und deren Patientinnen und Patienten die Unsicherheit, ob und wenn ja in welchem Umfang es im konkreten Einzelfall zu einer Therapie mit fehldosierten Onkologika gekommen sein könnte. Ärztinnen und Ärzte richten die Information und Beratung vor diesem Hintergrund an der konkreten Situation der jeweiligen Patientinnen und Patienten aus.“ Auch Henke verweist dabei auf das „Recht auf Nichtwissen“, das beachtet werden müsse, beispielsweise bei erfolgreich therapierten Patienten.

Der von Minister Laumann initiierte Austausch beschäftigte sich darüber hinaus auch mit der Frage, wie kriminelles Verhalten im Bereich der Arzneimittelversorgung noch weiter erschwert werden kann. Gesundheitsminister Laumann kündigt hier weitere Schritte an: „Kurz nach meinem Amtsantritt hat das Ministerium die Apothekenüberwachung per Erlass neu geordnet. Dabei wurden vor allem schärfere Regelungen für die amtliche Probennahme und die Untersuchung der Proben getroffen. Erste amtliche Probenzüge sind bereits vor Ort erfolgt. Als weiteren Schritt werde ich nun klare Vorgaben zum Inspektionsumfang sowie zu den Inspektionsschwerpunkten machen. Und: Ich werde dafür sorgen, dass die Ergebnisse der Probenuntersuchungen und der Inspektionen in geeigneter Weise einmal jährlich im Internet veröffentlicht werden. Vertrauen kann nur durch Transparenz entstehen“, so Laumann.

Die Präsidentin der Apothekerkammer Westfalen-Lippe, Gabriele Regina Overwiening, und der Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, Lutz Engelen, erklären: „Die Apothekerkammern erarbeiten aktuell in enger Kooperation mit der Ärzteschaft zusätzliche Maßnahmen, wie ähnlichen Fällen zukünftig vorgebeugt und das Vertrauen in eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung wieder hergestellt werden kann.“