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Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen an Annlen Hahn

Minister Laumann überreicht den Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen an Annlen Hahn aus Aachen

Minister Laumann: Sie tragen seit Jahrzehnten dazu bei, das Leben von Menschen mit Behinderung besser zu machen.

Sozialminister Karl-Josef Laumann hat heute Annlen Hahn als Anerkennung für ihr soziales Engagement für die Lebenshilfe Aachen e.V. den Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen übergeben.
11. November 2021
Minister Laumann würdigte Annlen Hahn in seiner Ansprache im Stadttor in Düsseldorf mit den Worten: „Menschen mit Behinderungen voll und ganz zu respektieren, Inklusion im Alltag zu leben, das ist eine Aufgabe unserer gesamten Gesellschaft. Und leider bis heute nicht immer selbstverständlich. Sie stellen sich dieser Herausforderung. In mehr als dreißig Jahren haben Sie sich so viel Vertrauen, Respekt und Anerkennung erworben, dass Sie zur Anwältin vieler Menschen mit Behinderungen in Aachen geworden sind.”

Annlen Hahn ist seit dem Jahr 1987 Mitglied des Elternbeirats der Lebenshilfe Aachen. Dieser gemeinnützige Verein wurde von Eltern und Angehörigen von Menschen mit geistiger Behinderung gegründet. Annlen Hahn ist selbst Mutter eines mittlerweile erwachsenen behinderten Sohnes. Ziel des Vereins ist die Selbsthilfe und die Verbesserung der gesellschaftlichen Anerkennung und der Lebensqualität von behinderten Menschen. Frau Hahn erwarb sich im Elternbeirat das Vertrauen der behinderten Menschen und wurde so zu deren „Sprachrohr“. Sie ist seit vierunddreißig Jahren ebenfalls ordentliches Mitglied des Aufsichtsrates des Vereins.

„Sie tragen seit Jahrzehnten dazu bei, das Leben von Menschen mit Behinderung besser zu machen. Für viele Menschen sind Sie zu einem Vorbild geworden. Ich freue mich sehr, dass ich Ihnen für Ihr vorbildliches Engagement den vom Ministerpräsidenten verliehenen Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen überreichen darf,” schloss Minister Laumann seine Rede.

Der Verdienstorden des Landes Nordrhein-Westfalen wird an Personen verliehen, die außerordentliche Verdienste für das Land Nordrhein-Westfalen und die Menschen erworben haben.