Minister Laumann: Ob Arbeitszeiten oder Kündigungen – es geht um Ihre Interessen!
Bis Ende November werden dieses Jahr wieder in Betrieben und Verwaltungen die Schwerbehindertenvertretungen gewählt. Neben den Betriebs- oder Personalräten sorgen sie dafür, dass die Interessen von schwerbehinderten Beschäftigten bei allen betrieblichen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Minister Laumann: „Die Schwerbehindertenvertretungen tragen auch dazu bei, dass Beschäftigte mit Behinderungen eingestellt werden, im Arbeitsprozess bleiben oder dorthin zurückkehren können. Gerade in Zeiten des Demografischen Wandels und des Fachkräftemangels ist das auch aus Arbeitgebersicht ein Effekt, den man nicht unterschätzen sollte.“
Nach § 94 SGB IX muss in allen Betrieben und Dienststellen, in denen mindestens fünf schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen arbeiten, eine Schwerbehindertenvertretung gewählt werden. Die Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. November statt.
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