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Flyer zu Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag und Ansprechstellen bei Problemen veröffentlicht

Grafik zeigt das Wort Arbeit in Großbuchstaben

Minister Laumann: Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern!

NRW-Arbeitsministerium veröffentlicht Flyer zu Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag und Ansprechstellen bei Problemen

Welche Angaben gehören in meinen Arbeitsvertrag? Wie hoch ist mein gesetzlicher Urlaubsanspruch? Und wer kann mir bei Fragen rund um die Themen Arbeitsschutz und Arbeitsrecht helfen? Diese und viele andere Fragen beantworten drei neue Flyer, die das nordrhein-westfälische Arbeitsministerium veröffentlicht hat.
26. August 2020



„Wir stellen immer wieder fest, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gar nicht wissen, welche Rechte sie haben“, sagte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann zur Vorstellung der neuen Flyer. „Beschäftigte können aber nur die Rechte einfordern, die sie auch kennen.“

Flyer zum Arbeitsvertrag:

Neben Angaben zur Tätigkeit sollte dieser unbedingt Angaben zur vereinbarten Arbeitszeit, zur Entlohnung und zum jährlichen Erholungsurlaub enthalten. Darüber hinaus nennt der Flyer sechs weitere Punkte, die schriftlich festgehalten werden müssen.


Flyer zu Arbeitnehmerrechten:

Beschäftigte dürfen maximal achtStunden, in Ausnahmefällen zehnStunden pro Arbeitstag arbeiten. Der gesetzliche Urlaubsanspruch bei einer 5-Tage-Woche beträgt 20 Tage; aber erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit. Und wenn Beschäftigte krank werden, muss der Arbeitgeber das Gehalt bis zu sechsWochen weiterbezahlen, sofern diese seit mindestens vierWochen im Unternehmen angestellt sind. Weitere Beispiele finden sich im Flyer.


Flyer zu Ansprechstellen bei Fragen und Problemen:

Wer sich über unzumutbare Arbeitsbedingungen beschweren will, kann sich an das Arbeitsschutz-Telefon NRW wenden, wer Fragen zu Tarifverträgen hat, an das Tarifregister NRW und bei Fragen zu Zeitarbeit und Werkvertrag kann man sich an die Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge wenden. Weitere Ansprechstellen finden sich im Flyer.


Die Flyer sind auch auf der Internetseite www.gute-arbeitswelt.nrw zu finden und können über den Broschürenservice des Ministeriums bestellt werden: www.mags.nrw/broschuerenservice.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen setzt sich dafür ein, eine faire, gesunde und moderne Arbeitswelt zu gestalten.

Weitere Informationen unter www.gute-arbeitswelt.nrw.

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