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Minister Laumann: „Menschen ohne Wohnung und Obdach benötigen insbesondere unter Corona-Bedingungen im Winter besonderen Schutz“

Logo: Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit

Minister Laumann: „Menschen ohne Wohnung und Obdach benötigen insbesondere unter Corona-Bedingungen im Winter besonderen Schutz“

Land NRW stellt 340.000 Euro in der kalten Jahreszeit zum Schutz von Menschen ohne Wohnung und Obdach während der Corona-Krise zur Verfügung

Sozialminister Karl-Josef Laumann hat die Mittel für Kältehilfen für Menschen ohne Wohnung und Obdach in Nordrhein-Westfalen seit dem Winter 2018 mehr als verdreifacht. In diesem Jahr stehen im Rahmen der Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“ 340.000 Euro für Schutzmaßnahmen zur Verhinderung gesundheitlicher und coronabedingter Beeinträchtigungen in der kalten Jahreszeit zur Verfügung.
28. November 2020
„Die Verbesserung der Situation wohnungs- und obdachloser Menschen ist nicht nur in Krisenzeiten ein sozialpolitisches Kernanliegen der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen“, so der Minister: „Aber gerade in der kalten Jahreszeit ist es wichtig, und erst recht unter Corona-Bedingungen, die Menschen, die kein eigenes Dach über dem Kopf haben, verstärkt im Blick zu haben und den Ärmsten der Armen in bewährter Weise unkompliziert zu helfen.“

Erneut wird es unbürokratische Hilfen geben, mit denen die freien Träger der Wohnungslosenhilfe beispielsweise Schlafsäcke und Rucksäcke beschaffen, aber auch Desinfektions- und Schutzmittel oder haltbare Lebensmittel an Menschen verteilen können, die auf der Straße leben. Auch ist es möglich, von der Landesförderung alternative Möglichkeiten für eine warme Übernachtung, zum Beispiel in beheizten größeren Zelten zu finanzieren, in denen dann die entsprechenden Hygienevorschriften und Abstandsregeln des Infektionsschutzes eingehalten werden können.

Mehr als 90 freie Träger der Wohnungslosenhilfe aus allen Teilen des Landes stehen bereit, um auch in diesem Winter das Hilfspaket in einem zügigen Verfahren zu erhalten und zu verteilen.

Koordinator und Ansprechpartner für Rückfragen:

Andreas Sellner, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V.,
Tel. 0221 / 20 10 248, E-Mail. Andreas.Sellner [at] caritasnet.de (Andreas[dot]Sellner[at]caritasnet[dot]de)


Zum Hintergrund:

Im vorletzten Winter hatte das Land für Kältehilfen erstmals 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Im Frühjahr dieses Jahres wurde ein Notfallpaket zur Soforthilfe in Höhe von 500.000 Euro zur Versorgung von obdachlosen Menschen während der Corona-Krise bereitgestellt.

Damit wurden sie über die freien Träger der Wohnungslosenhilfe mit dem Lebensnotwendigsten wie beispielsweise Lebensmitteln, Essensgutscheinen, Hygieneartikeln oder Kleidung versorgt.

Das Land hat die Mittel zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit von einer Million Euro im Jahr 2017 auf 7,1 Millionen Euro im Jahr 2020 angehoben.