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Obdachlosigkeit: Land stellt 250.000 Euro für Sommerhilfen bereit

Logo: Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit

Minister Laumann: „Menschen ohne Obdach brauchen bei Sommerhitze besonderen Schutz“

Land stellt erstmals 250.000 Euro für Sommerhilfen zur Verfügung

Das Sozialministerium stellt in diesem Jahr erstmals 250.000 Euro zum Schutz von Menschen ohne Wohnung und Obdach in der warmen Jahreszeit zur Verfügung. Die Träger der Wohnungslosenhilfe können damit beispielsweise Sonnensegel, Sommerschlafsäcke, Trinkflaschen und Sonnenschutzmittel beschaffen und diese an Menschen verteilen, die auf der Straße leben.
13. Juli 2022
Etwa 90 Einrichtungen aus allen Teilen des Landes haben bereits Mittel beantragt und werden diese sehr kurzfristig erhalten.

„Nicht nur im Winter, sondern auch bei sommerlicher Hitze sind Menschen, die auf der Straße leben, besonders gefährdet“, sagte Sozialminister Karl-Josef Laumann. „Oft ist ihre gesundheitliche Verfassung ohnehin schlecht, extreme Temperaturen können da lebensbedrohlich werden. Neben den Kältehilfen, die wir seit Jahren im Winter finanzieren, unterstützten wir deshalb die Hilfsorganisationen auch in diesem Sommer unbürokratisch“, so der Minister.

Niemand müsse in Deutschland unter freiem Himmel leben, so Laumann weiter. „Die Kommunen sind verpflichtet, wohnungslosen Menschen eine Unterkunft anzubieten. Dennoch müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass manche obdachlose Menschen diese Angebote nicht annehmen“, erklärte der Minister.

Das Verfahren ist analog zu den Kältehilfen im Winter: Freie Träger und Initiativen der Wohnungslosenhilfe aus allen Teilen des Landes können in einem zügigen Verfahren Mittel aus diesem Hilfspaket erhalten.

Koordinator und Ansprechpartner für Rückfragen

Andreas Sellner
Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V.
Telefon: 0221/2010248
E-Mail: Andreas.Sellner [at] caritasnet.de

Hintergrundinfromationen

Mit der Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ unterstützt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen seit Juni 2019 die Kommunen und freien Träger der Wohnungslosenhilfe bei ihrer Aufgabe, sich um wohnungslose Menschen zu kümmern.

Dafür sind die Mittel zur Bekämpfung der Wohnungslosigkeit erheblich aufgestockt worden: von 1,85 Millionen Euro im Jahr 2018 auf insgesamt rund 14 Millionen Euro im Jahr 2022.