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Minister Laumann: Menschen mit Behinderungen beraten Menschen mit Behinderungen

Ein Mann in einem Beratungsgespräch mit einer Frau.

Minister Laumann: Menschen mit Behinderungen beraten Menschen mit Behinderungen

In Nordrhein-Westfalen geht ein Netz aus 60 Einrichtungen zur „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ an den Start

Für Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen gibt es jetzt ein neues, flächendeckendes und kostenfreies Netz aus 60 Beratungsstellen. „Das Leben mit einer Behinderung stellt die betroffenen Menschen und ihre Angehörigen im Alltag immer wieder vor Herausforderungen und wirft oftmals viele Fragen auf“, sagte Sozialminister Karl-Josef Laumann. „Gute und einfühlende Beratung ist wichtig, damit die Betroffenen die ihnen zustehenden Leistungen erhalten, aber auch Hilfen im Umgang mit ihrer Lebenssituation und bei allen Fragen zur gesellschaftlichen Teilhabe bekommen.“
24. April 2019

Ein wesentliches Merkmal dieser „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ ist der besondere Beratungsansatz, so Minister Laumann weiter: „Beraterinnen und Berater sind Menschen, die eigene Erfahrungen mit Behinderungen haben. Diese Beratung von Betroffenen durch Betroffene ist ein echter Mehrwert für die Beratungslandschaft und wurde ausdrücklich von den Behindertenverbänden und -organisationen gefordert.“

Für diese „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ (EUTB) stellt das Bundessozialministerium bundesweit rund 58 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung, auf Nordrhein-Westfalen entfällt ein jährlicher Anteil von 9,3 Millionen Euro. Das nordrhein-westfälische Sozialministerium war maßgeblich an der Auswahl der Beratungsstellen beteiligt. Minister Laumann: „Kriterien waren ein Vorrang für Selbsthilfeorganisationen und offene Beratungsangebote für Alle sowie die Vorfahrt für regionale Kooperationen und der Aufbau eines flächendeckenden Angebots.“

Die in Nordrhein-Westfalen bereits bestehenden „Kompetenzzentren selbstbestimmt Leben“ haben den Aufbau der EUTB eng begleitet und unterstützt. Sie fungieren in den Regierungsbezirken als regionale Knotenpunkte, um die EUTB in die bereits vorhandene Beratungslandschaft einzubinden.

Die Bundesförderung für die EUTB ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat sich 2018 in Münster unter Vorsitz von Minister Laumann dafür stark gemacht, dass die Förderung künftig unbefristet erfolgt und wird diesen Prozess weiter intensiv begleiten.

Ein Großteil der Beratungsstellen hat die Arbeit bereits aufgenommen, die restlichen werden in Kürze folgen. Informationen zur EUTB und den Beratungsangeboten vor Ort gibt es unter www.teilhabeberatung.de.