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Kommunale Jobcenter übernehmen künftig die Kosten für Schulbücher

Foto zeigt Schulbücher auf einem Tisch vor einer Tafel im Klassenzimmer

Minister Laumann: Kommunale Jobcenter übernehmen künftig die Kosten für Schulbücher

Die kommunalen Jobcenter übernehmen künftig bei Schülerinnen und Schülern, die SGB II-Leistungen („Hartz IV“) erhalten, die Kosten für Schulbücher. Dafür hat Arbeitsminister Karl-Josef Laumann mit einem Erlass an die 18 kommunalen Jobcenter gesorgt, die seiner Rechtsaufsicht unterstehen.
6. September 2019

„Familien, die auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen sind, werden dadurch entlastet“, sagte Minister Laumann. „Denn sie können sich nun darauf verlassen, dass ihnen in den Optionskommunen die Schulbuchkosten erstattet werden.“

Bisher war rechtlich unklar, ob bei Schülerinnen und Schülern, die im SGB II-Leistungsbezug sind, die Kosten für Schulbücher vom Jobcenter erstattet werden müssen, die im Rahmen des Eigenanteils an der Lernmittelfreiheit anfallen. Auf der Grundlage zweier Urteile des Bundessozialgerichts hat das Arbeitsministerium nun entschieden, dass die anfallenden Ausgaben für den Eigenanteil grundsätzlich von den kommunalen Jobcentern in Nordrhein-Westfalen zu gewähren sind.

Im Rahmen seiner Rechtsaufsicht hat das Land folgenden kommunalen Jobcentern seine Rechtsauffassung mitgeteilt: Kreis Borken, Kreis Coesfeld, Kreis Düren, Ennepe-Ruhr-Kreis, Stadt Essen, Kreis Gütersloh, Stadt Hamm, Hochsauerlandkreis, Kreis Kleve, Kreis Lippe, Kreis Minden-Lübbecke, Stadt Mülheim a.d. Ruhr, Stadt Münster, Kreis Recklinghausen, Kreis Steinfurt, Stadt Solingen, Kreis Warendorf und Stadt Wuppertal.

Kommunale Jobcenter sind die Jobcenter, die die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende ohne die Bundesagentur für Arbeit erfüllen. Sie werden auch als „Optionskommunen“ bezeichnet. In Nordrhein-Westfalen sind das 18 von 53 Jobcentern. Die kreisfreien Städte oder Kreise, die sich für diese Lösung entschieden haben, unterstehen der Rechtsaufsicht des Landesarbeitsministeriums. Die anderen 35 Jobcenter werden als sogenannte „Gemeinsame Einrichtungen“ gemeinsam von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen getragen. Die Bundesagentur für Arbeit untersteht im Hinblick auf die Übernahme der Schulbuchkosten der Aufsicht des Bundesarbeitsministeriums.