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Coronavirus: Neue Regelungen seit 15. Juli 2020 in Kraft

Minister Laumann: Grundregeln gegen neue Infektionen weiter beachten - Spielräume verantwortungsvoll nutzen

Kabinett beschließt Änderungen für die Coronaschutzverordnung und die Coronaeinreiseverordnung

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat Änderungen für die Coronaschutzverordnung und die Coronaeinreiseverordnung beschlossen. Sie sind seit dem 15. Juli 2020 in Kraft und gelten bis zum 11. August 2020. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die entsprechenden Verordnungen erlassen.
12. Juli 2020
„Die nach wie vor positive landesweite Entwicklung der Zahlen eröffnet uns kleinere Spielräume, die wir für mehr Freiheiten verantwortungsvoll nutzen wollen“, so Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Wir dürfen aber nicht vergessen: Die Pandemie ist nicht vorbei und wir müssen weiter sehr wachsam und verantwortungsvoll sein. Das zeigen gerade die ‚Hotspots‘ in bestimmten Regionen. Neben den allgemeinen Hygieneregeln sind daher die drei Grundregeln weiterhin unerlässlich: das Abstandsgebot, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten.“

In der Coronaschutzverordnung werden durch die aktuellen Änderungen die Personengrenzen für Veranstaltungen erhöht. Das betrifft vor allem Feste aus besonderem Anlass, insbesondere Hochzeiten, die bei Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung der Teilnehmenden nun mit bis zu 150 Personen gefeiert werden dürfen. Gleiches gilt für Beerdigungen.

Bei Kultur- und sonstigen Veranstaltungen wird der Schwellenwert, ab dem ein Hygienekonzept vorgelegt werden muss, von 100 auf 300 Personen angehoben. Die Personenbegrenzung beim Kontaktsport in der Halle wird von zehn auf 30 Personen erhöht. Auch die zulässige Zuschauerzahl wird von 100 auf 300 erhöht.

Wichtige Änderungen gibt es auch zur Einreise aus Risikogebieten: In der Coronaeinreiseverordnung wird ab sofort dem Umstand Rechnung getragen, dass ausreichende Testkapazitäten vorhanden sind, um die prinzipiell gewünschten Testungen der Einreisenden und Rückreisenden aus den vom Robert-Koch-Institut festgelegten Risikoländern durchzuführen.

Die Ausnahmen von der Quarantänepflicht wurden dementsprechend reduziert. Insbesondere werden Beschäftigte aus „kritischen Infrastrukturen“, die nun ihren Sommerurlaub in einem Risikogebiet verbringen, nicht mehr automatisch von der Quarantänepflicht ausgenommen, sondern nur nach einem negativen Test.

Dasselbe gilt, wenn im Risikogebiet ein Verwandtenbesuch erfolgt ist. Minister Laumann erklärt dazu: „Je mehr Freiheiten möglich sind, desto wichtiger ist es, dass wir infizierte Personen so schnell wie möglich durch Testungen erkannt und gegebenenfalls kurze Kontaktbeschränkungen aussprechen werden. Das gilt gerade bei größeren Infektionsrisiken wie dem Aufenthalt in einem Risikogebiet, was gerade jetzt in der Ferienzeit von besonderer Bedeutung ist."