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Minister Laumann erklärt Tarifvertrag im Bäckerhandwerk für allgemeinverbindlich

Minister Karl-Josef Laumann

Minister Laumann erklärt Tarifvertrag im Bäckerhandwerk für allgemeinverbindlich

Minister Laumann: Einheitliche Wettbewerbsbedingungen im Bäckerhandwerk schaffen und Lohndumping vermeiden

Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann hat den Manteltarifvertrag für das Bäckerhandwerk für allgemeinverbindlich erklärt. Damit ist der neue Tarifvertrag bindend für alle Arbeitgeber in der Branche.
7. September 2018

„Wir schaffen hierdurch einheitliche Wettbewerbsbedingungen in der Branche, verhindern den Abbau von sozialen Errungenschaften und schützen damit die Interessen der rund 63.000 Beschäftigten im nordrhein-westfälischen Bäckerhandwerk“, sagte Minister Laumann in Düsseldorf. „Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung leistet so auch einen Beitrag dazu, Fachkräfte im Bäckerhandwerk zu halten und neue Fachkräfte zu finden“, so Minister Laumann weiter: „Sie garantiert gute Arbeitsbedingungen für gut ausgebildete Fachkräfte.“

Der Tarifvertrag wurde rückwirkend ab dem 1. Februar 2018 für allgemeinverbindlich erklärt. In dem Manteltarifvertrag sind unter anderem die Kündigungsfristen, der Urlaub je nach Betriebszugehörigkeit zwischen 28 und 36 Werktagen, Sonderurlaub, Mehrarbeits- und Feiertagszuschläge, das zusätzliche Urlaubsgeld je nach Betriebszugehörigkeit sowie das Weihnachtsgeld geregelt. Diese Regelungen gelten nun für alle Beschäftigten des Bäckerhandwerks im Land.