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Minister Laumann: Einzelzimmerquote entspricht Wunsch der meisten Pflegebedürftigen

Minister Karl-Josef Laumann

Minister Laumann: Einzelzimmerquote entspricht Wunsch der meisten Pflegebedürftigen

Große Mehrheit der Einrichtungen erfüllt gesetzliche Vorgaben bereits

Nach Ansicht von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann wird die ab Mitte 2018 geltende Einzelzimmerquote zu einer Qualitätssteigerung in den stationären Pflegeeinrichtungen Nordrhein-Westfalens führen: „Die Politik darf nicht entscheiden, wo und wie Menschen wohnen und leben wollen, wenn sie pflegebedürftig werden. Aber sie muss die richtigen Rahmenbedingungen dafür setzen."
22. August 2017

Laumann weiter: „Die Einzelzimmerquote von mindestens 80 Prozent ist eine solche richtige Vorgabe. Sie folgt dem Wunsch der allermeisten Pflegebedürftigen, im Pflegeheim in einem Einzelzimmer unterzukommen. Diesem Wunsch müssen auch die Einrichtungsträger nachkommen, die für die Umsetzung der verbesserten Qualitätsstandards 15 Jahre Zeit hatten. Das ist mehr als genug, um für die nötigen Veränderungen zu sorgen.“

Er verweist auf die Erkenntnisse des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Demnach hatten 650 der rund 2.700 Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen im Oktober 2015 die Einzelzimmerquote noch nicht erfüllt. Das Ministerium habe daraufhin in den vergangenen Wochen eine Umfrage unter diesen 650 Einrichtungen durchgeführt, ob sie davon ausgehen, dass sie die Einzelzimmerquote fristgerecht erfüllen können. Ergebnis: Von den 516 Einrichtungen, die die Umfrage beantwortet haben, konnten lediglich 72 Einrichtungen noch keine fristgerechte Umsetzungsperspektive der geplanten Baumaßnahmen darlegen.

„Wenn diese Einrichtungen die Quote nicht erfüllen, werden die Bewohner, die dort jetzt schon wohnen, natürlich auch weiterhin dort wohnen bleiben können. Allerdings werden die Träger mit einem Belegungsstopp rechnen müssen, damit sie nicht weitere Bewohner aufnehmen. Alles andere würde zu Qualitätsverlusten führen. Und es wäre ungerecht gegenüber denjenigen Trägern, die rechtzeitig in einen Umbau investiert haben. Sie haben einen berechtigten Anspruch auf die Verlässlichkeit von Gesetzesvorgaben“, erklärte Laumann. Im Übrigen sei sein Ministerium mit den Trägern der Pflegeeinrichtungen über die Thematik auch weiterhin im Gespräch.